
„Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“
– so beschreibt die Pflegekasse seit der Pflegereform in 2017 den Patiententyp für die Einstufung in Pflegegrad 5. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad haben den größten Pflegebedarf und bekommen somit die umfangreichsten Leistungen.
Im den letzten Jahren hatte sich in der Pflege bereits einiges verbessert. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 sind und welche finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige im Jahr 2025 erhalten. Außerdem geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die ab 2025 gelten.

Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5?
Damit der Patient als pflegebedürftig eingestuft werden kann, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige hat, entscheidet das neue Prüfungsverfahren „Neue Begutachtungsassessment (kurz NBA)“. Dieses orientiert sich an 6 Modulen, die jegliche körperliche und geistige Aktivitäten des Pflegebedürftigen abdecken. So kann das NBA entscheiden, inwiefern seine Alltagskompetenz eingeschränkt und ob er auf umfangreiche Unterstützung angewiesen ist.
Bereiche für die Einstufung in einen Pflegegrad:
- Mobilität 10%
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung 40%
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20%
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %
Mit den sogenannten „Pflegegradpunkten“ können diese Module dann bewertet werden und jeder Pflegebedürftige erhält den richtigen Pflegegrad. Die Punkte reichen von 0 (keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 100 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).
Hier die wichtigsten Punkte für Pflegegrad 5:
- Mindestens 90 Pflegegradpunkte
- Keine neue Antragsstellung nötig
Pflegegrad 5: Beispiel für einen Pflegebedürftigen
Pflegebedürftige ohne kognitive Einschränkungen
Besonders der Pflegegrad 5 beinhaltet starke Beeinträchtigungen in den meisten alltäglichen Situationen. Das System der Pflegestufen hat die Pflegebedürftigen mit diesen Einschränkungen als sogenannte „Härtefälle“ eingestuft, die den größten Leistungsanspruch haben. Die Pflegebedürftigen sind zum Beispiel an Krebs im Endstadium oder Multiple Sklerose erkrankt. So können sie mit diesem Pflegegrad nicht mehr selbstständig das Bett verlassen und sind auf konstante Hilfe angewiesen. Dies kann so weit gehen, dass die Personen sich gar nicht bewegen können und der Pfleger deren Liegeposition wechseln muss – auch in der Nacht. Außerdem sind die Pflegebedürftigen nicht in der Lage, selbst Mahlzeiten und Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. Sie müssen also rund um die Uhr betreut werden.
Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen
Durch die Änderung des Pflegestärkungsgesetzes in 2017 werden demenzkranke Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft. Die pflegebedürftigen Personen mit diesem Pflegegrad haben nicht nur schwere körperliche Einschränkungen, sondern sind auch mental nicht mehr in der Lage, einen selbstständigen Tagesablauf zu führen. Die Pflege der Person muss tagsüber sowie nachts erfolgen, was einen immensen Zeitaufwand bedeutet. Daher bekommen die Pfleger und die pflegebedürftige Person umfangreichste finanzielle Unterstützung – weit über die Grundpflege hinaus.
Pflegegrad 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Patienten mit dem Pflegegrad 5 haben einen hohen Pflegebedarf und sind durch eine schwere Beeinträchtigung in jeglicher Hinsicht auf große Unterstützung angewiesen. Aus diesem Grund trägt der Pflegegrad 5 mit den umfangreichsten Pflegeleistungen zu einer reibungslosen Pflege bei.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 5
Pflegegeld
Bei häuslicher Pflege durch Verwandte oder ehrenamtliche Personen bekommen Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 von den Pflegekassen 990 Euro pro Monat im Jahr 2025. Im Jahr 2023 betrug dieser Beitrag noch 901 Euro. Für was das Pflegegeld ausgegeben wird, kann der Pflegebedürftige oder sein Pfleger selbst entscheiden. Wichtig ist, dass dadurch eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt ist.
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistungen ist zum zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent gestiegen. Die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wird mit 2.299 Euro pro Monat unterstützt. Zudem kann die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Wenn der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält er ein anteiliges Pflegegeld.
Pflegegrad 5: Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags
Seit der Umstellung von Pflegestufen zu Pflegegraden ist der Entlastungsbeitrag, auch Entlastungsbetrag, neu festgesetzt worden. Bis zum 31. Dezember 2024 betrug der einheitliche Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige aller Pflegegrade 125 Euro pro Monat. Seit dem 1. Januar 2025 wurde dieser auf 131 Euro monatlich angehoben.
Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbeitrag genutzt werden?
- Eine Haushaltshilfe für Wohnung und Garten
- Teilnahme an Betreuungsgruppen für einen abwechslungsreichen Alltag sowie
- Die Leistungen eines Betreuers bzw. Pflegeperson
Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5
Als Pflegehilfsmittel werden die Gegenstände eingestuft, die zu einer Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege beitragen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten:
Technische Pflegehilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind dafür zuständig, dem Pflegebedürftigen einen selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Da sie jedoch langlebig und teuer in der Anschaffung sind, haben Versicherte einen Anspruch darauf, die technischen Pflegehilfsmittel auszuleihen. Hierbei müssen sie lediglich einen Anteil von 10% und maximal 25 Euro leisten. Einige Beispiele sind:
- Hausnotrufgeräte
- Pflegebetten
- Waschsysteme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Einige Gegenstände in der täglichen Pflege sind oft schnell verbraucht und müssen nachgekauft werden. Für diese Besorgungen bekommen Versicherte einen Pauschalbetrag von 40 Euro im Monat. Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die Kasse? Zum Beispiel:
- Kunststoffspritzen
- Einmalhandschuhe
- Schutzbekleidung
Kostenübernahme bei Pflegegrad 5
Bei Kurzzeitpflege
In einigen Situationen kann es dazu kommen, dass Pflegebedürftige kurzzeitig stationär behandelt werden müssen. Da eine häusliche Pflege in diesem Fall medizinisch nicht möglich ist, greift hier die Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt im Jahr 2025 Kosten von maximal 1.854 Euro für die Kurzzeitpflege, vorausgesetzt, diese wird bis zu acht Wochen genutzt. Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege nicht vollständig verwendet, kann diese im Jahr 2025 auf die Kurzzeitpflege anrechnen und so bis zu 3.539 Euro insgesamt für beide Leistungen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) flexibel einsetzen. Personen mit Anspruch auf Pflegegeld, die von Angehörigen anstelle eines Pflegedienstes betreut werden, erhalten während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 5 entspricht dies im Jahr 2025 einem monatlichen Betrag von 653 Euro.
Bei der Verhinderungspflege
Im Gegensatz zu der Kurzzeitpflege, behandeln Angehörige, Freunde o.ä. die Pflegebedürftigen bei der Verhinderungspflege zu Hause. Dies kann für die pflegende Person oft stressig und zeitaufwendig sein. Da diese Person aus persönlichen Gründen auch kurzzeitig ausfallen kann, ist es wichtig, dass für Ersatz gesorgt wird. Stand 2025 übernehmen die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflegeperson mit bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr und maximal 6 Wochen bei Pflegegrad 5. Weitere Anhebungen sind für 2028 geplant.
Bei teilstationärer Pflege
Die teilstationäre Pflege entlastet Angehörige, die für die Pflege zuständig sind. Die Pflegekasse übernimmt hier bis zu 1.995 Euro im Monat. So können sich die Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 tagsüber in einer Einrichtung mit Menschen in derselben Situation aufhalten. Wenn die pflegende Person einen Beruf ausübt, ist dies eine gute Alternative, um den Pflegebedürftigen nicht allein zu lassen.
Auch in der Nacht gibt es Unterstützung von den Pflegekassen: Angehörige können nicht rund um die Uhr als Pflegepersonal agieren und ein normales Leben führen. Oft wirkt sich das negativ auf deren Gesundheit aus. Daher können Pflegebedürftige in der Nacht in einem Pflegeheim betreut werden.
Pflegegrad 5: Zentrale Ansprüche im Überblick
Häusliche Pflege
Oft möchten Angehörige die Pflegebedürftigen häuslich pflegen und brauchen dementsprechend Unterstützung von den Pflegekassen. Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen, werden noch einige andere angeboten:
- Zuschuss für Wohnraumanpassung
- Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
- Pflegeberatung und Beratungsbesuche
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von den Pflegekassen für Wohnraumanpassungen. Dieser Betrag kann verwendet werden, um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten, wenn die Wohnung nicht den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht und der Transport innerhalb der Wohnung erschwert ist. Auch Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können diesen Zuschuss erhalten. Zusätzlich wird der Wohngruppenzuschlag für die Finanzierung einer organisatorischen Präsenzkraft auf 224 Euro monatlich erhöht, und die Anschubfinanzierung für einmalige Wohnraumadaptionen steigt auf 2.613 Euro pro Person.
Vollstationäre Pflege
In einigen Fällen muss die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut werden. Dieser stationäre Aufenthalt übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 2.096 Euro pro Monat. Jedoch deckt dieser Betrag nicht die Pflegekosten des Heims ab.
Die Versicherten müssen zusätzlich den sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ leisten. Dieser ist für alle Bewohner gleich hoch und wird unter ihnen aufgeteilt. Der Eigenanteil variiert jedoch in jedem Pflegeheim und kann nicht pauschalisiert werden.
Fazit: Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen
Mit den Leistungen von Pflegegrad 5 kann schwer beeinträchtigten Pflegebedürftigen eine umfassende Pflege garantiert werden. Im Jahr 2025 hat sich in der Pflege einiges verbessert, und Pflegegrad 5 ist mit einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen ausgestattet. Dazu gehören finanzielle Mittel für ambulante Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 auch Betreuungsleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Ob häuslich oder voll stationär – wichtige Kosten und Bedürfnisse sind abgedeckt und unterstützen so nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch dessen Familie.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 5
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im deutschen Pflegesystem. Er wird Personen zugeteilt, die besonders intensive Pflege und Unterstützung benötigen, aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeit, Alltagsaktivitäten auszuführen
Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zu?
Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen, darunter finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Sie können auch zusätzliche Betreuungsleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.
Kann man Pflegegeld in Pflegegrad 5 erhalten?
Ja, neben den Sachleistungen besteht auch die Möglichkeit, Pflegegeld zu erhalten. Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, der dazu dient, die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu unterstützen. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt bei Pflegegrad 5 für das Jahr 2025 bei 990 Euro monatlich.