Ein Besuchsdienst bietet die Möglichkeit, alleinstehenden Senioren eine wertvolle soziale Interaktion und Begleitung zu bieten. Diese Pflegedienstleistung wird von geschulten Fachkräften oder ehrenamtlichen Helfern durchgeführt und zielt darauf ab, den Senioren eine regelmäßige und liebevolle Anwesenheit zu gewährleisten. Durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Betreuungsangebote und Unterstützung im Alltag wird den Senioren ein Gefühl von Verbundenheit und Wertschätzung vermittelt.
Darüber hinaus bietet der Besuchsdienst auch praktische Unterstützung im Alltag. Die Betreuer können bei Einkäufen, Arztbesuchen oder anderen Erledigungen behilflich sein. Sie helfen den Senioren, ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Was ist ein Besuchsdienst? Eine Definition
Besuchsdienst für Senioren ist eine Form der sozialen Unterstützung und Begleitung, die darauf abzielt, alleinstehenden Senioren regelmäßige Besuche und Gesellschaft zu bieten, um deren Wohlbefinden zu steigern. Es handelt sich um eine Dienstleistung in der Pflege für Senioren, die von geschulten Fachkräften oder ehrenamtlichen Helfern erbracht wird. Ein Besuchsdienst kann sowohl in privaten Haushalten als auch in Senioreneinrichtungen wie Pflegeheimen oder Seniorenwohnungen angeboten werden.
Im Gegensatz dazu ist ein gesetzlicher Betreuer eine Person, die vom Gericht bestellt wird, um die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Person zu regeln, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, diese selbstständig zu bewältigen. Ein gesetzlicher Betreuer kann auch für die persönlichen Angelegenheiten einer Person zuständig sein, wie beispielsweise Entscheidungen über Gesundheitsfragen oder die Auswahl des Wohnortes. Weiterhin kann auch ein Betreuungsassistent oder eine Alltagsbegleitung den Senior beim Verrichten seiner täglichen Geschäfte unterstützen.
Was ist der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem Besuchsdienst?
Aufgaben eines Besuchsdienstes: | Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers: |
Regelmäßige Besuche bei alleinstehenden Senioren, um Gesellschaft und soziale Interaktion zu bieten | Regelung der rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten der betreuten Person |
Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, wie beispielsweise Einkäufe, Arztbesuche oder Begleitung bei Aktivitäten | Vertretung der Interessen der betreuten Person vor Behörden, Ämtern und Institutionen |
Gespräche führen und Zuhören, um den Senioren eine emotionale Unterstützung zu bieten | Abwicklung von Verträgen und Verwaltung des Vermögens der betreuten Person |
Schaffen einer vertrauensvollen Beziehung und Stärkung des sozialen Netzwerks der Senioren | Treffen von Entscheidungen im besten Interesse der betreuten Person, basierend auf den gerichtlichen Vorgaben und der individuellen Situation |
Förderung des Gedächtnisses und körperlicher Aktivität durch gemeinsame Aktivitäten und Beschäftigung | |
Unterstützung bei Entspannungsübungen und Blasentraining zur Verbesserung der Harnkontinenz | |
Klärung der Unterschiede zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem Besuchsdienst | |
Beschreibung der jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten |
Das verdient ein Besuchsdienst
Die Vergütung eines Besuchsdienstes kann je nach verschiedenen Faktoren variieren, wie beispielsweise dem regionalen Arbeitsmarkt, der Art der Beschäftigung (fest angestellt oder selbstständig), der Erfahrung und Qualifikation des Betreuers sowie den spezifischen Leistungen, die er erbringt.
In einigen Fällen kann ein Besuchsdienst von freiwilligen Helfern oder ehrenamtlichen Organisationen angeboten werden, bei denen die Dienstleistung kostenlos oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung erbracht wird.
Wenn es sich um einen professionellen Besuchsdienst handelt, der von Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten angeboten wird, erfolgt die Vergütung in der Regel auf der Basis von tariflichen oder vertraglichen Vereinbarungen. Die genauen Vergütungssätze können je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag variieren. Es ist empfehlenswert, sich direkt beim Arbeitgeber oder bei entsprechenden Berufsverbänden nach den aktuellen Vergütungsmodalitäten zu erkundigen.
Für selbstständige Besuchsdienste kann die Vergütung auf unterschiedlichen Modellen basieren, beispielsweise auf Stundenhonorar oder Pauschalpreisen für bestimmte Leistungen. Die konkrete Höhe der Vergütung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Nachfrage, der Region und dem individuellen Leistungsumfang.
Es ist ratsam, sich vor der Tätigkeit als Besuchsdienst über die gängigen Vergütungssätze und die rechtlichen Aspekte der Selbstständigkeit oder der Anstellung zu informieren. Es kann hilfreich sein, sich mit branchenspezifischen Verbänden oder Organisationen in Verbindung zu setzen, um Informationen über die üblichen Vergütungssätze und weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten.
Das mittlere Gehalt für Alltagsbegleiter und Besuchsdienste liegt für eine Vollzeitstelle für das Jahr 2023 zwischen 1.996 € und 3.268 €, was einen Stundenlohn zwischen 12,48 € und 20,43 € ergeben würde. Diese Gehaltsspanne ist abhängig von den oben genannten Faktoren für eine Stelle als Besuchsdienst oder Alltagshelfer.
Fazit
Der Besuchsdienst ein wichtiger Bestandteil der Altenpflege, der dazu beiträgt, die Lebensqualität und das Wohlbefinden von alleinstehenden Senioren zu verbessern. Die soziale Interaktion, emotionale Unterstützung und praktische Hilfe können Einsamkeit lindern, das soziale Netzwerk stärken und die geistige Gesundheit fördern. Oft unterstützt er Senioren nach einer Haushaltsauflösung oder einem Seniorenumzug dabei, mit der neuen Situation umzugehen. Für Pflegefachkräfte bietet der Besuchsdienst eine wertvolle Ergänzung in der Betreuung von Senioren, insbesondere bei der Unterstützung von Senioren, die beispielsweise ein Blasentraining benötigen.