Lassen Sie die Finger vom Fußnägelschneiden!

Betreuung Pflege Demenz
©Halfpoint - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

Es kommt immer häufiger vor, dass pflegende Angehörige die Mitarbeiter Ihres Pflegedienstes bitten, die Fußnägel des Pflegebedürftigen zu schneiden. Bei der Grundversorgung von Pflegebedürftigen muss man zwingend zwischen der normalen, täglichen Fußpflege (Pediküre) und der medizinischen Fußpflege (Podologie) unterscheiden.

Normale Fußpflege dürfen die Mitarbeiter des Pflegedienstes durchführen

Dazu gehören:

  • das Waschen der Füße oder ein Fußbad,
  • das Abtrocknen der Füße nach der Grundpflege,
  •  die Nagelpflege,
  • das Eincremen der Füße,
  •  die Pediküre (Zehennägel schneiden und in Form bringen, Hornhaut bzw. Hornhautschwielen entfernen).

Medizinische Fußpflege

Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist per Definition die präventive (Vorsorge), therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Diese Leistungen dürfen nur von staatlich ausgebildeten Fußpflegern (Podologen) erbracht werden.

Dazu gehören

  •  das fachgerechte Schneiden der Fußnägel,
  • die Behandlung eingerollter oder eingewachsener Fußnägel,
  • das Abtragen von Hornhaut und Schwielen,
  •  das Fräsen der Nägel,
  • nach ärztlicher Anweisung: das fachgerechte Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen,
  • Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen,
  • die Anfertigung spezieller Nagelspangen,
  • der künstliche Nagelersatz,
  • die Anfertigung von Druckentlastungen,
  • die Freilegung des Nagelfalzes usw.

Medizinische Fußpflege ist gerade bei Patienten mit Risikoerkrankungen erforderlich.

Durch unsachgemäß durchgeführte Pediküren entstehen oft Verletzungen am Fuß, die z. B. beim Diabetiker zu Wundinfektionen mit Beteiligung des tieferliegenden Gewebes oder des Knochens führen können.

Besteht bei dem Patienten schon eine Nervenschädigung, bleibt die Verletzung unter Umständen unbemerkt und kann sich bis zur Gangrän (Gewebsuntergang durch Minderdurchblutung mit zusätzlicher Infektion) entwickeln. Dies führt oft zur Amputation des Fußes oder des ganzen Beines.

Bei welchen Risikokunden sollten Ihre Mitarbeiter die Pediküre ablehnen?

Kunden mit:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • chronischer Polyarthritis
  • arteriellen und/oder venösen Beeinträchtigungen und Durchblutungsstörungen Infektionskrankheiten
  • neurologischen Faktoren (Diabetes mellitus, Alkoholsucht, Polyarthritis, Hemiplegie, MS usw.)
  • einem geschwächten Organismus (Dialyse, Onkologie, Aids, Hepatitis usw.) der Bluterkrankheit (Hämophilie)
  • Blutungsneigung (hämorrhagische Diathese)
  • Einnahme von immunsuppressiven Medikamenten (Bestrahlungen, Chemotherapien, Allergien)
  • längerfristiger Einnahme von Medikamenten mit einer verzögerten Wundheilung (Kortisone usw.)
  • verformten und veränderten Fußnägeln

Hinweis

Wie Sie sehen, ist die Liste der Risiken ziemlich lang, und häufig bestehen bei Pflegekunden mit Demenz obige Risiken. Ist das der Fall, sollten Sie die Pediküre stets ablehnen und auf einen Podologen verweisen, der dann die medizinische Fußbehandlung durchführt.

Informieren Sie die pflegenden Angehörigen

Damit auch Ihre Pflegekunden und die pflegenden Angehörigen Bescheid wissen und Ihre Pflegemitarbeiter sich nicht ständig rechtfertigen müssen, sollten Sie über diesen Umstand informieren.

____________________________________________________________________________________________________________

Musterschreiben an die pflegenden Angehörigen: Fußnägel schneiden

Liebe Pflegekundin, lieber Pflegekunde, liebe Angehörige,

sicherlich wissen Sie, dass wir Sie gern mit allen pflegerischen Leistungen versorgen. Wir dürfen jedoch keine medizinischen Behandlungen oder Maßnahmen durchführen, bei denen Sie Verletzungen mit Infektionsrisiko erleiden könnten. Hierzu gehört aufgrund Ihrer Erkrankung auch die Nagelpflege an Füßen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter aus haftungsrechtlichen Gründen Ihre Fuß- und Fingernägel nicht schneiden dürfen. Unsere Pflegekräfte beraten Sie gern, welchen Podologen Sie mit dieser Tätigkeit beauftragen können. Bitte sprechen Sie uns einfach an, gerne helfen wir Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen