- Zwangseinweisung in ein Pflegeheim: Ist das erlaubt?
- Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht: Was geschieht, wenn Betroffene nicht mehr selbstständig entscheiden können?
- Wann ist eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie nötig?
- Wann ist eine Zwangseinweisung nicht gerechtfertigt?
- Wie läuft eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie ab?
- Welche rechtlichen Grundlagen für eine Zwangseinweisung gibt es?
- Wann darf ein Patient durch Fixierung ruhiggestellt werden?
- Nachsorge: Wie lassen sich Erfahrungen der Zwangseinweisung aufarbeiten
- Zwangseinweisung in ein Pflegeheim: Nur mit triftigem Grund möglich
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Zwangseinweisung
Ob in Folge einer Demenz-Erkrankung, eines Herzinfarkts oder einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung – vielen Personen ist es im hohen Alter nicht mehr möglich, sich selbst zu versorgen oder Entscheidungen zu treffen. Neben der Betreuung durch Angehörige oder die ambulante Pflege, fällt die Wahl häufig auf ein Pflegeheim.
Doch was passiert, wenn es die pflegebedürftige Person ablehnt, in ein Heim umzuziehen? Dürfen Angehörige ihre Verwandten zwangseinweisen? Und worin bestehen die Unterschiede zu einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie? Alles Wichtige rund um die Zwangseinweisung ins Pflegeheim und das Vorgehen bei psychischen Erkrankungen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Zwangseinweisung in ein Pflegeheim: Ist das erlaubt?
Wird eine Person pflegebedürftig, beispielsweise durch eine schwere Demenz-Erkrankung, wünschen sich die Angehörigen die beste Betreuung für die Betroffenen. Häufig pflegen die Angehörigen ihre Familienmitglieder zunächst selbst oder lassen einen ambulanten Pflegedienst kommen. Ist eine Pflege von zu Hause aber beispielsweise aus medizinischen, finanziellen oder zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, ziehen Angehörige oftmals schweren Herzens ein Pflege- oder Altenheim in Erwägung. Doch was ist zu tun, wenn die pflegebedürftige Person nicht freiwillig in ein Heim will?
Generell gilt: Kein Mensch kann zu etwas gezwungen werden, was er nicht selbst möchte – auch nicht zu einem Umzug in ein Altenheim. Eine Zwangseinweisung in ein Pflegeheim ohne triftigen Grund ist demnach nicht möglich, da es sich dabei nach § 1906 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt. Damit ist die Zwangseinweisung sogar strafbar. Sprich: Über den Umzug in ein Pflegeheim entscheidet allein der Pflegebedürftige.
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht: Was geschieht, wenn Betroffene nicht mehr selbstständig entscheiden können?
Ob aufgrund einer Demenz-Erkrankung oder einer anderen Krankheit – im hohen Altem kommen Menschen oft an den Punkt, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder Entscheidungen treffen können. Eine Erkenntnis, die vielen Betroffenen und ihren Familien schwerfällt. Im Rahmen einer Betreuungsverfügung können ältere Menschen ihre Wünsche festhalten, wie sie sich in Zukunft ihre Pflege vorstellen. Zudem ist es möglich, einen Betreuer festzulegen, der die individuellen Wünsche dann berücksichtigt.
Tritt einmal der Fall ein, dass die Gesundheit des Pflegebedürftigen beispielsweise durch Verwahrlosung beeinträchtigt wird oder sich die Person aus medizinischen Gründen nicht mehr selbst versorgen kann, geht der Fall zunächst an das zuständige Betreuungsgericht. Dieses prüft dann, ob eine Betreuung erforderlich und die in der Verfügung vorgeschlagene Person geeignet ist.
Ist dies der Fall, übernimmt der Betreuer nicht nur die Verwaltung des Vermögens, sondern kann die pflegebedürftige Person auch in ein Pflegeheim einweisen – wenn dies so in der Verfügung festgehalten. Wünscht sich der Angehörige jedoch eine Pflege zu Hause und ist dies auch im Aufenthaltsbestimmungsrecht festgehalten, muss der Betreuer dieser Bitte nachkommen.
Im Gegensatz dazu ist bei einer Vorsorgevollmacht kein gerichtliches Urteil erforderlich. Die pflegebedürftige Person kann einen Bevollmächtigten festlegen, der sie beispielsweise in diesen Punkten vertritt:
- Umgang mit Geld
- Regelungen der Pflege
- Wahl des Wohnortes
In diesem Fall ist eine Zwangsweinweisung in ein Pflegeheim auch gegen den Willen des Betroffenen möglich, wenn der Notfall eintritt und der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst klären kann. Ein ärztliches Attest kann hierbei als Beweis dienen, dass Betroffene nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können.
Wann ist eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie nötig?
Eine Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie ist nur dann gerechtfertigt, wenn das eigene Leben oder das Leben von anderen bedroht ist. Es gibt lediglich zwei Gründe, die eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung gegen den Willen des Patienten rechtfertigen:
Akute und erhebliche Selbstgefährdung | Der aktuelle Gesundheitszustand des Patienten stellt eine Bedrohung für ihn selbst dar. Er verletzt sich beispielsweise selbst und/oder äußert Suizidabsichten. |
Akute und erhebliche Fremdgefährdung | Aufgrund des psychischen Zustands wird der Patient als Gefährdung für Angehörige und andere Menschen gesehen. Auch wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gefahr ist, ist eine Einweisung in die Psychiatrie gerechtfertigt. |
Die freiheitsentziehenden Maßnahmen sind demnach nur einzusetzen, wenn von dem Betroffenen eine akute Gefährdung für sich oder andere ausgeht.
Diese Form der Unterbringung stellt eine Form der Freiheitsbeschränkung dar. Sie ist deshalb nur in ausgewiesenen Notsituationen erlaubt. Oft empfinden Betroffene die Zwangsunterbringung als traumatisierend und übergriffig, weshalb Fachkräfte des Gesundheitswesens in solchen Situationen besonderes Fingerspitzengefühl beweisen müssen.
Fallbeispiel: Zwangseinweisung als letztes Mittel
Herr Mayer hat seit einigen Tagen Halluzinationen. Er sieht Blut an den Wänden herablaufen und wandert ruhelos in seinem Zimmer umher. Vor lauter Panik schlägt er um sich und hat eine Mitbewohnerin so fest gestoßen, dass diese gestürzt ist. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Selbst- und Fremdgefährdung noch weiter steigern.
Das Pflegepersonal kommt nach Abwägung aller Faktoren zu dem Schluss, dass eine sofortige Einweisung unumgänglich ist. In diesem Fallbeispiel sind die Gründe für eine Einweisung eindeutig: Die Gefahren sind offensichtlich und es besteht keine Aussicht darauf, dass sich die psychische Situation von Herrn Mayer ohne die Behandlung in einer Klinik bessert.
Die Zwangseinweisung erfolgt also zum Wohle von Herrn Mayer und seiner Mitbewohnerin. Sie wird nur verordnet, um alle Beteiligten vor den Folgen der Halluzination zu schützen und nicht etwa, um Herr Mayer zu bestrafen.
Wann ist eine Zwangseinweisung nicht gerechtfertigt?
Liegt keine akute Gefährdung der eigenen Person oder anderer Mensch vor, gibt es keinen Grund für eine Einweisung in die Psychiatrie. Prinzipiell hat jeder Patient das Recht auf Nicht-Behandlung. Das bedeutet: Menschen, von denen keine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht, dürfen jederzeit selbst entscheiden, ob sie einen Aufenthalt im Krankenhaus beziehungsweise eine Therapie wünschen.
Selbst wenn ein Arzt ausdrücklich zu einer Behandlung rät, darf der Patient diese jederzeit verweigern. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Gesundheitsfachkräfte diese Entscheidung ausführlich dokumentieren. Denn Betroffene müssen über eine ausreichende Krankheitseinsicht verfügen, um eigenständig entscheiden zu können. Hat die Nicht-Behandlung Jahre später gesundheitliche Konsequenzen, ist das medizinische Personal so auf der sicheren Seite.
Wie läuft eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie ab?
Nicht alles, was gefährlich für einen Bewohner ist, stellt gleichzeitig einen Grund für eine Zwangseinweisung dar. Wenn Sie im Verhalten Ihres Bewohners allerdings hinreichende Gründe hierfür finden, ist das weitere Verfahren genau festgelegt. Die untenstehende Übersicht zeigt Ihnen, welche Gründe zu einer Zwangseinweisung führen können und welche nicht ausreichend sind.
Schritt 1: Einweisung durch den Arzt | Zunächst muss ein im Umgang mit psychiatrischen Erkrankungen erfahrener Arzt (dies kann auch ein Hausarzt sein, jedoch kein völlig fachfremder Arzt, etwa ein Urologe oder Orthopäde) sich vor Ort davon überzeugen, dass eine Zwangseinweisung notwendig und gerechtfertigt ist. Der Befund darf nicht älter als einen Tag sein. |
Schritt 2: Information an die Ordnungsbehörde | Veranlasst wird die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik durch eine Behörde (Ordnungsamt), wenn Gefahr im Verzug ist und sich diese nicht durch weniger gravierende Maßnahmen bannen lässt. Bei einer Zwangseinweisung erfolgt der Transport mit einem Krankenwagen im Beisein eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes. Außerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde übernimmt die Polizei diese Aufgabe. |
Schritt 3: Antrag beim Amtsgericht/Betreuungsgericht | Das Ordnungsamt beantragt die geschlossene Unterbringung. Der Beschluss zur Unterbringungsmaßnahme muss bis zum Ende des folgenden Tages vorliegen, ansonsten muss die Klinik den Patienten entlassen. Grundlage für den Beschluss ist ein medizinisches Gutachten. Das weitere Vorgehen ist nicht in allen Bundesländern einheitlich. In den meisten Ländern ist es jedoch notwendig, dass der Einweisungsbeschluss nach sechs Wochen durch ein Gericht überprüft wird. |
Welche rechtlichen Grundlagen für eine Zwangseinweisung gibt es?
Die gesetzliche Grundlage für die Zwangseinweisung ist streng geregelt. Je nach Bundesland gibt es zwar leichte Abweichungen, generell sind die Regeln für die Einweisung ohne Zustimmung in Deutschland allerdings einheitlich.
Es gibt drei verschiedene Rechtsarten, die jeweils die rechtliche Basis für den Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung darstellen. Dazu zählen:
Öffentlich-rechtliche Unterbringung | Die Zwangseinweisung in die Psychiatrie erfolgt nach dem Gesetz für psychisch Kranke. Die genaue Ausführung wird von den Bundesländern festgelegt. |
Zivilrechtliche Unterbringung | Die Einweisung in eine geschlossene Abteilung erfolgt nach dem Betreuungsrecht. Oft stellt der Betreuer selbst den Antrag auf Zwangsunterbringung. |
Strafrechtliche Unterbringung | Auch im Rahmen des Maßregelvollzugs kann eine Zwangseinweisung stattfinden. |
In den meisten Fällen regelt die „öffentlich-rechtliche Unterbringung“ alles rund um die Zwangseinweisung. In Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland gilt das „Unterbringungsgesetz“. In den anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) finden Sie die genannten Regelungen im „Gesetz für psychisch Kranke“. Letzteres wird häufig auch mit der Abkürzung „PsychKG“ betitelt.
Ist die Gesundheit einer Person so weit eingeschränkt, dass sie einen Betreuer benötigt, ist auch eine Zwangseinweisung nach dem Betreuungsrecht möglich. Doch auch hier darf der Betreuer nicht einfach selbst über den Aufenthalt der betreuten Person entscheiden, sondern muss sich an die Anweisungen des Gerichts halten.
PsychKG: Gesetzliche Regelungen für psychisch Erkrankte | Das PsychKG regelt die Unterbringung von Menschen, die Anzeichen einer psychischen Krankheit zeigen, aktuell psychisch krank sind oder unter den Folgen einer psychischen Krankheit leiden. Die Voraussetzungen für eine Einweisung nach dem PsychKG sind dieselben, wie die oben genannten (Selbst- und Fremdgefährdung). Zusätzlich regelt dieses Landesgesetz ambulante Vor- und Nachsorgehilfen sowie weitere Beratungsangebote. |
Zwangsbehandlung: Medikamentengabe wider Willen | Eine Zwangseinweisung und ein damit verbundener Klinikaufenthalt rechtfertigen nicht automatisch eine Zwangsbehandlung beziehungsweise eine medikamentöse Therapie. Diese ist nur erlaubt, insofern sie die Selbst- oder Fremdgefährdung mildert. Die Behandlung muss sich zwingend auf die Anlasskrankheit – also die Krankheit, die für die Einweisung ursächlich war – beziehen. Zudem muss ein Gerichtsbeschluss die Zwangsbehandlung anordnen. |
Würde der Psychiater beispielsweise auch eine Angststörung feststellen, die allerdings nicht der Auslöser für das selbstgefährdende Verhalten war, dürfte er für diese Angststörung keine Zwangsmedikation anordnen. Denn die Angststörung ist nicht die Krankheit, die die Einweisung ursächlich auslöste.
Wann darf ein Patient durch Fixierung ruhiggestellt werden?
Die Fixierung gilt als die gravierendste freiheitsbeschränkende Maßnahme und sollte daher nur als allerletztes Mittel der Wahl zum Einsatz kommen. Sie wird von der Mehrheit der Patienten als besonders traumatisierend erlebt. Sinnvoll ist es daher, zunächst alle anderen bekannten Mittel einzusetzen, um eine Eigen- oder Fremdgefährdung abzuwenden.
Lässt sich die Notsituation auf keine andere Weise lösen, ist eine mechanische Fixierung zum Schutze der Betroffenen erlaubt. Die Fixierung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Lässt sich dies nicht vermeiden, ist eine richterliche Genehmigung nötig. Theoretisch bedeutet das, dass ein Richter über die Fixierung informiert werden muss und innerhalb von 30 Minuten reagiert – in der Praxis schwer umzusetzen.
Um sicherzustellen, dass sich der Patient durch die Fixierung keine zusätzlichen Verletzungen zuführt, ist es unerlässlich, dass über den gesamten Zeitraum der Fixierung medizinisches Personal anwesend ist. Unter keinen Umständen dürfen fixierte Patienten allein gelassen werden. Die Betroffenen haben außerdem das Recht zu erfahren, warum sie fixiert sind und wie lange die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen andauern werden.
Oft braucht es nach solchen gravierenden Freiheitsbeschränkungen psychologische Nachsorge. Die Patienten fühlen sich übergangen und zeigen daher eine größere Abneigung gegenüber folgenden Therapieversuchen. Die Fixierung sollte daher ausschließlich als letzte Maßnahme in absoluten Notsituationen zum Einsatz kommen.
Nachsorge: Wie lassen sich Erfahrungen der Zwangseinweisung aufarbeiten
Eine empathische und respektvolle Nachsorge ist nach einer Zwangseinweisung unverzichtbar. Oft haben die Kliniken nicht genügend Kapazität, um die umfangreiche Nachsorge zu stemmen. Je nach Länge des Klinikaufenthalts benötigen die Patienten nach der Entlassung allerdings Unterstützung – mehr als die Angehörigen leisten können. Seelischer Beistand ist in dieser Zeit von großer Bedeutung, aber auch Unterstützung in praktischen Angelegenheiten wie Arbeitsplatz- oder Wohnungsfragen.
Oft übernehmen Psychotherapeuten und Psychologen, die nicht in der geschlossenen Einrichtung arbeiten, die psychische Betreuung. Aber auch Selbsthilfeinitiativen helfen Betroffenen, die Erfahrungen der Zwangseinweisung aufzuarbeiten. Befinden sich Erkrankte nicht mehr in einer selbst- oder fremdgefährdenden Situation geht es darum, ihnen das Gefühl der Selbstermächtigung zurückzugeben, das ihnen durch die Zwangsunterbringung genommen wurde.
Zwangseinweisung in ein Pflegeheim: Nur mit triftigem Grund möglich
Kann eine Person sich im Alter nicht mehr selbst versorgen, stellt sich für ihre Familien schweren Herzens die Frage, wer die Pflege übernimmt. Neben der Betreuung durch die Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst, gibt es noch den Einzug in ein Pflegeheim.
Weigert sich die betroffene Person jedoch in ein Heim zu ziehen, ist eine Zwangseinweisung ohne triftigen Grund nicht möglich. Denn hierbei handelt es sich laut dem BGB um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Liegen allerdings eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vor, können die Betreuer über den Aufenthaltsort ihrer Angehörigen entscheiden – wenn sie hierbei deren angegebene Wünsche beachten.
Leidet die betroffene Person jedoch unter einer psychischen Erkrankung, die eine Selbst- oder Fremdgefährdung mit sich bringt, gilt es einen Arzt hinzuzuziehen, der die Zwangseinweisung in eine Psychiatrie anordnen kann. Der Ablauf einer Zwangseinweisung ist rechtlich genauestens geregelt, damit sowohl Patienten als auch Gesundheitsfach- und Pflegekräfte wissen, wie genau sie vorgehen müssen. So ist die Zustimmung eines Gerichts unerlässlich, andernfalls darf der Patient die Einrichtung auf eigenen Wunsch wieder verlassen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Zwangseinweisung
Wann kann man eine Person zwangseinweisen?
Wenn eine Person ihr Umfeld oder ihr eigenes Leben aufgrund von psychischen Erkrankungen erheblich in Gefahr bringt, kann sie zwangseingewiesen werden. In diesem Fall besteht eine Gefährdung, die als Voraussetzung für eine Zwangseinweisung gilt. Zudem kann eine Zwangseinweisung erst mit einem richterlichen Unterbringungsbeschluss stattfinden, in dem festgehalten wird, dass diese Zwangseinweisung notwendig ist. Der Transport in die Klinik erfolgt per Krankenwagen.
Wie lange dauert eine Zwangseinweisung?
Psychiatrische Einrichtungen dürfen Personen bis zu 48 Stunden lang festhalten. In dieser Zeit muss der richterliche Unterbringungsbeschluss beantragt und erteilt werden, der dafür sorgt, dass der Patient in der Psychiatrie bleiben muss. Vor dem richterlichen Beschluss hat der Patient Anspruch auf einen Pflichtverteidiger und das Recht, Einspruch gegen das Verfahren einzulegen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Zwangseinweisung?
Die Krankenkasse übernimmt die ambulante psychiatrische Behandlung von betroffenen Menschen, wenn ein Arzt eine psychische Störung festgestellt hat. Zudem muss diese Störung in den Psychotherapie-Richtlinien aufgeführt sein.