Für Ihren Pflegekunden ist die Maßnahmenplanung der wichtigste Bestandteil der Pflegeplanung, da er direkt an deren Umsetzung beteiligt ist. Wichtig ist daher, dass die Maßnahmen auf das jeweilige Pflegeproblem und -ziel zugeschnitten sind und dass Ihr Pflegekunde sie akzeptiert. Dies kann auf Dauer nur gelingen, wenn alle Mitarbeiter die Pflege gleich durchführen. Dazu müssen Sie die Pflegemaßnahmen so beschreiben, dass jeder Ihr er Kollegen danach arbeiten kann. Möglicherweise fragen Sie sich aufgrund dieser Anforderungen häufig, wie detailliert Sie Pflegehandlungen beschreiben sollen und welche Angaben unnötig sind.
Praxisbeispiel
Die Altenpflegerinnen Elke und Martina schreiben jeweils eine neue Pflegeplanung für einen ihrer Bezugsbewohner. Elke beginnt ihre Maßnahmenplanung zur Grundpflege einer bettlägerigen Pflegekundin mit den Handlungsanweisungen: „Vorhänge aufziehen, Fenster schließen, Pflegkundin begrüßen und über Maßnahme informieren“. In diesem Stil folgt eine detaillierte Beschreibung der Grundpflege. Martina hingegen schreibt nur „Grundpflege im Bett durchführen“, ohne weitere Erklärungen hinzuzufügen. Elke erhält von der Pflegedienstleitung (PDL) die Rückmeldung, ihre Maßnahmenplanung sei viel zu ausführlich. Martinas Pflegemaßnahmen findet die PDL dagegen zu kurz und nicht handlungsleitend. Beide Pflegekräfte sind nach dieser Rückmeldung verunsichert und wissen nicht, welche Angaben in eine Maßnahmenplanung hineingehören und welche nicht.
Fachlicher Hintergrund
Durch die Pflegemaßnahmen legen Sie als prozesssteuernde Fachkraft genau fest, welche Pflegehandlungen beim Pflegekunden aus fachlicher Sicht zu erbringen sind. Dies ist für alle anderen Pflegekräfte eine verbindliche pflegerische Anordnung.
Was sind Anforderungen an die Pflegemaßnahmenplanung?
Damit Ihre Kollegen die von Ihnen festgelegten Maßnahmen durchführen können, müssen Sie die folgenden Kriterien bei der Formulierung berücksichtigen:
Die Maßnahmen sollen schnell zu lesen und einfach zu überblicken sein. |
Sie müssen realitätsnah sein, d. h., Sie müssen das vorhandene Zeitbudget berücksichtigen und dürfen keine lehrbuchmäßige Märchenplanung aufschreiben. |
Die Maßnahmen müssen alle fachlich notwendigen Handlungen enthalten. |
Im ambulanten Bereich sind die vertraglich vereinbarten Leistungskomplexe für Ihren Pflegekunden die Grundlage der Maßnahmenplanung. Sie planen daher nur Maßnahmen, die auch abgerechnet werden oder im direkten |
Zusammenhang mit der abgerechneten Leistung stehen. Zu Pflegerisiken, die Sie darüber hinaus erkennen, müssen Sie den Pflegekunden beraten und die Inhalte des Gesprächs dokumentieren. |
Was sind wichtige Angaben für die Pflegemaßnahmenplanung?
Formulieren Sie Pflegemaßnahmen kurz, genau und verständlich. Dies haben Sie erreicht, wenn Sie die folgenden Fragen beantworten:
Was macht die Pflegekraft? | Nennen Sie die Form der Hilfeleistung. |
Wann erhält der Pflegekunde diese Hilfestellung? | Nennen Sie hier die ungefähre Uhrzeit, zu der Sie die Leistung erbringen. |
Wie oft erfolgt die Hilfestellung? | Erfolgt die Hilfestellung mehrmals täglich oder nur einmal pro Woche, wie etwa das Duschen? |
Wo wird sie durchgeführt? | Benennen Sie den Ort der Maßnahme, etwa das Waschen im Bett oder am Waschbecken bzw. das Ankleiden im Bad oder im Schlafzimmer Ihres Pflegekunden. |
Wie genau ist der Ablauf? | Hierbei gilt die Regel: Sie müssen nur Handlungsschritte beschreiben, die nicht selbstklärend sind. |
Wie setzen Sie die Pflegemaßnahmenplanung am betsen in die Praxis um?
Verunsichert es Sie auch immer wieder, wenn Kollegen ihre Pflegemaßnahmen scheinbar völlig anders aufbauen als Sie selbst? Vereinfachen Sie Ihre Arbeit als Fachkraft, indem Sie innerhalb Ihres Pflegeteams / Ihrer Einrichtung klären, wie ausführlich Sie die Maßnahmenplanungen gestalten. Denn nur so haben Sie Handlungssicherheit und jeder arbeitet gleich. Im Folgenden finden Sie 3 Kriterien, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
Nutzen Sie einheitliche Begriffe für die verschiedenen Hilfeformen | Kennen Sie den genauen Unterschied zwischen „Anleitung“, „Beaufsichtigung“ und „Teilübernahme“? Falls nicht, klären Sie diese Begriffe, sodass Sie sie als Standardformulierungen in Ihre Maßnahmenplanung übernehmen können. |
Der Einsatz von Standards verkürzt die Maßnahmenplanung | Klären Sie mit Ihren Vorgesetzten, ob Sie in Ihren Maßnahmenplanungen auf die bestehenden Pflegestandards hinweisen. Auch hier ist wichtig, dass alle Fachkräfte ihre Planungen gleich schreiben. Sie erleichtern sich Ihre Schreibarbeit erheblich, wenn Sie in Ihrer Maßnahmenplanung auf die in Ihrer Einrichtung gebräuchlichen Pflegestandards verweisen. Beispiel: Die beschriebenen Maßnahmen würde lauten: „Ganzkörperpflege im Bett nach Standard Nr. 1“. Sie müssten dann nur noch die Besonderheiten beschreiben, die im Standard nicht enthalten sind: „Abweichung: Pflegekunde wäscht sein Gesicht und den vorderen Oberkörper mit Unterstützung selbst.“ Der Nachteil: Wenn Sie in Ihrer Pflegeplanung ausdrücklich auf den Standard verweisen, muss ihn jede Pflegekraft in Ihrem Team genau kennen. |
So gestalten Sie eine übersichtliche Maßnahmenplanung | Bei der tagesstrukturierenden Maßnahmenplanung orientieren Sie sich bei der Abfolge der Pflegemaßnahmen anhand des Tagesablaufs Ihres jeweiligen Pflegekunden, sodass Ihre Kollegen genau nach dem festgelegten Ablauf arbeiten können. Regen Sie die Diskussion um tagesstrukturierende Maßnahmenpläne an, denn diese sind in der Regel leichter zu befolgen als die herkömmliche Art, Maßnahmen einzeln zu beschreiben. |