In einem Pflegevertrag werden die Vereinbarungen schriftlich festgehalten, die Sie als Pflegedienst oder Pflegepersonal mit den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen treffen. Im Namen der Rechtssicherheit lohnt es sich, einen solchen Vertrag exakt auszufüllen. Alle relevanten Aspekte von den Leistungen über die Haftung bis hin zu Regelungen bei der Kündigung sollten in einem solchen Pflegevertrag stehen. Das gilt sowohl für Pflegeeinrichtungen als auch für ambulante Dienste.
Wozu dient ein schriftlicher Pflegevertrag?
Ein schriftlicher Pflegevertrag regelt die genauen Bedingungen für ein Pflegeverhältnis zwischen einer pflegebedürftigen Person und einem Pflegedienst. Dieser Pflegedienst kann auch aus einer einzelnen Person bestehen, die privat ihre Pflege anbietet. In einigen Fällen sind dies sogar Familienmitglieder, aber normalerweise kommt ein Pflegeunternehmen zum Einsatz.
Ein schriftlicher Pflegevertrag schafft Rechtssicherheit auf beiden Seiten. Sie als Pflegedienst oder Pflegepersonal wissen genau, welche Aufgaben Sie erfüllen müssen und welche Vergütung Ihnen hierfür zusteht. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige wissen zudem, welche Kosten sie zu tragen haben und welche Ansprüche sie gegenüber Ihnen als Anbieter haben. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen und langfristige, kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Der Pflegevertrag gibt Aufschluss darüber, welche Art von Pflege gewünscht wird. Dabei handelt es sich normalerweise um ambulante Dienste, die der pflegebedürftigen Person dabei helfen sollen, den Alltag zu bewältigen. Diese Dienste gelten als Anbieter, Leistungserbringer oder Dienstleister, während der Patient oder die pflegebedürftige Person den Verbraucher darstellt.
Zugleich ist der Vertrag eine Absicherung für den Pflegedienst. Er regelt unter anderem, wann und unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist. Außerdem ist im Vertrag genau enthalten, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt, welches Ausmaß diese haben und welche Aufgaben eventuell ausgeschlossen werden.
Zudem ist der Pflegevertrag ein wichtiges Instrument für die Pflegekassen und die Pflegeversicherung. Diese wissen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Kosten hierfür anfallen. Das ist für die Rechnungsstellung und die Begleichung der Kosten entscheidend. Zudem regelt der Vertrag, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind, um von der Pflegekasse Geld zu bekommen. Nicht zuletzt ist im Pflegevertrag festgehalten, wer die eigentlichen Vertragspartner sind. Wenn neben den Pflegebedürftigen selbst auch Angehörige darin erwähnt sind, können Sie in der Regel auch diesen gegenüber Ansprüche geltend machen.
Nicht nur der Pflegebedürftige, sondern auch die Mitarbeiter des Pflegedienstes sollten anhand eines schriftlichen Pflegevertrags in die Lage versetzt werden, respektvoll miteinander zu arbeiten.
Was muss im Pflegevertrag stehen?
Im §120 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist festgehalten, dass der Pflegedienst spätestens nach Aufforderung durch die zuständige Kasse einen Pflegevertrag vorlegen muss. Dieser muss mindestens die Leistung und ihren Umfang beschreiben sowie die vereinbarten Kosten darlegen. Auch für die Pflegeversicherung, die eventuell vorhanden ist, ist der Kostenvoranschlag relevant.
Wichtig ist auch, dass der Pflegedienst den Pflegebedürftigen über die voraussichtlichen Kosten unterrichten muss. Dabei handelt es sich normalerweise um einen Kostenvoranschlag. Eventuelle Änderungen in der Kostenaufstellung wie etwa eine Preiserhöhung müssen dem Kunden (bzw. dem Verbraucher) direkt mitgeteilt werden.
Es lohnt sich, bei der Erstellung eines Pflegevertrags sehr sorgfältig zu arbeiten. Je klarer alle Vereinbarungen festgehalten sind, desto besser funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Dienstleister und Verbraucher. Grundsätzlich sind Sie bei der Erstellung eines Pflegevertrags frei. Es ist somit durchaus möglich, individuelle Vereinbarungen und Sonderregelungen zu treffen. Wichtig ist, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
Folgenden Aspekte sollten in einem Pflegevertrag unbedingt thematisiert werden:
- Vertragspartner
- Pflegeleistungen
- Kosten & Kostenvoranschlag
- Leistungsnachweise
- Pflegedokumentation
- Rechnungsbegleichung
- Kooperationspartner
- Schlüssel
- Haftung bei Schäden
- Vertragslaufzeit und Kündigung
Im Folgenden finden Sie im Detail zentrale Informationen zu diesen einzelnen Themenblöcken:
Die Vertragspartner im Pflegevertrag erwähnen
In einem Pflegevertrag sind als erstes die Vertragspartner aufgeführt. Das sind in der Regel Sie als Anbieter von Pflegedienstleistungen und der Pflegebedürftige. Sollte dieser nicht mehr zur Unterzeichnung des Vertrags in der Lage sein, kann ein gesetzlicher Vormund oder ein Angehöriger den Vertrag „in Vertretung“ oder „im Auftrag“ unterzeichnen. Ebenso ist es möglich, die Angehörigen selbst als Vertragspartner in den Vertrag aufzunehmen.
In manchen Fällen ist es nötig, dass Verwandte oder andere nahestehende Personen den Pflegevertrag unterzeichnen. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegebedürftige Person nicht oder nicht mehr in der Lage ist, derartige Entscheidungen selbst zu entscheiden. Dann muss eine entsprechende Vollmacht vorliegen.
Hierbei gilt die Regel: Wer Vertragspartner ist, zahlt für erbrachte Leistungen. Deswegen haben Sie gegenüber Angehörigen Ansprüche, wenn diese als Vertragspartner im Pflegevertrag aufgeführt werden. Durch die Rolle als Vertragspartner können sich hierdurch Verpflichtungen verschieben, die der Gesetzgeber vorgibt.
Es ist wichtig, Angehörige voll umfänglich über die Verpflichtungen zu informieren, die mit der Rolle als Vertragspartner einhergehen. Fälle, in denen die Pflegebedürftigen selbst nicht Vertragspartner sind, stellen nach wie vor eine Ausnahme dar. Wenn Angehörige nicht wissen, worauf sie sich einlassen, sind sie im Ernstfall nicht zur Begleichung von Kosten bereit. Je besser sie jedoch aufgeklärt sind, desto unwahrscheinlicher sind Streitigkeiten und Zahlungsverzögerungen.
Der Pflegevertrag regelt die zu erbringenden Pflegeleistungen
Bitte bedenken Sie: Sie werden ausschließlich für solche Leistungen bezahlt, die von Ihnen gefordert werden und die Sie tatsächlich erbringen. Deswegen ist es wichtig, die von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen geforderten Pflegeleistungen exakt zu bestimmen und im Pflegevertrag festzuhalten. Auf diese Weise leisten Sie nichts, was nicht von Ihnen erwartet wird. Gleichzeitig können Sie sich immer auf den Pflegevertrag berufen, wenn es Streitigkeiten in Bezug auf die Bezahlung gibt.
Bei den Pflegeleistungen steht Ihnen ein recht großer Handlungsspielraum offen. Zum Beispiel macht es einen Unterschied, ob ein Pflegebedürftiger in einer Pflegeeinrichtung wohnt oder ambulante Dienste in Anspruch nimmt. Hierbei ist es sinnvoll, die Pflegeleistungen nicht nur zu benennen, sondern konkret auszuführen. Je eindeutiger die Vereinbarungen im Vertrag sind, desto besser lassen sich Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermeiden.
Je nach Bedürfnissen des Pflegebedürftigen können dazu beispielsweise die folgenden Leistungen gehören:
- An- und Auskleiden
- Transfer aus dem Bett und ins Bett
- Unterstützung bei Arztbesuchen
- Medikation
- Duschen
- Mund- und Zahnpflege
- Haustierversorgung
- Gartenpflege
Gelegentlich werden Leistungen in sogenannten Leistungsblöcken zusammengefasst. Hierbei sind mehrere Leistungen unter einem Oberbegriff zusammengefasst. Das verkürzt den Pflegevertrag und sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Außerdem können Sie solche Blöcke als Ganzes abrechnen. Das darf aber nicht auf Kosten der Verständlichkeit und Klarheit geschehen. Deswegen ist es meist besser, konkrete Module (zum Beispiel: große Toilette) zu verwenden, als Oberbegriffe wie „Grundpflege“. Diese sind klarer und geben exakt vor, welche Leistungen in welcher Situation konkret zu erbringen sind.
Eine Angabe wie „Grundpflege“ oder „Pflegeleistungen nach §31 SGB XI“ ist zu ungenau. Neben den detaillierten Leistungen sollte im Vertrag auch stehen, zu welcher ungefähren Uhrzeit der Pflegedienst die Leistungen zu erbringen hat.
Für die genauere Darstellung der Leistungen gibt es sogenannte Module. Insgesamt 11 Module stellen die Grundpflege dar, die in großen Teilen von der jeweiligen Krankenkasse der Mitglieder übernommen wird. Zusatzleistungen wie etwa die Versorgung von Garten und Haustieren hingegen muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen.
Besonders häufig kommt das Modul 1 vor, das auch als „Große Toilette“ bekannt ist. Dazu gehören unter anderem die Hautpflege, das An- und Auskleiden, das Waschen, das Bettmachen und der Transfer aus dem Bett sowie ins Bett.
Wenn Mitarbeiter des Pflegedienstes aus guten Gründen bestimmte Aufgaben innerhalb eines Moduls nicht wahrnehmen können oder möchten, sollte auch dies im Pflegevertrag festgehalten werden.
Kosten & Kostenvoranschlag gehören zu einem Pflegevertrag dazu
Ein wichtiger Abschnitt bei einem Pflegevertrag sind die Kosten. Zu jeder einzelnen Leistung muss exakt dokumentiert werden, was diese kostet. Da sich die Preise im Vorfeld nicht immer centgenau bestimmen lassen, spielt hier ein Kostenvoranschlag eine wichtige Rolle. Dieser gibt den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einen guten Eindruck davon, welche Kosten auf sie zukommen. Sollten Sie Änderungen an den Preisen vornehmen, ist das dank des Kostenvoranschlags schnell erkennbar. Sie sorgen somit für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
Der Pflegedienst erstellt normalerweise eine Beispielrechnung für seinen Kunden. So ist der Eigenanteil ersichtlich. Außerdem kann die zu betreuende Person auf diese Art die Angebote verschiedener Pflegedienste miteinander vergleichen.
Des Weiteren müssen Sie die Kostenbeteiligung der Pflegekasse in den Pflegevertrag aufnehmen. Auf diese Weise erkennen die Verbraucher schnell, welche Leistungen die Kasse übernimmt und welche sie selbst zu tragen haben. Da der Eigenanteil unter anderem von der Pflegestufe (Pflegegrad) abhängt, sollte auch diese in dem Vertrag zu finden sein.
Es gibt einige Sonderkosten, die separat aufgeführt werden müssen, um gültig zu sein. Hierzu gehören unter anderem Sonn- und Feiertagszuschläge.
Die Pflegekosten können sich bei neuen Aufgaben oder intensiverer Pflege erhöhen. Aber auch Investitionskosten wie etwa die Wartung von Geräten, die Miete für Büros und andere Kosten, die der Pflegedienst hat, können in Rechnung gestellt werden. Allerdings dürfen diese sich nicht automatisch erhöhen, wenn sich die Pflegekosten erhöhen.
Sollten Sie eine Preiserhöhung vornehmen wollen, müssen Sie Ihre Vertragspartner schriftlich und im Voraus darüber informieren.
Wichtig ist hier auch, dass die Kosten nicht einseitig erhöht werden dürfen. Nur die tatsächlich entstandenen Kostensteigerungen dürfen berechnet werden. Dies sollte so im Vertrag stehen und rechtzeitig mit dem Pflegebedürftigen besprochen werden.
Leistungsnachweise im Pflegevertrag konkret benennen
Die Leistungsnachweise sind die Grundlage Ihrer Bezahlung. Sie müssen diese Nachweise an die Pflegekasse einreichen, um von dieser die Vergütung für Ihre Arbeit zu bekommen. Deswegen ist es wichtig, hier sehr exakt zu arbeiten. Am Monatsende haben Sie die Aufgabe, Ihren Vertragspartnern die Nachweise in Kopie zukommen zu lassen. Diese müssen nämlich mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie die jeweiligen Leistungen tatsächlich erbracht haben.
Es ist wichtig, dass die Leistungsnachweise mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen. Ansonsten kommt es schnell einmal zu Problemen bei der Abrechnung. Sollten sich notwendige Anpassungen ergeben, müssen diese offiziell in den Pflegevertrag aufgenommen werden, um gültig zu sein.
Die Pflegedokumentation ist im Pflegevertrag festzuhalten
Sie als Dienstleister sind dazu verpflichtet, alle vorgenommenen Pflegemaßnahmen sorgfältig und ausführlich zu dokumentieren. Das gilt sowohl für Pflegeeinrichtungen als auch für ambulante Dienste. Diese Pflegedokumentation verbleibt in der Regel bei den Pflegebedürftigen. Somit haben diese immer einen guten Überblick darüber, was Sie geleistet haben und wie viel Zeit Sie für einzelne Tätigkeiten investieren mussten.
Es ist wichtig, die Pflegedokumentation direkt im Anschluss an die Pflege der einzelnen Personen durchzuführen. Auf diese Weise gehen keine wichtigen Informationen verloren. Denn Sie werden täglich mit vielen Pflegebedürftigen zu tun haben, bei denen Sie unterschiedlich lange für verschiedene Maßnahmen benötigen. Hier muss alles seine Ordnung haben, damit die Abrechnung später problemlos funktioniert.
Der Pflegevertrag regelt die Art der Rechnungsbegleichung
Die Rechnung kann von den Leistungsempfängern auf unterschiedliche Weise beglichen werden. Sehr praktisch sind Voraus- oder Abschlagszahlungen für Sie. In der Regel entscheiden sich die Verbraucher aber gegen diese Art der Bezahlung. Sie wollen lieber die volle Kontrolle über die Bezahlvorgänge behalten. Aus diesem Grund erlauben sie häufig auch kein Lastschriftverfahren, sondern überweisen das Geld selbst per Überweisung.
Diesen Weg nutzen viele Pflegebedürftige und deren Angehörige, um Einfluss auf den Rechnungsbetrag zu nehmen. Wenn sie mit einer bestimmten Leistung nicht zufrieden sind, zahlen sie hierfür nicht. Deswegen ist es für jeden Pflegedienst wichtig, die eingehenden Beträge konsequent zu prüfen. Auf diese Weise erkennen Sie, wenn Kürzungen an den Rechnungsbeträgen vorgenommen wurden. Gegebenenfalls können Sie dann dagegen vorgehen.
Die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden, sollten Sie in einer separaten Rechnung an diese festhalten. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige haben von solchen Informationen recht wenig. Bieten Sie daher allen beteiligten Stellen genau die Fakten, die diese benötigen.
Der Pflegevertrag informiert über den Einsatz von Kooperationspartnern
Manche Pflegedienste arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen. Das ist immer dann der Fall, wenn bestimmte Aufgaben nicht durch den Dienst selbst übernommen werden. Häufig tritt diese Situation bei der Palliativmedizin auf oder wenn ein Patient außerklinisch beatmet werden muss. Kooperationspartner haben hierfür spezielles Fachpersonal oder moderne Geräte, um die jeweiligen Aufgaben zu erfüllen.
Wenn Sie mit solchen Kooperationspartnern zusammenarbeiten, sollten Sie das ebenfalls im Pflegevertrag festhalten. Auf diese Weise klären Sie Verantwortlichkeiten ab und schützen sich selbst vor Haftungsansprüchen. Zudem muss mit den Kooperationspartnern genau geregelt sein, welche Aufgaben diese zu erledigen haben und was von ihnen erwartet wird. Wählen Sie ausschließlich professionelle und verlässliche Kooperationspartner. Deren Arbeit und Leumund färbt letztlich nämlich auch auf Sie ab.
Folgende Punkte sind bei der Auswahl der Kooperationspartner entscheidend
- Welches Fachwissen bringen die einzelnen Anbieter mit?
- Wie viel Erfahrung im Bereich der Pflege besitzen die Anbieter?
- Welches technische Equipment haben sie zu bieten?
- Welche Kosten fallen beim Einsatz solcher Kooperationspartner an?
- Wie gut ist die Reputation der Kooperationspartner?
- Wie verlässlich arbeiten die einzelnen Anbieter?
Regelungen zum Schlüssel im Pflegevertrag aufschreiben
Ambulante Pflegedienste brauchen häufig einen Schlüssel, um Zutritt zu den Wohnungen und Häusern der Pflegebedürftigen zu erlangen. Es ist wichtig, sorgsam mit solchen Schlüsseln umzugehen. Zum Beispiel dürfen sie keinesfalls an Personen weitergegeben werden, die nicht beim Pflegedienst arbeiten. Zudem muss der Schlüssel so aufbewahrt werden, dass er vor Beschädigung und Verlust bestens geschützt ist.
In Pflegeeinrichtungen müssen die Schlüssel ebenfalls vorsichtig genutzt werden. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die Privatsphäre der Pflegebedürftigen zu schützen. So dürfen deren Räumlichkeiten beispielsweise nicht bei Abwesenheit oder bei einem Spaziergang mit den Angehörigen einfach betreten und durchsucht werden.
Haftung bei Schäden im Pflegevertrag regeln beziehungsweise ausschließen
Der Gesetzgeber möchte, dass Pflegedienste für verursachte Schäden haften. Hierzu gehören unter anderem der Verlust von Schlüsseln, die Beschädigung von Haushaltsgegenständen aber auch Personenschäden. Auf diese Weise sollen die Dienstleister sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer größtmöglichen Sorgfalt bei der Arbeit angehalten werden.
Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Haftungen in einem Pflegevertrag auszuschließen oder auf „Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit“ zu beschränken. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit sind Sie in der Haftung und müssen für entstandene Schäden geradestehen. Anderslautende Passagen in einem Pflegevertrag sind ungültig. Sie können sich somit nicht darauf berufen. Das gilt allerdings nicht für Sachschäden. Hier ist es Ihnen durchaus erlaubt, Fälle im Pflegevertrag auszuschließen, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind.
Mögliche durch den Pflegedienst verursachte Schäden:
- Verlorene Schlüssel
- Zerbrochenes Glas oder Porzellan
- Verkratzte Möbel
Ein guter Pflegevertrag geht auf Vertragslaufzeit und Kündigung ein
Es ist wichtig, die Vertragslaufzeit in den Pflegevertrag mit aufzunehmen. Hiermit wissen Sie und Ihre Vertragspartner immer genau, für welchen Zeitraum Sie eingesetzt werden. In einigen Fällen sollen Pflegeleistungen nämlich nur für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden oder auf eine längere Reise gehen. Häufig ist es aber so, dass Pflegeleistungen für einen unbestimmten Zeitraum benötigt werden.
Halten Sie daher in dem Vertrag genau fest, für welchen Zeitraum Ihre Leistungen benötigt werden und welche Art von Pflege Sie erbringen sollen. Solche Regelungen helfen Ihnen bei der Planung und somit bei der Kalkulation Ihrer Ressourcen. Immerhin müssen Sie einschätzen können, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie benötigen und wie viel Geld Sie in einem Monat/Vierteljahr/Jahr durch Ihre Dienste einnehmen werden.
In Bezug auf die Kündigung sollten Sie ebenfalls konkrete Regelungen treffen. Für die Verbraucher schreibt der Gesetzgeber bestimmte Kündigungsregeln vor (s.u.). Für Sie als Pflegedienst ist es aber wichtig, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Das betrifft zum Beispiel eine Kündigungsfrist, die Sie gegebenenfalls einhalten müssen. Je genauer Sie Kündigungsszenarien regeln, desto leichter kommen Sie aus einem unliebsamen Vertrag heraus oder können sich einer lukrativeren Aufgabe zuwenden.
Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten?
Bei Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass die Pflegebedürftigen den Vertrag eigenhändig unterschreiben. Sind sie hierzu nicht in der Lage, kann auch ein gesetzlicher Vertreter diese Aufgabe übernehmen. Sie müssen also sicherstellen, dass die Unterschrift gültig und der Vertrag somit rechtswirksam ist. Ist das der Fall, tritt der Vertrag mit allen darin enthaltenen Rechten und Pflichten in Kraft.
Ebenfalls wichtig ist, dass Sie verschiedene Ausführungen des Pflegevertrags an die zuständigen Stellen schicken. Sie behalten eine Ausführung und müssen eine an die anderen Vertragspartner zukommen lassen. Das ist in der Regel der Pflegebedürftige selbst und in einigen Ausnahmefällen sind es die Angehörigen. Zudem müssen Sie ein Exemplar an die Pflegekasse schicken. Dieses dient dann als Grundlage für die spätere Leistungsabrechnung.
Den Pflegevertrag kündigen
Bei der Kündigung wird bei einem Pflegevertrag mit zweierlei Maß gemessen. Es gelten für Pflegebedürftige und deren Angehörige andere Regelungen als für Sie als Dienstleister. Es ist wichtig, die geltenden Regelungen und gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Diese lassen sich nämlich nicht durch individuelle Vereinbarungen außer Kraft setzen. Folgende Regelungen gelten bei der Kündigung eines Pflegevertrags für die verschiedenen Vertragspartner:
Vertrag Kündigungsrecht: Pflegebedürftige & Angehörige
Der Gesetzgeber sagt, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige einen Pflegevertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen. Eine Frist ist hierbei nicht einzuhalten. Diese Regelungen hat der Bundesgerichtshof für richtig befunden, weswegen sie Rechtsgültigkeit besitzen. Es liegt daher im Ermessen der Vertragspartner, ob sie einen bestehenden Vertrag weiterführen oder kündigen. Sie als Dienstleister müssen sich daher darauf einstellen, dass von heute auf morgen ein Vertrag beendet wird und Sie einen Leistungsempfänger weniger zu versorgen haben.
Vertrag Kündigungsrecht: Pflegedienst
Sie als Pflegedienstleister sind auf das festgelegt, was Sie im Pflegevertrag vereinbart haben. Wenn die Verbraucher nicht ausdrücklich eine Kündigungsfrist einfordern, können Sie ebenfalls jederzeit kündigen. In der Regel wird jedoch eine Frist von sechs Wochen vereinbart. In dieser Zeit haben die Pflegebedürftigen und deren Angehörige die Möglichkeit, einen alternativen Pflegedienst zu suchen oder eine andere Lösung zu finden.
Ohne konkrete Vereinbarungen im Pflegevertrag gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Diese sehen unter anderem besondere Kündigungsgründe vor. Wenn die Verbraucher zum Beispiel offene Rechnungen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht begleichen, liegt ein besonderer Kündigungsgrund vor. Prinzipiell sind diese Regelungen anbieterfreundlich. Deswegen wollen einige Leistungsempfänger individuelle Fristen aushandeln. Sie selbst entscheiden, inwieweit Sie darauf eingehen und welche Regelungen für Sie tragbar sind.
Pflegedienst bei Abwesenheit absagen
Nicht zuletzt sollten in einem Pflegevertrag konkrete Vereinbarungen zu Terminabsagen und -verschiebungen getroffen werden. So muss ein Zeitpunkt festgelegt werden, bis zu der ein bestimmter Termin abgesagt werden muss. Ansonsten haben Sie einen Anspruch auf die Bezahlung der vereinbarten Kosten. Andererseits ist es fair, entsprechende Regelungen auch für die Verbraucher zu treffen. So sollten Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben müssen, wenn Sie eine Leistung nicht erbringen können. Ansonsten sind die Pflegebedürftigen gegebenenfalls in Gefahr und es kommt zu Rechtsstreits.
Seien Sie bei den Formulierungen in Ihrem Pflegevertrag so präzise wie möglich. Dass die Verbraucher einen Termin „rechtzeitig“ absagen müssen, ist wenig konkret. Für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige ist „rechtzeitig“ vermutlich etwas anderes als für Sie. In einem solchen Fall liegt es dann im Ermessensspielraum der zuständigen Richter, wie die Passage im Pflegevertrag zu deuten ist. Schreiben Sie daher lieber „24 Stunden vor Leistungserbringung“ oder etwas Ähnliches.
Für folgende Fälle bieten sich individuelle Regelungen an
- Krankenhausaufenthalt
- Kuren und Reha-Maßnahmen
- Krankheitsfälle
- Familienfeiern
Die Verbraucherzentrale prüft Pflegeverträge kostenlos
Immer wieder beanstandet die Verbraucherzentrale, dass sich in Pflegeverträgen unrechtmäßige Passagen befänden. Diese betreffen in der Regel Kündigungsfristen, Haftungsausschlüsse und Preiserhöhungen. Aus diesem Grund bietet sie eine telefonische Beratung und E-Mail-Informationen zum Thema Pflegeverträge an. Hier können sich sowohl Leistungsempfänger als auch Dienstleister informieren und einen vorhandenen Vertrag anonymisiert auf Rechtsgültigkeit hin prüfen lassen.
Beratungsstelle: Verbraucherzentrale Berlin e.V. Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin mail@pflegevertraege.de Infotelefon: 030 / 54 44 59 68 Montags zwischen 8.00 und 13.00 Uhr, Mittwochs zwischen 14.00 und 18.00 Uhr und Freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. Wenn schriftlich keine Antwort erfolgt, ist der telefonische Kontakt zur Verbraucherzentrale empfehlenswert. |
Denn auch Sie als Pflegedienst haben ein Interesse daran, dass Ihre Pflegeverträge rechtskonform sind. Ist dies nicht der Fall, haben Sie schnell einmal eine Abmahnung im Briefkasten. Diese ist lästig und kostet unnötig Zeit und Geld. Deswegen sollten Sie von Anfang an darauf achten, keine unzulässigen Passagen in Ihren Pflegevertrag aufzunehmen.
Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale ist kostenlos. Sie müssen daher lediglich etwas Zeit investieren, um eine Prüfanfrage zu stellen und das Ergebnis auszuwerten. Sollten sich zu beanstandende Passagen zeigen, können Sie diese leicht überarbeiten oder streichen. Sollte hingegen alles in Ordnung sein, spricht nichts gegen einen direkten Einsatz des Pflegevertrags. Ein solches rechtskonformes Modell können Sie dann als Mustervorlage für spätere Verträge verwenden. Diese müssen Sie dann nur noch auf die individuellen Anforderungen der jeweiligen Pflegebedürftigen anpassen.
Sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende können eine Kopie des anonymisierten Vertrags einsenden und sich Rückmeldung einholen. Bisher sind es nur die Verbraucherzentralen in Berlin, Brandenburg und im Saarland, die diesen Service anbieten. Jedoch können Interessierte aus jedem Bundesland ihre Vertragskopie einsenden und sich Antworten auf ihre Fragen erhoffen.
Fazit
Ein Pflegevertrag bringt Ihnen vor allem eines: Rechtssicherheit. Alle Aspekte, auf die Sie sich mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einigen, halten Sie hierin fest. Sie haben dann immer die Möglichkeit, sich auf den Pflegevertrag und die darin enthaltenen Passagen zu berufen. Das gilt zumindest dann, wenn alle darin enthaltenen Aspekte der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.
Es lohnt sich, etwas Zeit und Mühe in die Erstellung eines solchen Vertrages zu investieren. Denn einen einmal verfassten Pflegevertrag können Sie immer wieder (mit leichten Anpassungen) verwenden und auf neue Situationen anwenden. Seien Sie sowohl bei den Inhalten als auch bei der sprachlichen Ausformulierung so präzise wie möglich. Auf diese Weise sorgen Sie für Transparenz und vermeiden Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten.
Bieten Sie Ihren Vertragspartnern nach Möglichkeit Erläuterungen, Informationen und Beispielrechnungen zu dem jeweiligen Pflegevertrag an. Diese beschäftigen sich nicht so intensiv wie Sie mit diesem Thema und sind schnell überfordert. Hilfestellungen Ihrerseits werden als ein hochwertiger Service verstanden. Auf diese Weise machen Sie sich bei Ihrer Zielgruppe beliebt und machen es unnötig, einen Vergleich mit anderen Anbietern durchzuführen.
Zu einem solchen Service gehört unter anderem, Zusatz- und Hintergrundinformationen zusammen mit dem Pflegevertrag bereitzustellen. Wenn Sie sich darin zum Beispiel auf einen Gesetzestext beziehen, ist es hilfreich, wenn Sie diesen als Anlage mitliefern. Auf diese Weise kommen Sie und die Pflegebedürftigen zu einem fairen und rechtskonformen Pflegevertrag, von dem Sie und Ihre Vertragspartner bestmöglich profitieren.