Coronavirus in der Pflege: Das sollten Sie wissen

Wie Sie sich verhalten können
Eine Seniorin und eine Pflegekraft schauen gemeinsam auf ein Tablet. Beide tragen eine medizinische Maske, um sich vor dem Coronavirus in der Pflege zu schützen.
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Inhaltsverzeichnis

Auch im Jahr 2024 ist die Pflegebranche weiterhin von der Corona-Pandemie betroffen, wenn auch nicht so stark wie in den vorherigen Jahren. Sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich hat der Schutz der Pflegebedürftigen oberste Priorität. Denn ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Um die Gefahr für COVID-19-Infektionen in einer Pflegeeinrichtung oder bei der häuslichen Pflege zu senken, ist richtiges Verhalten während der Corona-Pandemie essenziell. 

Um eine angemessene Pflege der Menschen sicherzustellen, müssen verschiedenste Anforderungen erfüllt werden, was die Pflegenden wie auch die  Angehörigen vor große Herausforderungen stellt. Wir haben daher die wichtigsten Informationen rund um das Thema Coronavirus in der Pflege für Sie zusammengefasst. 

Änderungen für die ambulante Pflege: Was sollten Angehörige wissen?

Wer Pflege benötigt oder als Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen: Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Pflegeunterstützung für Angehörige verbessert. Pflegende Angehörige haben nun Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. In dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung eines nahen Familienmitglieds sicherzustellen oder die Pflege zu organisieren. So wie Eltern Krankengeld bekommen, wenn sie auf ihr krankes Kind aufpassen, erhalten pflegende Angehörige diese Lohnersatzleistung. 

Weiterhin ist das Pflegeunterstützungsgeld im Gegensatz zur vorherigen Regelung keine einmalige Leistung mehr. Der Anspruch von bis zu 10 Tagen besteht jährlich. Diese Änderung trat am 01.01.2024 in Kraft. Zusätzlich wurden zum gleichen Datum die Pflegegelder angehoben. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten jetzt 5 Prozent höhere Beträge zur eigenständigen Deckung ihrer Pflegekosten, die üblicherweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden.

Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen: Gilt diese noch? 

Die staatliche Maskenpflicht zum Schutz vor Corona ist bereits seit 8. April 2023 vollständig aufgehoben. Dies bedeutet, dass man auch in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern grundsätzlich keine Maske mehr tragen muss. Jeder kann selbst entscheiden, ob er zum Schutz der Bewohner auch weiterhin eine Maske trägt. Immerhin schützt die Maske auch andere vor Infektionen.

Des Weiteren bleibt § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gültig, wonach Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, Maßnahmen gemäß dem aktuellen Stand der medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse zu ergreifen, um Infektionen jeglicher Art zu verhindern und die Ausbreitung von Krankheitserregern zu unterbinden. Es ist für die Heimleitung jedoch möglich, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und anzuordnen, weiterhin eine Maske zu tragen.

Test-Nachweis in Krankenhäusern ist aufgehoben  

Der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenzertifikate ist bereits seit dem 1. März 2023 entfallen. Der Bund übernimmt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr die Kosten für sämtliche Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung. Diese Änderung betrifft nicht nur Bürgertests, sondern auch Testungen von Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Gleichzeitig wurden die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen aufgehoben, wodurch seit dem 1. März keine Testnachweise mehr für Beschäftigte, Patienten und Besucher erforderlich sind.

Schutzmaßnahmen im Heim

Sobald ein Bewohner der Einrichtung an Corona erkrankt, gelten spezielle Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung zu verhindern. So kann die Heimleitung je nach aktueller Infektionslage entscheiden, ob und in welchem Maße der Besuch für Angehörige noch möglich ist. Allerdings darf es hierbei nicht zu einer vollständigen Isolation der Pflegebedürftigen kommen – denn für sie ist ein gewisses Maß an sozialen Kontakten von hoher Bedeutung.

Coronavirus in der Pflege: Warum sind Senioren besonders gefährdet?

Es scheint Hinweise darauf zu geben, dass Kinder und Schwangere (anders als bei der saisonalen Grippe) bei einer Infektion mit COVID-19 häufig keine schweren Verläufe befürchten müssen. Dagegen ist ein anderer Personenkreis auffällig häufig von schweren Verläufen nach einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen: Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen im Allgemeinen. 

Dieser Umstand ist vor allem für die Beschäftigten in der Pflege eine besondere Herausforderung. Denn zusätzlich zu den Aufgaben, die sie ohnehin täglich zu bewältigen haben, kommt nun noch die Gefahr durch das SARS-CoV-2-Virus hinzu.  

Ältere Menschen, die noch dazu unter Vorerkrankungen (speziell der Atemwege) leiden, sollten sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 schützen.  

Senioren, die unter

leiden, haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Gerade bei diesem Personenkreis kommen Todesfälle überproportional häufig vor. Bei Menschen, die älter als 80 Jahre sind, besteht nach neuesten Erkenntnissen der chinesischen Gesundheitsbehörden dabei die höchste Gefahr, an einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu sterben. Zwar gilt die aktuell vorherrschende Omikron-Variante als moderater im Verlauf – ältere Menschen haben aber nach wie vor ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. 

Neben dem Alter scheint aber auch das Geschlecht einen Einfluss auf den Verlauf der Krankheit und die Wahrscheinlichkeit für Todesfälle zu haben: Bei Männern liegt die Sterblichkeit nach der Infektion statistisch betrachtet etwas höher als bei Frauen.  

Corona im Heim: Wie kann ich mich und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen? 

Um einen großflächigen Ausbruch von Corona-Infektionen im Heim zu vermeiden, sollten die Pflegenden, die Bewohner der Einrichtung sowie auch die Angehörigen generelle Hygienemaßnahmen einhalten. Dazu gehören häufiges Händewaschen, das Niesen und Husten in die Armbeuge sowie – wenn möglich – ein Mindestabstand zu anderen Personen.

Im Einzelnen bedeutet das:

Häufiges und richtiges HändewaschenMindestens 20 Sekunden mit ausreichend Seife. Danach die Hände gründlich abtrocknen, um verbliebene Keime mit dem Handtuch zu entfernen. Vor allem in der Pflege wird deshalb der Gebrauch von Einmal-Handtüchern empfohlen. Denn Handtücher, die mehrmals verwendet werden, bieten (Corona-)Viren und Bakterien einen guten Nährboden.  
Wenig ins Gesicht fassen Das Virus wird in erster Linie über die Schleimhäute übertragen. Daher sollten Sie diese möglichst nicht berühren – also nicht mit ungewaschenen Händen die Augen reiben oder Mund und Nase berühren. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich die Hände zu waschen, nutzen Sie Desinfektionsmittel, bevor Sie Ihr Gesicht berühren. So minimieren Sie die Gefahr einer Ansteckung.
Anfassen von Türklinken vermeidenWo es möglich ist, sollten Sie auf den Ellbogen ausweichen. So lassen sich viele Türen beispielsweise mit dem Arm statt mit der Hand öffnen. Türklinken sind ein idealer Ort, um Viren zu verbreiten. Auch die Knöpfe in Fahrstühlen oder an anderen elektrischen Großgeräten sollten Sie so gut wie möglich meiden, um sich nicht zu infizieren. 
Häufig lüftenFrische Luft trägt zur Verringerung des Infektionsrisikos bei. Weisen Sie auch die Bewohner des Pflegeheims darauf hin, dass sie öfter als sonst das Zimmer lüften sollen.
Mindestabstand zu Personen Im Idealfall sind ungefähr zwei Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten, um sich nicht anzustecken. In der Freizeit mag dieses Vorgehen praktikabel sein – für die meisten Pflegekräfte ist es allerdings kaum umsetzbar. Und auch für Heimbewohner ist der Mindestabstand nur schwierig einzuhalten, da gerade in der Pflege Körperkontakt Voraussetzung ist. Umso wichtiger, dass Bewohner, Pflegepersonal und Angehörige in besonderem Maße auf die oben angesprochenen Hygienemaßnahmen achten.

Neben den Maßnahmen zum Eigenschutz gibt einige weitere Tipps, die Sie beachten sollten, um andere Menschen zu schützen. Dazu gehören: 

Nieshygiene Wenn Sie niesen müssen, dann bitte nicht in die Hände. Nutzen Sie stattdessen die Armbeuge, um die Tröpfchen abzufangen. 
Auf Händeschütteln verzichten Von Ärzten in Praxen und Kliniken kennen wir diese Maßnahme häufig während der Erkältungssaison. Aktuell sollten auch die Beschäftigten in der Pflege dazu übergehen. Verzichten Sie – wo es geht – darauf, Hände zu schütteln. Denken Sie daran: Das Coronavirus ist durch eine Schmierinfektion übertragbar.

Behandlungsmöglichkeiten: Was tun gegen das Coronavirus? 

In den letzten Jahren gab es viele Forschungen zur Behandlung von Coronavirus-Infektionen. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein Virus. Antibiotika sind daher leider vollkommen wirkungslos und werden deshalb nur bei einer zusätzlichen bakteriellen Infektion (Begleitinfektion) eingesetzt. Diese kommt besonders bei älteren Menschen mit einem geschwächten Immunsystem vor. 

Die Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus kann unter anderem symptomatisch erfolgen und richtet sich nach der Schwere der Erkrankung. Menschen mit leichten bis mittelschweren Symptomen können mit Hausmitteln behandelt werden. Patienten mit schweren Symptomen müssen möglicherweise ins Krankenhaus, um ein Organversagen zu verhindern. Ärzte treffen dort entscheidende Maßnahmen, um Patienten mit Sauerstoff zu versorgen, Entzündungen zu bekämpfen und Blutgerinnsel vorzubeugen.

Die Atmung ist ein entscheidendes Kriterium bei der Entscheidung über die eingesetzten Behandlungsmethoden. Bei einem schweren Verlauf von COVID-19 können grippeähnliche Symptome zu einer Lungenentzündung mit Atemnot führen. In einigen Fällen kann es sogar zu einer schwerwiegenden Infektion kommen, die zu einem septischen Schock mit einem drastischen Abfall des Blutdrucks, Organversagen und Atemstillstand führen kann.

Hygienemaßnahmen in der Pflege: Was ist zu beachten?

In der Pflege sollten besondere Maßnahmen im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus getroffen werden, um die pflegebedürftigen Personen vor einer Ansteckung zu schützen. Die bereits vorgestellten Hygienemaßnahmen gilt es dabei gründlich zu beachten.  

Eine FFP3-Maske ist weiterhin eine gute Option, um sich vor den Tröpfchen, die die Viren übertragen, zu schützen. Besonders für das Personal in der Pflege sind diese Atemmasken eine Überlegung wert, da diese Personengruppe mit vielen Menschen in Kontakt steht und die Infektion an einen großen Personenkreis weitergeben kann. 

Stand der Isolationspflicht 

Auch wenn die Isolationspflicht bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion mittlerweile aufgehoben ist, sollten vor allem Pflegekräfte die Gefahr einer Ansteckung anderer Personen nicht unterschätzen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert auf seiner Internetseite über die aktuelle Lage, aber auch das Ministerium für Gesundheit hält wichtige Informationen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr bereit. 

Ausbruch des Coronavirus: An wen muss sich die Pflegeleitung wenden und wie soll sich verhalten werden?

Zuallererst gilt es, Ruhe zu bewahren. Im nächsten Schritt informieren Sie einen Arzt, der den Patienten untersuchen soll. Erkrankte Personen mit dem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus dürfen auf keinen Fall in eine Arztpraxis gebracht werden. Damit laufen sie Gefahr, weitere Personen zu infizieren. 

Entsprechend der Coronavirus-Meldepflichtverordnung müssen Sie das Gesundheitsamt informieren. Halten Sie dazu den Namen und die Anschrift der erkrankten Person bereit. Sofern die Person in ihrem Zuhause betreut wird, wird diese vom Gesundheitsamt kontaktiert. Der Regelfall sieht vor, dass möglichst alle Personen, die mit dem Patienten Kontakt hatten, zu informieren sind. So lässt sich idealerweise die Infektionskette unterbrechen. Das Gesundheitsamt ist auch dafür verantwortlich, die zuständigen Landesbehörden sowie das Robert-Koch-Institut (RKI) über die Infektion mit SARS-CoV-2 zu informieren.  

Ebenfalls zum Standardvorgehen bei Infektionskrankheiten gehört es, den Patienten zu isolieren, um andere Personen vor einer Erkrankung zu schützen. Besonders im Pflegeheim stellt die Quarantäne eine Herausforderung dar. Denn nicht nur das Personal muss besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, auch der Schutz der übrigen Personen im Heim muss gewährleistet sein. 

Laut Infektionsschutzgesetz ist jede Einrichtung dazu verpflichtet, ein konkret festgelegtes Verfahren zur Infektionshygiene zu formulieren. Dazu muss in sogenannten Hygieneplänen schriftlich festgehalten sein, wie sich das Pflegepersonal in einem Infektionsfall zu verhalten hat. 

Wie können Patienten unter Quarantäne gestellt werden? 

Auch für den Fall einer Quarantäne finden Pflegedienstleitungen hilfreiche Informationen und Erfahrungswerte vorangegangener Infektionswellen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. So ist es zum Beispiel nicht zwingend erforderlich, einen mit SARS-CoV-2 infizierten Patienten im Einzelbettzimmer zu pflegen. Sollten schon weitere Erkrankungsfälle in der Einrichtung bestätigt sein, können die Patienten gemeinsam in einem Zimmer (sogenannte Kohorten-Isolation) behandelt werden. 

Die Pflegeperson muss zudem die Schutzbekleidung, die sie trägt, während sie den Patienten behandelt, nach jedem Patienten wechseln. Das gilt auch für den Fall, dass zwei infizierte Personen in einem Zimmer liegen. Pflege- und Versorgungsartikel dürfen dabei niemals für den gesamten Tag in dem Zimmer bevorratet werden. Das Pflegepersonal ist vielmehr angehalten, bei jedem Eintritt in das Krankenzimmer frische Artikel mitzubringen. 

Das Zimmer sowie die sanitären Einrichtungen, die der oder die Patienten nutzen, sind täglich gründlich zu reinigen und sorgfältig zu desinfizieren. 

Coronavirus im Pflegeheim: Wie sollen sich pflegende Mitarbeiter verhalten?

Das Thema Eigenschutz und damit die Gesundheit des Pflegepersonals steht bei einer Infektion mit dem Coronavirus im Mittelpunkt. Denn auch das gehört zu den Aufgaben einer Pflegedienstleitung und ist sogar im Heimgesetz definiert. Dabei stellt sich die Frage, welche Maßnahmen es in Bezug auf die Kleidung, die Wäsche der Patienten und beispielsweise medizinische Instrumente zu beachten gibt. 

In erster Linie muss das Pflegepersonal auf die persönliche Schutzausrüstung achten. Das bedeutet, dass zwingend Einmalhandschuhe, ein Schutzkittel sowie ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, bevor das Pflegepersonal das Zimmer des Patienten betritt. Da das Virus durch Tröpfcheninfektion übertragen werden kann, empfiehlt sich außerdem ein Schutz der Augendurch eine Schutzbrille. 

Der Umgang mit Pflegeartikeln und Medizinprodukten

Die Aufbereitung von Medizinprodukten sollte in der Regel immer steril erfolgen. Dabei muss sich das Personal an die Vorschriften des Herstellers halten. Auch hier empfiehlt sich eine detaillierte Vorgabe, wie das Personal im konkreten Fall zu verfahren hat.  

Ebenso sind Pflegegeschirr wie Urinflaschen oder Steckbecken streng nach den Angaben des Herstellers zu reinigen. In Heimen, in denen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen ist, bietet sich zum Schutz des Pflegepersonals eine Säuberung mit speziellen Reinigungs-Desinfektionsgeräten an. 

Pflegeartikel (wie beispielsweise Sets zur Maniküre) sollte grundsätzlich nur ein einziger Patient verwenden. Zwar können diese Artikel desinfiziert werden, eine Übertragung der Infektion kann jedoch dennoch stattfinden – beispielsweise bei der persönlichen Übergabe des Gegenstands.

Matratzen, Kleidung und Bettwäsche

Nach aktuellem Kenntnisstand ist es unklar, ob eine Übertragung des Virus über Kleidung und Bettwäsche erfolgt. Trotzdem gilt hier – und das ganz besonders in Pflegeheimen: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Besonders bei Bettwäsche, die nicht nur für einen Bewohner verwendet wird, sind spezielle Maßnahmen zur Desinfektion einzuhalten. Dazu gehört das Waschen bei hohen Temperaturen sowie die Verwendung eines desinfizierenden Waschmittels. 

Das gilt ganz besonders auch für die Kleidung der infizierten Person. Hier ist außerdem darauf zu achten, dass keine Kleidung anderer Bewohner zusammen mit der potenziell infizierten Kleidung in einer Waschmaschine gewaschen wird. Nach dem Waschgang kann die Maschine einmal bei hoher Temperatur (95 Grad) leerlaufen, um eventuell verbleibende Viren weitestgehend abzutöten. Damit die Kleidung des Patienten nicht mit anderen Bewohnern in Kontakt kommt, sollten Pflegende diese direkt am Krankenbett in spezielle Wäschesäcke geben. 

Matratzen sind deutlich schwieriger zu desinfizieren. Hier können Heime allerdings schon vorab tätig werden, indem sie Bezüge verwenden, die desinfektionsmittelbeständig sind. 

Fazit: Coronavirus im Pflegealltag

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Pflegebranche sind auch im Jahr 2024 spürbar. Der Schutz der Pflegebedürftigen steht weiterhin im Mittelpunkt, da ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. Neue Regelungen zur Pflegeunterstützung für Angehörige sowie die Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sind wichtige Entwicklungen. Dennoch bleiben Herausforderungen bestehen, insbesondere im Umgang mit Infektionen und der Sicherstellung angemessener Hygienemaßnahmen. Es ist entscheidend, weiterhin wachsam zu bleiben und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Pflegebedürftigen und das Pflegepersonal zu schützen.