Alles über Expertenstandards: Ihr Leitfaden für optimale Pflegepraxis

Expertenstandards sollen die Pflegequalität grundsätzlich verbessern.
Eine Frau und ein Mann stehen bzw. sitzen an einem Schreibtisch. Sie schauen beide auf einen Laptop, der vor dem Mann auf dem Schreibtisch steht und beraten sich.
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Inhaltsverzeichnis

Wenn man in der Pflege tätig ist, kommt man häufig mit dem Begriff des Expertenstandards in Kontakt. Diese Handlungsweisen werden vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) veröffentlicht und sollen die Pflege in vielen verschiedenen Bereichen durch einheitliche Standards verbessern. Eine Vielzahl von Themenbereichen, die spezifische Handlungsweisen von Pflegefachkräften bedingen, wurden hier schon als eigene Expertenstandards für die Pflege erstellt. Dabei folgt das DNQP dem Ziel, die grundsätzliche Pflegequalität zu verbessern und die Pflegemaßnahmen über alle Pflegeinstitutionen hinweg zu vereinheitlichen. Grundlage dieser Empfehlungen sind pflegewissenschaftliche Erkenntnisse.

Was versteht man unter Expertenstandards in der Pflege?

Expertenstandards in der Pflege wurden mit dem Ziel implementiert die Qualität der Pflege zu sichern bzw. weiterzuentwickeln. Themenbereiche der stationären sowie der ambulanten pflegerischen Versorgung werden durch die verschiedenen Expertenstandards abgedeckt. Generell definieren Expertenstandards in den bestimmten Themenbereichen Ziele und Maßnahmen, die es bei der Pflege zu erreichen gilt. Verantwortlich für die Entwicklung der Standards ist das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege in Kooperation mit dem deutschen Pflegerat. Dazu kommt die finanzielle Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Grundlage für die Expertenstandards legte im Jahre 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Seit der Neuregelung in den Pflege-Weiterentwicklungsgesetzen sind Expertenstandards verbindlich. Der Qualitätsausschuss ist für die Weiterentwicklung der Pflegeleitlinien zuständig. Der Spitzenverband der GKV, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben das grundsätzliche Vorgehen zu den Pflegeleitlinien in einer gemeinsamen Vereinbarung definiert. Insbesondere die GKV, aber auch der Qualitätsausschuss und alle betroffenen Personen der Pflegepraxis profitieren von den Vorteilen.

Welche Expertenstandards gibt es im Pflegebereich?

Das DNQP ist ein Zusammenschluss von Pflegeexperten, das bundesweit agiert und an die Hochschule Osnabrück angeschlossen ist. Das Netzwerk hat nach Beauftragung durch den Qualitätsausschuss es sich zur Aufgabe gemacht, die bestehende Praxis der Erstellung von Standards in der Pflege bereichsübergreifend zu bündeln und zu vereinheitlichen. Dabei basieren die jeweiligen Inhalte auf wissenschaftlichen Grundlagen und besitzen bis über die deutschen Grenzen hinweg ein hohes Ansehen als Pflegeleitlinien. Seit 1998 wurden inzwischen elf verschiedene Expertenstandards entwickelt, konsentiert und im Laufe der Jahre in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.

Die bestehenden konsentierten Expertenstandards in der Pflege

Dekubitusprophylaxe in der Pflege (Vermeidung von Wunden durch Bettlägerigkeit)
Entlassungsmanagement in der Pflege
Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen
Sturzprophylaxe in der Pflege
Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
Versorgung von chronischen Wunden
Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Förderung der physiologischen Geburt
Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen
Erhaltung und Förderung der Mobilität (Probephase)
Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz

Hinweis

Im Jahr 2020 soll ein weiterer Expertenstandard im Rahmen der Qualitätsentwicklung zum Repertoire hinzugefügt werden. Dieser beschäftigt sich mit der „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege”. Es handelt sich dabei um einen Pflegebereich mit hoher Relevanz, der allerdings bislang wenig Aufmerksamkeit erhalten hat. Die Entwicklung begann im Jahr 2019.

Kurzbeschreibung der aktuellen Expertenstandards in der Pflege

Name des StandardsBeschreibung
DekubitusprophylaxeZiel der Dekubitusprophylaxe liegt darin, die Ausbildung von Druckgeschwüren durch optimale Pflegehandlungen möglichst zu verhindern 
EntlassmanagementDurch das Entlassungsmanagement soll den Patienten auch nach der Entlassung aus der Gesundheitseinrichtung eine optimale Betreuung ermöglicht werden. Hierdurch soll der Genesungsprozess weiter vorangetrieben bzw. möglichen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes vorgebeugt werden. 
Schmerzmanagement bei akuten SchmerzenDas Schmerzmanagement mit dem Schwerpunkt akuter Schmerzen verfolgt das Ziel, durch medikamentöse Behandlungen einen schmerzfreien Zustand beim Patienten zu erreichen. Grundlegend hierfür ist eine individuell angepasste Therapiemaßnahme. 
Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen Bei der Behandlung chronischer Schmerzen liegt das Ziel darin, durch eine individuelle Behandlungsmaßnahme den Schmerzzustand im Pflegeprozess auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Neben medikamentösen Therapien wird zusätzlich auf alternative Maßnahmen gebaut.
Sturzprophylaxe Insbesondere in Pflegeeinrichtungen sollen die Maßnahmen der Sturzprophylaxe dazu beitragen, dass Stürze möglichst vermieden werden. Dementsprechend sehen die Richtlinien vor, entsprechende Gefahren hierfür aus dem Weg zu räumen und ein sturzrisikofreies Umfeld zu schaffen.
Förderung der Harnkontinenz Durch die Förderung der Harnkontinenz wird das Ziel verfolgt, das Selbstwertgefühl der betroffenen Person weitestgehend zu erhalten und die Teilnahme am sozialen Leben aufrechtzuerhalten. Einer Inkontinenz soll in den Pflegehandlungen möglichst entgegenwirkt werden. Sollte diese bereits bestehen, soll durch die entsprechenden Pflegemaßnahmen eine Verschlechterung des Zustandes hinausgezögert werden.
Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung Auch während der Nahrungsaufnahme ist es Aufgabe der Pflegefachkraft, den Patienten mit Pflegehandlungen zu unterstützen. Dies reicht von motivierenden Worten bis hin zu aktiver Unterstützung beim Essen. Hierdurch soll verhindert werden, dass betroffene Personen unterernährt sind, weil keine ausreichende Zufuhr an Nahrungsmitteln garantiert werden kann. 
Förderung der physiologischen GeburtDieser Expertenstandard ist in erster Linie für die Berufsgruppe der Hebammen und Entbindungspfleger relevant. Ihr Ziel ist die bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung und Beratung zur Förderung einer physiologischen Geburt.
Pflege von Menschen mit chronischen WundenDas Ziel dieses Expertenstandards liegt in der Förderung und Erhaltung des gesundheitsbezogenen Selbstmanagements und des Wohlbefindens der Betroffenen. Durch das Pflegepersonal soll den Patienten vermittelt werden, wie die entsprechenden Wunden zu versorgen sind. Sie sollen trotz ihrer chronischen Wunden möglichst unabhängig sein und lernen, die Wundversorgung in adäquatem Maße in ihren Alltag zu integrieren. 
Beziehungsgestaltung von Menschen mit DemenzDas Ziel dieses Expertenstandards ist es, pflegebedürftigen Menschen mit Demenz das Gefühl, von Mitmenschen gehört, verstanden und angenommen zu werden, zu erhalten oder zu fördern. 
Erhaltung und Förderung der MobilitätJeder Pflegebedürftige soll bei der Erhaltung und Förderung der eigenen Mobilität unterstützt werden. Dies inkludiert eine ausführliche Beratung und grundlegende Umsetzung der Maßnahmen. 
Erhaltung und Förderung der MundgesundheitImmer mehr Menschen verfügen im hohen Alter noch über eigene Zähne. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können sie diese jedoch nicht mehr selbstständig pflegen. Ziel des noch in der Entwicklung befindlichen Expertenstandards ist es, negative Folge und Einschränkungen der Lebensqualität durch mangelnde Mundhygiene zu verhindern. 

Was ist der Unterschied zwischen Expertenstandards und Pflegestandards?

Doch warum sind Expertenstandards so wichtig? Inwiefern sind sie neben den bestehenden Pflegestandards notwendig, die in verschiedenen Pflegeeinrichtungen seit vielen Jahren umgesetzt werden?

Der erste große Unterschied zwischen beiden Standards ist, dass Pflegestandards intern ausgearbeitet werden und die Pflegepraxis der Einrichtung abbilden. Das bedeutet, dass sie sich für jede Einrichtung unterscheiden können. Im Klartext heißt das, dass jede Einrichtung selbst dafür verantwortlich ist, dass die Pflegestandards eingehalten werden und es keine übergreifende pflegepraktische Evaluations- und Kontrollinstanz gibt.

Expertenstandards hingegen gelten übergreifend und setzen dabei deutlich tiefer als Pflegeleitlinien an, als es einzelne Pflegestandards vermögen. Sie sind die pflegepraktische Grundlage, damit eine Ausarbeitung der Pflegestandards erst erfolgen kann. Dabei werden die Expertenstandards von kleinen Expertengruppen ausgearbeitet und bilden anschließend eine übergeordnete Einheit, die auf die gesamte Pflege anwendbar ist.

Somit handelt es sich bei den Expertenstandards des DNQP um allgemeingültige Pflegeleitlinien, die sowohl auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen als auch in der Praxis erprobt werden. Das macht sie besonders interessant und attraktiv für eine direkte Anwendung in Pflegeeinrichtungen ohne große notwendige Anpassungen. Die Expertenstandards gelten als grundsätzlicher Standard bzw. Leitlinien in der Pflege.

Erfahrungen aus der Praxis

“Durch die Anwendung der Expertenstandards in meiner täglichen Arbeit fühle ich mich sicherer und kompetenter. Sie bieten klare Richtlinien und sorgen dafür, dass alle Patienten eine gleichbleibend hohe Pflegequalität erhalten. Es ist beruhigend zu wissen, dass unsere Praktiken auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.”

Lena Müller, 32, Krankenschwester mit 10 Jahren Berufserfahrung
“Seitdem ich erfahren habe, dass meine Pflegeeinrichtung Expertenstandards befolgt, fühle ich mich besser aufgehoben. Es zeigt mir, dass sie sich um meine Gesundheit und mein Wohlbefinden kümmern und stets nach den besten Methoden suchen. Ich schätze die Professionalität und das Engagement des Pflegepersonals.”

Hans Weber, 78, seit 5 Jahren in stationärer Pflege aufgrund von Parkinson
“Als meine Mutter in die Pflegeeinrichtung kam, war ich besorgt über die Qualität der Pflege. Doch als ich erfuhr, dass sie Expertenstandards anwenden, war ich beruhigt. Es gibt mir das Vertrauen, dass meine Mutter die bestmögliche Pflege erhält und dass ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.”

Petra Schmidt, 45, Tochter und Bevollmächtigte ihrer demenzkranken Mutter

Wie werden Expertenstandards erstellt?

Die Erstellung eines Expertenstandards ist ein umfangreicher Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Dabei wird zunächst diverse Literatur zusammengetragen, geprüft und relevante Erkenntnisse gesammelt. In Expertengruppen werden diese wissenschaftlichen Informationen dann kombiniert und ein Expertenstandard entwickelt. Dieser wird anschließend in der Praxis modellhaft implementiert, sodass die fertige Pflegeleitlinie nicht bloß ein Produkt der Theorie ist, sondern sich auch in der Praxis bewährt hat. Im Folgenden sind die einzelnen Schritte der Entstehung von Pflegeleitlinien dargestellt.

In 6 Schritten zum neuen Expertenstandard

1. Schritt: ThemenfindungThemenvorschläge für Expertenstandards werden z. B. durch Akteure im Gesundheitswesen beim DNQP eingereicht. Hier wird dann geprüft, ob das Thema relevant ist, einen entsprechenden Nutzen verspricht und ob es genügend Literatur und auch Experten zum Thema gibt.
2. Schritt: Bildung einer unabhängigen ExpertenarbeitsgruppeDie Expertenarbeitsgruppe setzt sich zusammen aus 8–12 Mitgliedern aus der Pflegepraxis und der Pflegewissenschaft und einem Vertreter der Patienten- oder Verbraucherverbände. Die Positionen werden offiziell ausgeschrieben und stehen jedem mit relevantem Hintergrund offen.
3. Schritt: Erarbeitung des Expertenstandard-EntwurfsDie Expertenarbeitsgruppe erarbeitet einen 1. Entwurf. Dieser soll nach den Kriterien des DNQP

– den aktuellen Stand des Wissens abbilden,

– trennscharf und messbar sein,

– verbindliche Maßnahmen, professionelle Gestaltungsspielräume und die – verantwortlichen Akteure benennen,

– Kooperationsebenen mit anderen Berufsgruppen und Institutionen aufzeigen,

– Interdependenzen zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sichtbar machen,

– konsequent an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen orientiert sowie

– praxistauglich sein.
4. Schritt: Konsensus-KonferenzIn der Konsensus-Konferenz soll der Entwurf der interessierten Fachöffentlichkeit näher vorgestellt werden. Es finden strukturierte Diskussionen statt, und es gibt die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen vorab oder im Nachgang zu formulieren.

Nach Abstimmung evtl. notwendiger Änderungen zwischen Expertenarbeitsgruppe, wissenschaftlichem Team und Lenkungsausschuss des DNQP wird der Expertenstandard nach der Konsensus-Konferenz als Sonderdruck veröffentlicht.
5. Schritt: Modellhafte ImplementierungJeder Expertenstandard wird zunächst in circa 25 Einrichtungen (ambulant und stationär) modellhaft implementiert. Die Implementierung mithilfe eines 4-stufigen Phasenmodells dauert etwa 6 Monate. Die abschließende Veröffentlichung des neuen Expertenstandards beinhaltet den konsentierten Expertenstandard mit Kommentaren und Literaturstudie, das Audit-Instrument zum Expertenstandard sowie den Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Standardentwicklung, -konsentierung und -implementierung.
6. Schritt: Aktualisierung des ExpertenstandardsJährlich werden die Expertengruppen des jeweiligen Expertenstandards schriftlich befragt, ob nach ihrer Ansicht ein Aktualisierungsbedarf besteht. Spätestens nach 5 Jahren aber wird der Standard komplett auf dessen Aktualität geprüft.

Expertenstandards in 13 Schritten in Ihrem Pflegedienst implementieren

1. Schritt: Recherchieren und organisieren Sie sämtliche Veröffentlichungen zu den Expertenstandards der Pflege.
2. Schritt: Legen Sie fest, in welcher Reihenfolge die Expertenstandards in Ihrem Pflegedienst implementiert werden sollen. Analysieren Sie hierzu, welche der behandelten Themen am häufigsten in Ihrem Pflegedienst auftreten bzw. die meisten Probleme bereiten und somit vorrangig bearbeitet werden sollen.
3. Schritt: Setzen Sie sich inhaltlich mit dem jeweiligen Expertenstandard und seiner Kommentierung auseinander.
4. Schritt: Konkretisieren Sie die jeweiligen Standardkriterien und beschreiben Sie erforderliche Maßnahmen handlungsleitend. Entwickeln Sie notwendige Formulare und Assessment-Instrumente.
5. Schritt: Prüfen Sie als Pflegedienstleitung, ob Ihr angepasster Standard den Regelungen und Vorgaben des Expertenstandards entspricht. Ihr Standard darf das Qualitätsniveau des Expertenstandards nicht unterschreiten. Wenn im Expertenstandard z. B. steht, dass Sie ein Assessment regelmäßig anwenden müssen, darf bei Ihnen nicht formuliert sein, dass Sie es nur sporadisch anwenden. Sie dürfen allerdings strenger als der offizielle Standard sein. Seien Sie bei der Maßnahmenformulierung möglichst konkret. Denn nur dann ist Ihr angepasster Standard wirklich handlungsleitend.
6. Schritt: Stellen Sie den angepassten Standard Ihren Mitarbeitern vor und diskutieren Sie deren Praxistauglichkeit. Nehmen Sie die Anregungen Ihrer Mitarbeiter auf und arbeiten Sie diese in Ihren angepassten Standard ein.
7. Schritt: Ermitteln Sie, in welchen Bereichen der einzelnen Kriterien Ihre Mitarbeiter Fortbildungsbedarf haben, z. B. Entstehung eines Dekubitus, Bewegungstechniken, Anwendung und Auswertung von Screenings und Assessments.
8. Schritt: Führen Sie die erforderlichen Fortbildungen durch.
9. Schritt: Legen Sie fest, ab wann der Standard verbindlich umgesetzt werden soll, und informieren Sie Ihre Mitarbeiter nachweislich hierüber.
10. Schritt: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in der Anwendung des Standards. Überprüfen Sie nach der Schulungsmaßnahme, ob alle Mitarbeiter den Standard und dessen Umsetzung in die Praxis verstanden haben. Bieten Sie Ihren Mitarbeiter auch individuelle Beratungen an, z. B. im Rahmen einer Pflegevisite.
11. Schritt: Führen Sie den Standard ein und übergeben Sie jedem Mitarbeiter eine Textfassung des jeweiligen Standards für seine Pflegetasche.
12. Schritt: Kontrollieren und überprüfen Sie die Umsetzung des Standards im Rahmen der Pflegevisite sowie bei der Evaluation der Pflegedokumentationen.
13. Schritt: Überprüfen Sie den Standard regelmäßig, mindestens jährlich, auf dessen Aktualität und Praktikabilität und überarbeiten Sie ggf. Ihre Anpassung. Beachten Sie auch, dass die Expertenstandards regelmäßig vom DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege) überarbeitet und aktualisiert werden. Hierzu sollten Sie regelmäßig die Website des DNQP besuchen und prüfen, ob Überarbeitungen vorliegen. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie Ihren Standard in jedem Fall überarbeiten. Die Überarbeitung und Aktualisierung Ihres Dokuments können Sie in der Fußzeile kenntlich machen, indem Sie dort das Evaluationsdatum sowie die Versionsnummer ändern.

Was sind die Ziele der Expertenstandards?

Die Ziele der einzelnen Expertenstandards sind keinesfalls identisch. Natürlich eint alle Standards, dass sie die Qualität der Pflege sichern und weiterentwickeln sollen und darüber hinaus evidenzbasierte Standards in Ausbildung und Praxis entwickeln, diskutieren und implementieren sollen. Die verschiedenen Expertenstandards haben allerdings alle unterschiedliche und individuelle Ziele.

Besonders wichtig bei der Erstellung der Expertenstandards ist es, dass nicht nur die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse miteinfließen, sondern auch die Erfahrung aus der Praxis. Dies ist ebenfalls eines der übergeordneten Ziele. Im Nachfolgenden werden die unterschiedlichen Expertenstandards und deren Ziele näher beleuchtet. 

Themen bei Expertenstandards sind die Dekubitusprophylaxe, das Entlassungsmanagement, die Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Versorgung chronischer Wunden, Ernährungsmanagement, Beziehungsgestaltung und die Förderung der Mobilität

Die Umsetzung der Expertenstandards in der Pflege wird gefördert

Die Erstellung und Umsetzung der Expertenstandards wird in ausgewählten Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen) vom Bundesgesundheitsministerium bezuschusst. Ziel dieser Förderung ist es, die Qualitätssicherung in den Einrichtungen voranzutreiben.

Fazit: Expertenstandards garantieren eine hochwertige Pflegequalität

Die Wichtigkeit der Expertenstandards in der Pflege lässt sich kaum überschätzen. Klare und wissenschaftlich belegte Hinweise zu haben, wie die Pflege auszusehen hat und zu wissen, dass die Anweisungen auch praktisch überprüft wurden, verbessert die Situation von Pflegeeinrichtungen enorm – stationär wie ambulant. Die vielen verschiedenen Expertenstandards starteten alle einmal als Entwurf und sind heute aus der Pflege nicht mehr wegzudenken. Sie sind in die DNA vieler Pflegeeinrichtungen eingegangen und bestimmen dort jeden Tag den Alltag.

Mithilfe der Expertenstandards in der Pflege kann die Pflegequalität maßgeblich verbessert werden. Als besonderes Plus gilt es hervorzuheben, dass es verschiedene einzelne Expertenstandards gibt, die alle unabhängig voneinander entwickelt und weiterentwickelt werden. So kann sichergestellt werden, dass jedes Pflegethema in seinem eigenen Expertenstandard die Aufmerksamkeit erhält, die es verdient. Insgesamt sind Expertenstandards maßgeblich daran beteiligt, die Lebensqualität von Patienten zu verbessern, was den verschiedenen Standards ein hohes Maß an Sinn und Notwendigkeit verleiht.

FAQs

Sind Expertenstandards in der Pflege verbindlich?

Ja, Expertenstandards dienen als verbindliche Qualitätsstandards in der Pflege und sollen die Qualität der Pflegepraxis sicherstellen. Sie basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden regelmäßig überarbeitet.

Unterscheiden sich Expertenstandards von allgemeinen Pflegestandards?

Ja, während allgemeine Pflegestandards grundlegende Anforderungen und Richtlinien für die Pflege definieren, fokussieren sich Expertenstandards auf spezifische Bereiche oder Themen in der Pflege und bieten detaillierte Handlungsanweisungen.

Werden Expertenstandards regelmäßig aktualisiert?

Ja, Expertenstandards werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Best Practices entsprechen.