- Welche Qualitätsindikatoren sind beim Umgang mit Arzneimitteln/Medikamenten zu beachten?
- Medikamentensicherheit: Wie funktioniert die richtige Lagerung von Arzneimitteln?
- Wie funktioniert die Anwendung von Arzneimitteln?
- Medikamente verabreichen: die vorbereitenden Tätigkeiten
- Arzneimittel zur enteralen oder transdermalen Eigenapplikation
- Mehr Patientensicherheit durch Medikationsplan
- Arzneimittelsicherheit bei häuslicher Pflege
- Medikamente verabreichen: Was sollten pflegende Angehörige beachten?
Für eine effiziente und umfassende Medikamentensicherheit sind eine ordnungsgemäße Lagerung und Anwendung der Medikamente von maßgeblicher Relevanz.
Welche Qualitätsindikatoren sind beim Umgang mit Arzneimitteln/Medikamenten zu beachten?
Die Qualitätsindikatoren, die beim Umgang mit Arzneimitteln zu beachten sind, sind immer im Pflegehandbuch bzw. dem Notfallmanagement der jeweiligen Pflegeeinrichtung nachzulesen. Wie diese letztendlich aussehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Die PTA oder der Apotheker der Seniorenpflegeeinrichtung sollten alle sechs Monate die Stationen begehen. Während dieser Begehung müssen entsprechende Protokolle nach $32 ApBetrO und §14 ApoG erstellt werden.
- Die Verfallsdatenkontrolle der Hausapotheke muss mindestens alle zwei Monate erfolgen. Direkt auf Station sollte die Verfallsdatenkontrolle mindestens einmal monatlich durchgeführt werden.
Medikamentensicherheit: Wie funktioniert die richtige Lagerung von Arzneimitteln?
Die Medikamente treffen auf Station oder der Hausapotheke ein
Alle Medikamente und Arzneimittel sind sofort an die vorgeschriebenen Lagerorte zu verbringen. Ist Medikation dabei, die gekühlt werden muss, ist diese sofort auszupacken und im Kühlschrank aufzubewahren.
Angebrochene Medikamente: Das muss beachtet werden
- Bei parenteralen, halbfesten und flüssigen Arzneimitteln muss direkt auf der Verpackung die Aufbruchfrist und das Aufbruchdatum vermerkt werden.
- Müssen besondere Lagerbedingungen Lagerbedingung nach dem Anbruch der Medikamente beachtet werden, sind diese unbedingt einzuhalten.
- Einzelblister müssen immer in der Originalverpackung oder in einer separaten Tüte aufbewahrt werden. Diese sind mit dem Verfallsdatum, der Chargennummer, SN-Nummer und den genauen Namen des Präparats versehen werden – Stichwort: Sicherheitsmerkmale
Wie funktioniert die Anwendung von Arzneimitteln?
Die schriftliche Anordnung des Arztes
Auf der schriftlichen Anordnung des Arztes müssen folgende Informationen stehen:
- Rezepturname/Fertigarzneimittel
- Dosierung
- Applikationsform
- Applikationszeitpunkt
- Applikationsintervall
Wie ist mit Bedarfsmedikation richtig zu verfahren?
Wurde dem Patienten Bedarfsmedikation verschrieben müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Indikation
- Einzeldosis (max. Einzeldosis)
- Einzuhaltendes Gabeintervall
- Tageshöchstdosis
Mündliche/telefonische Anordnung des Arztes und jetzt?
Die telefonische bzw. mündliche Anordnung eines Arztes darf nur von einer Pflegefachkraft mit dreijähriger Berufsausbildung entgegengenommen werden. diese muss die Anordnung während des Gesprächs/Telefonats gegenüber dem Arzt wiederholen und sich von ihm noch einmal bestätigen lassen. Die Anordnung des Arztes ist sofort im Pflegebericht und der medizinischen Verlaufskurve des Patienten zu dokumentieren.
Mündliche/telefonische Anordnung des Arztes: Welche Infos gehören in die Leistungsbeschreibung der Pflege
- Handzeichen der Pflegekraft
- Anfragegrund
- Anordnung und Name des Arztes
- Datum und Uhrzeit
Was gehört in die medizinische Verlaufskurve?
- Inhalt der Anordnung
- Datum
- Der Name des Arztes
Medikamente verabreichen: die vorbereitenden Tätigkeiten
Bei der Vorbereitung für die Verabreichung von Medikamenten muss immer die 5 R-Regel beachtet werden:
- Richtiger Patient
- Richtiges Arzneimittel
- Richtige Dosierung
- Richtige Darreichungsform
- Richtiger Zeitpunkt
Die vorbereitenden Tätigkeiten für Arzneimittel, die intravenös, subkutan oder intramuskulär verabreicht werden
Für die Vorbereitung der Verabreichung von Medikamenten, die intramuskulär, intravenös oder subkutan verabreicht werden, müssen folgende Hilfsmittel bereitgelegt werden:
- Hautdesinfektion
- Händedesinfektionsmittel
- Arzneimittel
- Spritze
- Tupfer
- Entnahmehilfe/Aufziehkanüle
- Kanülenabwurf
- Injektionskanüle
- Etiketten zum Beschriften der Spritzen
Medikamente in Einweg-Glas- oder Plastikampullen verabreichen: So funktioniert’s
- Die Pflegekraft hat ihre Hände entsprechend der Anweisungen im Pflegehandbuch zu desinfizieren. Anschließend muss eine hygienische Flächendesinfektion erfolgen.
- Die Ampulle wird vorsichtig gegen eine härtere Oberfläche geklopft, um das Medikament im Hals in die Ampulle zurück zu klopfen.
- Im nächsten Schritt wird die Glasampulle mit einem Tupfer geknickt, um an den Inhalt zu gelangen.
- Jetzt wird die Aufziehkanüle eingeführt, dabei dürfen die äußeren Bruchstellen nicht berührt werden.
Arzneimittelsicherheit: Medikamente aus Multi-Dose verabreichen (Mehrfach-Entnahme)
- Die Pflegekraft hat eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Im nächsten Schritt wird der Plastikverschluss der Multidose entfernt.
- Das Desinfizieren des Gummistopfen nicht vergessen! Das Desinfektionsmittel muss dabei mindestens dreißig Sekunden einwirken.
- Nun wird die Entnahmehilfe bzw. Aufziehkanüle ins Zentrum der Multi-Dose eingestochen. Anschließend wird die Infektionslösung mit der Spritze aufgenommen/aspiriert.
- Im nächsten Schritt wird die Injektionskanüle aufgesetzt und die Spritze entlüftet.
- Wurde eine Entnahmehilfe verwendet, mussdiese nach Gebrauch direkt wieder verschlossen werden. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, das Anbruch, einschließlich der Uhrzeit auf der Multidose zu vermerken – Stichwort: Medikamentensicherheit. Natürlich ist auch aus Gründen der Arzneimittelsicherheit auf eine sachgerechte Lagerung der Ampullen zu achten.
Infusionslösung herstellen: die einzelnen Schritte
Bei der Herstellung einer Infusionslösung hat im ersten Schritt eine Flächen- und Händedesinfektion zu erfolgen. Dabei darf die Desinfektion des Gummistopfen nicht vergessen werden. Nun werden die Infusionszusätze eingebracht.
Arzneimittel zur enteralen oder transdermalen Eigenapplikation
Arzneimittel zur enteralen Eigenapplikation oder Verabreichung werden ebenfalls durch das Pflegepersonal vorbereitet. Wann das ist, hängt vom Ermessen der Stationen ab.
Mehr Patientensicherheit durch Medikationsplan
Um eine bessere Patientensicherheit zu gewährleisten, ist es eine gesetzliche Vorgabe, dass für Patienten, die mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen für die Mindestdauer von 28 Tagen einnehmen müssen, ein sogenannter Medikationsplan erstellt werden muss (E-Health-Gesetz). Aktuell kann der Medikationsplan noch schriftlich geführt werden, soll aber in Zukunft auch auf der Krankenkarte gespeichert werden.
Welche Informationen muss der Medikationsplan beinhalten?
Im Medikationsplan müssen alle verschreibungspflichtigen Medikamente aufgeführt werden, die der Patient einnehmen muss. Dabei müssen der Wirkstoff, die genaue Dosierung, der Einnahmegrund und alle wichtigen Hinweise, die bei der Einnahme zu beachten sind, genau aufgeschlüsselt werden.
Welchen Zweck hat der Medikationsplan?
Der Medikationsplan existiert zwar schon länger, trotzdem hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine gesetzliche Festlegung entschieden, um die Patientensicherheit zu verbessern. Gleichzeitig soll der Medikationsplan dabei helfen, dass die Arzneimittel durch die Angabe des Handelsnamens, des Wirkstoffs, der Darreichungsform und der Stärke besser identifiziert werden können. Natürlich soll der bundeseinheitliche Medikationsplan dabei helfen, Medikationsfehler zu vermeiden.
Wer erstellt den Medikationsplan und wer muss für die Aktualisierung zuständig?
Der Medikationsplan wird durch den Hausarzt bzw. das Krankenhaus erstellt. Beide sind auch zur Aktualisierung verpflichtet. Genauso wie eventuelle Fachärzte, die vom Patienten in Anspruch genommen werden oder Apotheken, wenn vom Patienten zusätzlich eine Selbstmedikation durchführt.
Arzneimittelsicherheit bei häuslicher Pflege
Werden Senioren in ihren eigenen 4-Wänden betreut, ist Arzneimittel Sicherheit ein heikles Thema. Nicht nur weil viele Menschen oft ab 65-Jahren viele verschiedene Medikamente einnehmen müssen (Stichwort: unerwünschte Nebenwirkungen/ Wechselwirkungen), sondern weil pflegende Angehörige schnell überfordert sein können. Vor allem, wenn der zu Pflegende drei, vier, fünf oder mehr Medikamente nebeneinander einnehmen muss. Daneben kann es vor allem dann zu Anwendungsfehlern kommen, wenn mit dem Patienten eine Interaktion kaum mehr möglich ist, weil er bereits die ersten Anzeichen einer Demenz zeigt. Um hier unerwünschte Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder Medikationsfehler zu vermeiden, kann ein ambulanter Pflegedienst für die Verabreichung der Medikamente beauftragt werden (Stichwort: Medikationssicherheit).
Was sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass der ambulante Pflegedienst die Gabe der Medikamente bei pflegebedürftigen Senioren in häuslicher Umgebung übernehmen kann?
- Durch den behandelnden Hausarzt des Seniors muss aufgrund einer oder mehreren Indikationen eine Medikamentenverordnung ausgestellt worden sein.
- Der Patient ist nicht mehr fähig, seine einzunehmenden Medikamente selbstständig zusammenzustellen und korrekt bzw. regelmäßig einzunehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Patient durch einen Schlaganfall nicht mehr zu einer verständlichen Interaktion in der Lage ist.
- Im Haushalt des Seniors gibt es keine weiteren Personen, die die Medikamente und die richtige bzw. regelmäßige Einnahme überwachen könnte.
Medikationssicherheit: Woher weiß die ambulante Pflegekraft welche Medikamente dem zu Betreuenden verabreicht werden müssen?
Die Pflegekraft stellt die Medikamente für ihre Patienten anhand des vom Hausarzt oder dem Krankenhaus erstellten Medikamentenplans.
Warum sollte die Pflegekraft auf die Sicherheitsmerkmale von Arzneimitteln und Medikamenten achten?
Gerade in der häuslichen Pflege neigen manche Patienten aufgrund einer knappen Rente auf scheinbargünstige Alternativen auszuweichen. Manchmal fehlt auch einfach das Wissen. Um gesundheitliche Folgen für den Patienten zu vermeiden, sollte die Pflegekraft die Sicherheitsmerkmale des Medikaments prüfen, denn eine Arzneimittelfälschung kann für den Patienten lebensgefährlich werden. Auch dann, wenn die Zusammensetzung pharmazeutisch gesehen, in der Zusammensetzung kaum vom Original zu unterscheiden ist. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, die Pflegekraft muss sich immer einen Überblick verschaffen, welche Medikamente der Patient einnimmt. Auch dann, wenn es sich um rezeptfreie Medikamente oder diverse Nahrungsergänzungsmittel handelt, da es hier zu unerwünschten Wechselwirkungen bzw. Nebenwirkungen kommen kann. Ein gutes Beispiel Eisentabletten und Schilddrüsenhormone. Beide müssen unbedingt zeitversetzt eingenommen werden, da die Aufnahme der Schilddrüsenhormone durch die gleichzeitige Einnahme von Eisen behindert wird.
Medikamente verabreichen: Was sollten pflegende Angehörige beachten?
Kümmern sich Angehörige um pflegebedürftige Senioren, sollten sie sich gut überlegen, ob sie dem Patienten auch wirklich Medikamente sicher verabreichen können. Hierfür sollten sie sich die folgenden fünf Fragen stellen:
- Ist die Wirkungsweise des Medikaments einschließlich eventueller Nebenwirkungen bekannt?
- Steht dem pflegenden Angehörigen der aktuellste Medikationsplan zur Verfügung?
- Ist der pflegende Angehörige fähig, die Arznei richtig zu applizieren? Gerade wenn es darum geht Spritzen zu setzen, wie das bei einer Behandlung mit Insulin oder Blutverdünnern der Fall sein kann, kann das für Angehörige sehr belastend sein.
- Ist der pflegende Angehörige fähig, die Angaben des Medikamentenplans zu verstehen und sich genau an die Dosieranweisungen und die vorgeschriebenen Zeitpunkte zu halten?
- Ist der pflegende Angehörige fähig, den zu betreuenden Senioren genau zu beobachten, um beim Auftreten von unerwünschten Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen sofort reagieren zu können?