- Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 3?
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 3
- Tabelle für Zeitaufwand bei Pflegegrad 3 zum Ausdrucken
- Pflegegrad 3: Ansprüche bei häuslicher und vollstationärer Pflege
- Mehr Leistungen mit Pflegegrad 3
- FAQ’s: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 3
Nach der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte auch für Menschen mit „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ eine Einstufung mit den passenden Leistungen. Pflegebedürftige mit diesen Einschränkungen können ihren Alltag meist nur durch umfangreiche Unterstützung meistern. Sie sind jedoch in der Lage einige Aufgabe selbstständig zu erledigen. Im Jahr 2024 hat sich in der Pflege einiges verbessert. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 sind und welche finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige im Jahr 2024 erhalten.
Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 3?
Die Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 3 unterscheiden sich in einigen Punkten von den anderen Pflegegraden. Auch hier weist das neue Prüfungsverfahren „Neue Begutachtungsassessment (kurz: NBA)“ die Pflegebedürftigen mit Hilfe von 6 Modulen dem richtigen Pflegegrad zu. Diese Module zeigen mit verschiedenen Gewichtungen, wie selbstständig der Pflegebedürftige ist und wieviel Hilfe er benötigt.
Welche Bereiche werden begutachtet?
10% | Mobilität |
15% | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
40% | Selbstversorgung |
20% | Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20% |
15% | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte |
Die genannten Gewichtungen werden schließlich mit Punkten bewertet, die sogenannten „Pflegegradpunkte“. Diese reichen von 0 (keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 100 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für Pflegegrad 3?
- Mindestens 47,5 Pflegegradpunkte
- Eine neue Antragsstellung ist nicht nötig
Pflegegrad 3: Beispiel für einen Pflegebedürftigen
Damit der Pflegebedürftige die Leistungen des Pflegegrads 3 von der Pflegeversicherung bekommt, muss er bestimmte Alltagskompetenzen aufweisen – oder eben nicht. Hierbei sind Pflegebedürftige mit einer Demenz und ohne zu unterscheiden:
Pflegebedürftige ohne kognitive Einschränkungen | Die körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen wirken sich auf alltägliche Abläufe aus. So sind sie zwar in einigen Situationen nicht ganz unselbstständig, aber trotzdem auf Hilfe angewiesen. Die Pflegebedürftigen können sich zum Beispiel mit Unterstützung vom Pflegedienst oder Angehörigen fortbewegen oder anziehen. Auch die Körperhygiene können sie teilweise selbstständig übernehmen. Pflegebedürftige die vorher in die Pflegstufe 2 eingestuft wurden, erhalten nun den Pflegegrad 3. |
Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen | Vor der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade war es für demenzkranke Personen mit wenig körperlichen Einschränkungen schwierig, eine höhere Pflegebedürftigkeit zu erreichen. Seit 2017 werden demenzkranke Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 sofort mit dem Pflegegrad 3 eingestuft. So bekommen sie mehr Leistungen, die auf deren Situation angepasst sind. Auch wenn sie körperlich nicht schwer eingeschränkt sind, bedarf es einer umfangreichen Betreuung durch die Auswirkungen der Demenz. Diese können zum Beispiel dazu führen, dass der Pflegebedürftige vergisst zu Essen und zu Trinken, was so kontinuierlich beobachtet werden muss. |
Welche Krankheiten bei Pflegegrad 3?
Demenzielle Erkrankungen | Dazu gehören beispielsweise Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenz oder Lewy-Körper-Demenz. Diese Krankheiten führen zu fortschreitendem Gedächtnisverlust, kognitiven Beeinträchtigungen und Veränderungen im Verhalten. |
Schlaganfall (Apoplex) | Ein Schlaganfall kann zu Lähmungen, Sprachstörungen, Gedächtnisproblemen und anderen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen. |
Multiple Sklerose (MS) | MS ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des Nervensystems, die zu einer Vielzahl von Symptomen wie Muskelschwäche, Koordinationsproblemen, Fatigue und kognitiven Beeinträchtigungen führen kann. |
Parkinson-Krankheit | Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, die zu Muskelsteifheit, Tremor, verlangsamter Bewegung und Balanceproblemen führt. |
Querschnittlähmung | Diese Art von Rückenmarksverletzung kann zu Lähmungen oder Beeinträchtigungen der motorischen und sensorischen Funktionen führen, abhängig von der Höhe und dem Ausmaß der Verletzung. |
ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) | ALS ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die zu Muskelschwäche, Muskelatrophie und Funktionsverlust der Muskeln führt. |
Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium | Bestimmte Krebsarten, insbesondere im fortgeschrittenen Stadium, können eine intensive Pflege erfordern, zum Beispiel aufgrund von starken Schmerzen, Nebenwirkungen der Behandlung oder eingeschränkter Mobilität. |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 3
Auch der Pflegegrad 3 beinhaltet keine eingeschränkten Leistungen – lediglich die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert. Im Folgenden sind die verschiedenen Pflegeleistungen aufgelistet:
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Ist eine häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte gegeben, kann diese mit bis zu 572 Euro pro Monat von der Pflegekasse unterstützt werden. Dabei gibt es keine Vorgaben, für welche Hilfsmittel die Pfleger das Geld benutzen sollen.
Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3
Bei der Pflegesachleistung handelt es sich um eine ambulante Pflege. Das heißt, Pflegebedürftige bekommen häusliche Unterstützung von gelernten Pflegekräften. Die Pflegekassen übernehmen dies seit 1. Januar 2024 mit einem Betrag von 1432 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 69 Euro mehr. Nimmt der Versicherte die Pflegesachleistung nicht ganz in Anspruch, zahlt die Pflegekasse teilweise das Pflegegeld aus.
Pflegegrad 3: Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags
Pflegebedürftiger aller Pflegegrade und in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat und kann benutzt werden für zum Beispiel:
- Entlastungsleistungen der Tages- und Nachtpflege
- Teilnahme an Betreuungsgruppen
- Leistungen einer Pflegeperson
Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3
Damit auch die häusliche Pflege professionell gestaltet werden kann, benötigen Pfleger einige Hilfsmittel für den Alltag des Pflegebedürftigen. Hierbei sind zwei Arten von Hilfsmitteln zu unterscheiden:
Technische Pflegehilfsmittel
Dabei handelt es sich meistens um größere Hilfsmittel, die für eine Anschaffung zu teuer wären. Auf eine Ausleihung dieser Pflegehilfsmittel haben Versicherte Anspruch laut SGB XI § 40, müssen jedoch einen Eigenanteil von 10%, jedoch maximal 25 Euro leisten. Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel:
- Rollstuhl
- Badewannenlift
- Prothesen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bestimmte Pflegehilfsmittel, die tagtäglich verbraucht werden, können von der Pflegekasse mit 40 Euro pro Monat erstattet werden. Welche Hilfsmittel dies beinhaltet, zeigt das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis. Hier sind einige Beispiele:
- Bandagen
- Gehhilfen
- Inhalationsgeräte
Tabelle für Zeitaufwand bei Pflegegrad 3 zum Ausdrucken
Pflegeaufgabe | Zeitaufwand pro Woche |
---|---|
Ernährung | |
Zubereitung von Mahlzeiten | x Stunden |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | x Stunden |
Überwachung der Ernährung | x Stunden |
Mobilität | |
Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen | x Stunden |
Unterstützung beim Gehen | x Stunden |
Transfer (z. B. vom Bett zum Rollstuhl) | x Stunden |
Körperpflege | |
Hilfe beim Ankleiden | x Stunden |
Unterstützung bei der Körperhygiene | x Stunden |
Toilettengang | x Stunden |
Medikamenteneinnahme | |
Medikamente vorbereiten und verabreichen | x Stunden |
Überwachung von Medikamenteneinnahme | x Stunde |
Unterstützung im Haushalt | |
Reinigung der Wohnung | x Stunden |
Wäschepflege | x Stunden |
Einkäufe erledigen | x Stunden |
Kommunikation | |
Unterstützung bei der Verständigung | x Stunden |
Hilfestellung bei Telefonaten | x Stunde |
Betreuung und Aktivitäten | |
Gesellschaft leisten | x Stunden |
Freizeitgestaltung unterstützen | x Stunden |
Begleitung zu Terminen | x Stunden |
Sonstige Aufgaben | |
Arztbesuche organisieren | x Stunden |
Verwaltungsaufgaben erledigen | x Stunden |
Gesamt | xx Stunden |
Kostenübernahme bei Pflegegrad 3
Bei Kurzzeitpflege
Unter dem Begriff „Kurzzeitpflege“ versteht man eine kurzzeitige stationäre Behandlung eines Pflegebedürftigen. Dies kann unter anderem eine Reha-Maßnahme sein, aber auch Infektionen für die medizinische Hilfsmittel gebraucht wird. Die Kurzzeitpflege unterstützt die Pflegekasse mit 1.774 Euro und bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Bei der Verhinderungspflege
Auch eine häusliche Pflege von Angehörigen oder Bekannten ist möglich. Diese können jedoch nicht ohne Pause und Ausfälle ihre Zeit investieren und brauchen ab und an einen Ersatz. Falls dies für einen anstehenden Urlaub oder Arztbesuch benötigt wird, kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Hier stellt die Pflegekasse eine Ersatzpflegeperson von einem Pflegedienst. Diese übernimmt die Pflege für den Zeitraum der Abwesenheit, damit der Pflegebedürftige trotzdem Unterstützung bekommt.
Die Pflegekassen steuern hier maximal 1.612 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr bei. Außerdem zahlt sie die Hälfte des Pflegegelds während der Zeit aus.
Bei teilstationärer Pflege
Die teilstationäre Pflege ergänzt eine häusliche Pflege von Angehörigen sowie ehrenamtlichen Helfern und umfasst Tages- sowie Nachtpflege. Dies unterstützt die Pflegekasse mit bis zu 1.298 Euro pro Monat. Falls diese tagsüber nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen zu unterstützen, kann dieser für die Zeit in ein Pflegeheim gebracht werden.
In der Nacht ist es ebenso nicht möglich, ständig auf Abruf zu sein und dadurch Schlafmangel zu riskieren. Dies kann gesundheitliche Folgen für den Pfleger haben, was sich folglich auch negativ auf den Pflegebedürftigen auswirkt.
Pflegegrad 3: Ansprüche bei häuslicher und vollstationärer Pflege
Häusliche Pflege
Für die häusliche Pflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 einige Ansprüche, die von der Pflegekasse unterstützt werden. Einige Leistungen wurden bereits erwähnt, weitere gibt es wie folgt:
- Zuschuss für Wohnraumanpassung
- Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
- Beratung und Beratungsbesuche
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer
Wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist und umgebaut werden muss, bezuschusst dies die Pflegeversicherung einmalig mit bis zu 4.000 Euro. Wohnraumanpassungen können zum Beispiel ein barrierefreies Bad sein oder ein Treppenlift. Pflegebedürftige, die in einer Wohngruppe wohnen bekommen diesen Betrag ebenso. Bis zu vier pflegebedürftige Mitbewohner erhalten zusätzlich eine einmalige Zahlung von 2.500 Euro und monatlich 214 Euro für eine Organisationskraft.
Vollstationäre Pflege
Können sich Angehörige nicht um die pflegebedürftige Person kümmern, muss diese in einem Pflegeheim professionell betreut werden. Für die Pflegeheimkosten bekommen die Versicherten Unterstützung in Höhe von 1.262 Euro pro Monat. Diese Summe ist meist jedoch nicht ausreichend für eine Deckung der gesamten Kosten.
Daher ist müssen die Bewohner auch einen pflegebedingten Eigenanteil leisten, der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“. Dieser ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich.
Mehr Leistungen mit Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 ist für demenzkranke Pflegebedürftige, die zuvor nur in die Pflegestufe 1 eingestuft wurden, eine Chance auf eine umfangreichere Grundpflege. Diese sind eine Erweiterung zur vorherigen Pflegestufe und bieten in Form von Entlastungsleistungen, Sachleistungen und Pflegeleistungen mehr Unterstützung für die kognitiven Einschränkungen der Person. Auch Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen können mit den Geldleistungen ausreichend versorgt werden.
FAQ’s: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 3
Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 ist eine Einstufung im deutschen Pflegesystem, die den mittelschweren Grad der Pflegebedürftigkeit beschreibt. Personen mit Pflegegrad 3 benötigen eine erhebliche Unterstützung bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Aktivitäten und der Grundpflege
Welche Leistungen erhalten Personen mit Pflegegrad 3?
Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die ihnen helfen, ihren Pflegebedarf zu decken. Dazu gehören finanzielle Leistungen für ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel sowie pflegebedingte Wohnraumanpassungen.
Wie wird Pflegegrad 3 festgestellt?
Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen begutachtenden Dienst. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und psychische Beeinträchtigungen, Selbstversorgung und Umgang mit Krankheit und Therapie berücksichtigt.
Kann sich der Pflegegrad im Laufe der Zeit ändern?
Ja, der Pflegegrad kann sich im Laufe der Zeit ändern, wenn sich die Pflegesituation des Betroffenen ändert. Dies kann aufgrund einer Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustands oder der Pflegebedürftigkeit geschehen. Es ist wichtig, Veränderungen der Pflegesituation rechtzeitig zu melden, damit der Pflegegrad angepasst werden kann.