Hygienemaßnahmen häuslichen Pflege

Hygiene muss auch in häuslicher Pflege beachtet werden.
Eine Seniorin sitz auf einem Stuhl. Eine Pflegerin hält ihre Schultern und beugt sich zu ihr hinunter. Beide lächeln sich an.
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Inhaltsverzeichnis

Viele pflegebedürftige Personen ziehen es vor, sich daheim pflegen zu lassen. Sowohl für professionelle Pflegekräfte als auch für pflegende Angehörige ist Hygiene dabei das höchste Gebot, denn nur so lassen sich Infektionen verhindern. Für den Pflegebedürftigen stellen Infektionen durch Bakterien, Pilze oder Viren eine besonders große Gefahr dar. Der Schutz vor der Übertragung von gefährlichen Keimen sollte daher stets an erster Stelle stehen.

Was versteht man unter Hygiene?

Hygiene meint die Lehre der Vorbeugung von Krankheit sowie der Erhaltung und Stabilisierung der Gesundheit. Vor einigen Hundert Jahren war davon noch keine Rede, aber heute gibt es in jeder Klink und Pflegeeinrichtung einen Hygienebeauftragen.

Insbesondere bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden ist es wichtig, mithilfe von Hygiene Infektionen und der Verbreitung von Krankheitserregern vorzubeugen. Dabei geht es insbesondere um resistente bakterielle Keime, die sowohl beim Pfleger als auch beim Pflegebedürftigen unangenehme Krankheiten auslösen können.

Bei einem geschwächten Immunsystem ist das Risiko für eine Infektion deutlich höher. Daher gilt es, Pflegebedürftige besonders zu schützen, um eine schwere Erkrankung auszuschließen. Diese kann schlimmstenfalls Familienmitglieder, Besucher und Pflegepersonal anstecken.

Hinweis

Das Risiko für eine Infektion mit einem multiresistenten bakteriellen Keim ist laut Studien im Krankenhaus besonders hoch. Daher ist beim Krankenhausbesuch höchste Vorsicht geboten.

Warum sind Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege wichtig?

Keime sind fast überall zu finden und werden schnell übertragen. Im häuslichen Umfeld sind etwa Türklinken, Lichtschalter oder Fernbedienungen riskante Flächen, da sie schnell verunreinigen, von verschiedenen Händen angefasst und nur selten ausreichend desinfiziert werden. Allerdings hat die häusliche Pflege den Vorteil, dass Infektionsketten recht schnell unterbrochen werden können. Das Pflegepersonal hat einen Überblick darüber, wer im Haus ein- und ausgeht und kann dementsprechend für Hygiene sorgen. 

Die Priorität im Bereich Hygiene bei der häuslichen Pflege sollte darauf liegen, das Übertragungsrisiko zu minimieren. Dies ist zum Schutz des Pflegebedürftigen, der Pfleger und möglicher Besucher essenziell.

Pfleger und pflegende Angehörige müssen alle Hygienemaßnahmen treffen, selbst, wenn diese auf den ersten Blick nicht notwendig erscheinen. Bei kranken oder alten Menschen kann schon die Infektion mit einer Erkältung zu drastischen Folgen führen.

Überblick: Welche Hygienemaßnahmen müssen in der häuslichen Pflege durchgeführt werden?

Es gibt zahlreiche Hygienemaßnahmen, die sich in der häuslichen Pflege ohne große Herausforderungen umsetzen lassen. Diese sollten sowohl dem Pflegepersonal als auch den pflegenden Angehörigen bekannt sein.

Die wichtigsten Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege:

  • Hände desinfizieren
  • Flächen desinfizieren
  • Einmal-Handschuhe nutzen
  • Bettschutzeinlagen nutzen
  • Einmalschürzen nutzen
  • Fingerlinge bei Maßnahmen zur Darmhygiene anwenden
  • Mundschutz tragen
Infografik mit den wichtigsten Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege.

Dabei geht es stets sowohl um den eigenen Schutz als auch um den Schutz des Patienten. Durch Barrieren wie Mundschutz, Einmalhandschuhe und Fingerlinge ist es möglich, der Infektion durch Tröpfchen (Niesen oder Husten) sowie durch Oberflächen, mit denen der Patient in Kontakt gekommen ist, vorzubeugen.

Neben diesen Barrieremethoden ist es wichtig, Flächen regelmäßig zu desinfizieren. Hier gilt es, zu überlegen, mit welchen Flächen die pflegebedürftige Person hauptsächlich in Kontakt kommt. Das sind zum Beispiel die Toilette, der Nachttisch, der Lichtschalter und der Türgriff.

Tipp

Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, bei der Pflege daheim Einmal-Produkte zu verwenden. Das ist zwar nicht die umweltfreundliche Variante, erfüllt über die prioritäre Forderung nach maximaler Hygiene. Die korrekte Desinfektion von Pflegemitteln ist meist nur in entsprechenden Einrichtungen möglich und muss erst erlernt werden.

Welche Hygienemaßnahmen gelten für pflegende Angehörige?

Professionelle Pflegekräfte sind im Bereich der Hygiene bestens geschult. Sie müssen viele Vorgaben beachten und Protokoll über ihre Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion führen. Das ist für pflegende Angehörige nicht der Fall. Dennoch sollten sie die Grundregeln kennen.

Die Basis-Regeln für die häusliche Pflege:

Korrekt Hände waschen und desinfizierenVor und nach der Unterstützung bei Ernährung, Mundpflege, Toilettengang und ähnlichen Maßnahmen Hände waschen und bei Kontakt mit möglichen Erregern desinfizieren
Umgebung des Pflegebedürftigen sauber haltenInsbesondere die Umgebung der Toilette sowie Hilfsmittel zur Intimhygiene müssen desinfiziert werden; auch bei ansteckenden Krankheiten ist dies oberstes Gebot, während andernfalls eine normale Reinigung ausreicht
Persönliche Hygienemaßnahmen anwendenAuch Angehörige sollten Einmal-Handschuhe und eine Schürze tragen, wenn es an die Intimpflege oder die Hilfe beim Toilettengang geht

Zugleich sollten Angehörige beachten, dass eine übertriebene Hygiene dem Pflegebedürftigen ein schlechtes Gefühl geben kann. Bei Tätigkeiten wie dem Vorlesen oder dem Anziehen ist es zum Beispiel nicht nötig, sich extra die Hände zu waschen und die Umgebung zu desinfizieren. 

Händehygiene in der häuslichen Pflege

Hände stellen ein besonderes Risiko für die Übertragung von Keimen dar, denn Pflegepersonal und Angehörige kommen nicht umhin, diese ständig zu benutzen. Daher ist eine gründliche Händehygiene essenziell.

Das gilt ganz besonders bei ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder vorliegenden Infektionskrankheiten der pflegebedürftigen Person, aber auch es Pflegers. In diesem Fall ist die Desinfektion der Hände ein Muss.

Tipp:

In anderen Fällen ist es ausreichend, die Hände gründlich zu waschen. Dafür ist eine medizinische Seife ohne Parfumierung am besten, da diese keine Allergien oder Reaktionen auslöst. Bei Zweifeln empfehlen wir, sich stets für das gründliche Desinfizieren zu entscheiden.

Wie funktioniert korrekte Händehygiene?

Händewaschen kann Leben retten, da es Infektionen vermeidet. Kaum eine andere Hygienemaßnahme lässt sich so leicht umsetzen und hat eine so große Wirkung. In den folgenden Situationen ist das Händewaschen auch unabhängig von der Pflege angemessen:

Grund für das Händewaschen:

  • Vor den Mahlzeiten
  • Bei der Speisezubereitung
  • Nach dem Toilettengang
  • Nach dem Naseputzen
  • Nach dem Einkaufen
  • Nach dem Kontakt mit Abfällen
Infografik mit Informationen, warum Händehygiene notwendig ist.

In der Pflege spielt die Händehygiene, die für uns alle im Alltag wichtig ist, eine noch viel größere Rolle. Vor dem Umgang mit Medikamenten, der Wundversorgung, dem Wechsel von Inkontinenzeinlagen und Verbänden, der Speisenzubereitung sowie nach dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten ist eine gründliche Desinfektion ein Muss.

Anleitung für eine korrekte Händedesinfektion:

  1. Die Hände unter fließendem Wasser gründlich einseifen, und zwar sowohl die Handinnenflächen als auch den Handrücken, die Fingerspitzen, die Fingernägel und die Fingerzwischenräume
  2. Die Hände mindestens 30 Sekunden lang mit Seife massieren und erst dann unter fließendem Wasser abspülen
  3. Die Hände sorgfältig abtrocknen, und zwar am besten mit einem Einmal- oder Papierhandtuch (insbesondere bei der Pflege)

Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Menschen

Angehörige sollten also insbesondere auf das regelmäßige Händewaschen und die Desinfektion von Flächen, die ein hohes Risiko für Keime bieten, achten. Pflegekräfte hingegen wenden noch weitere Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege von Patienten an, für die sie entsprechend ausgebildet wurden.

Dabei geht es zum Beispiel um Hygienemaßnahmen in der Küche, im Bad, im Schlafzimmer sowie beim Umgang mit Wäsche. Auch der Umgang mit Haustieren, mit Besuchern und mit anderen möglichen Keimüberträgern will bedacht werden.

Wenn Angehörige das Gefühl haben, sie stecken sich bei der pflegebedürftigen Person an oder kommen mit der Hygiene nicht hinterher (diese nimmt viel Zeit in Anspruch), ist es empfehlenswert, sich an Pflegepersonal zu wenden. Es ist möglich, einen Kurs zu Hygienemaßnahmen zu absolvieren oder direkt einen entsprechend ausgebildeten Pfleger anzustellen, der den Angehörigen viel Arbeit abnimmt.

Weitere Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege

Neben der Händehygiene, die bei jeglicher Art von Pflege Priorität sein sollte, kümmern sich professionelle Pflegekräfte auch um das Hygienemanagement von anderen Bewohnern des Hauses sowie der verwendeten Hilfsmittel. Dabei ist es essenziell, hygienische Grundsätze zu beachten.

Dafür kommt ein Hygieneprotokoll zum Einsatz. Neben den Hygieneplänen sind auch Konzepte zur Reinigung, Ver- und Entsorgung von Gegenständen sowie die Information aller Mitarbeiter eines Pflegedienstes schriftlich festzuhalten. Außerdem gehört ein Vorrat an passenden Desinfektionsmitteln zur Ausstattung eines Pflegedienstes.

Hygienemaßnahmen in der Küche

In der Küche tummeln sich besonders viele Keime, beispielsweise an den Schwämmen, Lappen und Spülbürsten. Essensreste sollten besonders gründlich entsorgt und das Geschirr entsprechend desinfiziert werden. Auch bei der Zubereitung von Lebensmitteln gilt es, Grundregeln der Hygiene einzuhalten.

Vorgaben zur Reinigung der Küche:

  • Schwämme, Lappen und Bürsten mindestens einmal pro Woche wechseln
  • Spülbecken täglich reinigen
  • Hand- und Geschirrtücher mindestens einmal pro Woche bei 60°C waschen
  • Fußboden mindestens einmal pro Woche feucht wischen
  • Müll so zügig wie möglich entsorgen
  • Den Kühlschrank alle zwei Monate gründlich reinigen
  • Den Kühlschrank wöchentlich auf verdorbene Lebensmittel überprüfen und diese entsorgen

Bei der Zubereitung von Lebensmitteln ist es wichtig, nur mit sauberem Geschirr zu arbeiten und sich vorher und nachher die Hände zu waschen. Pflegepersonal und Angehörige sollten darauf achten, dass Fleisch- und Eierspeisen gründlich durchgegart sind.

Hinweis

Falls das Essen geliefert wird, gilt es, sich durch eine Kost- und Geruchsprobe von der Qualität zu überzeugen. Auch bei Gerichten, die ein zweites Mal aufgewärmt werden, muss zunächst eine Kontrolle auf Genießbarkeit erfolgen. 

Hygienemaßnahmen im Bad

Ebenso wie die Küche stellt das Bad ein hohes Risiko zur Infektion dar. Insbesondere die Toilette, die häufig in Kontakt mit Exkreten und Körperflüssigkeiten kommt, sollte regelmäßig desinfiziert werden.

Wichtige Regeln zur Reinigung des Badezimmers:

  • Toilettenbürste regelmäßig ersetzen
  • Separate Schwämme und Lappen für Toilette, Dusche, Waschbecken und Wanne nutzen
  • Fußboden mindestens einmal pro Woche feucht wischen
  • Täglich mit offenem Fenster lüften
  • Handtücher regelmäßig waschen und nicht mit dem Pflegebedürftigen teilen
  • Teppiche und Vorleger mindestens einmal im Monat waschen

Hygienemaßnahmen im Schlafzimmer

Der Pflegebedürftige hält sich meist vornehmlich im Schlafzimmer auf. Daher ist auch in diesem Raum maximale Hygiene angesagt, was neben der Vorbeugung von Infektionen dem Wohlbefinden des Patienten dient.

Wichtige Maßnahmen zur Hygiene im Schlafzimmer:

  • Bett mindestens alle 14 Tage neu beziehen (bei Verunreinigung sofort)
  • Verschmutzte Matratzen und Einlagen ersetzen
  • Bettschutzeinlagen bei Risiko für Inkontinenz verwenden
  • Regelmäßig lüften
  • Regelmäßig staubsaugen
  • Flächen und Gegenstände feucht reinigen
Infografik mit Tipps für die Hygienemaßnahmen in Küche, Bad und Schlafzimmer.

Hygienemaßnahmen beim Wäschewaschen

Entweder das Pflegepersonal oder die Angehörigen kümmern sich um die Wäsche der pflegebedürftigen Personen. Hier gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten, um Keime und andere Krankheitserreger beim Waschen abzutöten.

Hohe Temperaturen von mindestens 60°C sind das oberste Gebot. Stark verschmutzte Wäsche, die Urin, Erbrochenes, Stuhl oder Blut aufweist, sollte separat gewaschen werden. Hier sind höhere Temperaturen von bis zu 90°C empfehlenswert.

Feuchte Wäsche sollte nie in der Maschine bleiben, sondern direkt aufgehängt werden. Außerdem ist es wichtig, Siebe und Filter von Waschmaschine und Trockner regelmäßig zu reinigen, denn auch hier können sich Keime oder Pilze ansiedeln.

Hinweis:

Eigene Wäsche separat waschen Sowohl Pflegepersonal als auch pflegende Angehörige sollten die Kleidung, die sie beim Pflegen getragen haben, separat waschen und dafür ebenfalls höhere Temperaturen wählen.

Hygiene in der häuslichen Pflege: Welche Hilfsmittel sind notwendig?

Um die Pflege zu vereinfachen, gibt es entsprechende Pflegemittel, die vom Pflegepersonal eingesetzt werden. Diese sind Teil der Ausstattung der Pflegeeinrichtung, können aber auch im Haus der pflegebedürftigen Person gelagert werden.

Nötige Hilfsmittel zur Hygiene in der häuslichen Pflege:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einmal-Handschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Einmalschürzen
  • Fingerlinge
  • Mundschutz

Pflegehilfsmittel für die Hygiene in der häuslichen Pflege

Pflegehilfsmittel sollen dazu beitragen, Hygienemaßnahmen umzusetzen, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Beschwerden des Patienten zu lindern und mehr Selbständigkeit zu ermöglichen. Dabei spielt die Würde des Patienten eine große Rolle. Oft ermöglichen die Pflegehilfsmittel es, das Selbstbewusstsein wiederaufzubauen.

Die Pflegeversicherung enthält einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu einem bestimmten Grad. Manchmal sind auch andere Leistungsträger für die Kostenübernahme zuständig, etwa bei Krankheit oder Behinderung.

Bei Pflegehilftsmitteln unterscheidet man zwischen

  • Technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme)
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Reinigungsmittel)

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis dient als Orientierung über die verschiedenen Mittel und deren Bereitstellung im Rahmen der Pflegeversicherung.

Was versteht man unter Pflegehilfsmitteln?

Trotz der Unterscheidung in technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist es wichtig, diese nicht mit medizinischen oder technischen Hilfsmitteln zu verwechseln. Die korrekte Bezeichnung bestimmt den Ansprechpartner für die Bereitstellung der Hilfsmittel.

Als medizinische Hilfsmittel werden Medikamente und andere vom Arzt per Rezept verschriebene Maßnahmen verschrieben. Die Kosten dafür trägt die Krankenversicherung. Pflegehilfsmittel brauchen hingegen kein Rezept. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Produktgruppen der Pflegehilfsmittel:

Produktgruppe 50Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Pflegebetten, Pflegestühle und Toilettenstühle
Produktgruppe 51Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene wie Bettschutzeinlagen, Urinflaschen und Waschsysteme
Produktgruppe 52Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität wie Rollatoren, Gehhilfen und Rollstühle
Produktgruppe 53Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden wie Lagerungskissen
Produktgruppe 54Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Bettschutz, Einmal-Handschuhe, Mundschutz oder Schürzen (werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt)

Es handelt sich bei den Produktgruppen 50-53 um technische Pflegehilfsmittel, während Produktgruppe 54 die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel enthält.

Wichtig

Um die Kosten für Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad vorweisen können. Dieser wird von einem Gutachter (zu finden über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, über den Pflegedienst oder über die Gelben Seiten) ausgestellt.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege?

Das Elfte Sozialgesetzbuch regelt alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln seitens der Pflegeversicherung. Dabei gibt es drei Kriterien, die alle erfüllt werden müssen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Pflegemitteln:

  • Der Pflegebedürftige kann einen anerkannten Pflegegrad (früher Pflegestufe) aufweisen, wobei die Pflegegrade 1-5 zur Kostenübernahme berechtigen
  • Pflege muss in einem häuslichen Umfeld erfolgen (bei Verwandten, in einer Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung)
  • Die Pflege erfolgt durch einen Pflegedienst oder einen Verwandten

Wenn der Pflegebedürftige diese drei Kriterien erfüllt, übernimmt die Pflegekasse Kosten von 40 € im Monat. Dabei handelt es sich um eine Pauschale, die für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54) gilt.

Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50, 51, 52, 53) hingegen werden meist nur einmalig angeschafft. Die pflegebedürftige Person muss hier meist einen Eigenanteil zahlen. Dieser liegt bei Patienten ab 18 Jahren bei 10 %, maximal jedoch 25 € je Hilfsmittel. Bei größeren Pflegehilfsmitteln ist es oft möglich, einen Verleih zu organisieren.

Wie kann man Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege beantragen?

Wenn eine pflegebedürftige Person alle der drei oben genannten Voraussetzungen erfüllt, steht ihr die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Allerdings erfolgt die Kostenerstattung nicht automatisch. Es ist nötig, die Hilfsmittel individuell bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen.

Möglichkeiten zur Beantragung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

  • Schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei Pflegeversicherung
  • Bei vorliegender Zustimmung: monatlich anwendbares Kostenübernahme-Formular
  • Regelmäßige Lieferung einer Pflegehilfsmittel-Box (online bestellbar) mit automatischem Antrag auf Kostenerstattung seitens des Dienstleisters
  • Abrechnung der Pflegehilfsmittel-Pauschale durch den ambulanten Pflegedienst

Fazit: Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege

Die häusliche Pflege, die entweder von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, verlangt nach hohen Hygienestandards. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Pflegebedürftige und/oder der Pfleger sich mit einer Infektionskrankheit infizieren, was insbesondere für den Pflegebedürftigen fatale Folgen haben kann.

Es ist daher wichtig, die grundlegenden Hygienemaßnahmen zu verstehen und umzusetzen. Diese beginnen mit der gründlichen Händehygiene, gehen weiter mit der Desinfektion von Oberflächen und erstrecken sich auf Hygienemaßnahmen in der Küche, im Bad, im Schlafzimmer und bei der Wäsche.

Die nötigen Pflegehilfsmittel teilen sich in verschiedene Gruppen auf. Technische Hilfsmittel sollen den Alltag und die Pflege erleichtern und dem Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Hier ist ein Eigenanteil bei der Bezahlung nötig, aber manchmal ist es auch möglich, das technische Pflegehilfsmittel auszuleihen.

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel hingegen, die nur einmalig genutzt werden, werden im Rahmen der Pflegehilfsmittel-Pauschale Kosten von 40 € im Monat von der Pflegekasse übernommen.

Angehörige und Pflegekräfte sollten sich bemühen, mithilfe der Pflegehilfsmittel die Hygiene in der häuslichen Pflege zu optimieren. Dazu gehört auch, Besucher und andere Familienmitglieder über grundlegende Maßnahmen wie das Händewaschen aufzuklären.