PeBeM Personalbemessung in der Pflege 2024: Wissenswertes zum Thema

Eine Gruppe von mehreren Pflegern allen Alters und Ethnien in hellblauen, dunkelblauen und hellgrünen Pflegekitteln posieren vor der Kamera. Sie lächeln in die Kamera. Alle tragen ein schwarzes Stethoskop um den Hals und ein weißes Namensschild über der linken Brust.
Mit der Personalbemessung soll die Qualität der Pflegedienstleistungen verbessert werden. © MJ
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Im Jahr 2024 steht die Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege weiterhin im Fokus, um die Qualität der Pflegedienstleistungen nachhaltig zu verbessern. Die Vorgaben aus dem Jahr 2023, die eine individuelle Berechnung des Personalbedarfs in stationären Pflegeeinrichtungen vorschreiben, sind nun in der praktischen Umsetzung. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Personalbemessung, die aktuellen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf die Pflegebranche.

Was ist das Ziel des Personalbemessungsverfahrens in der Pflege?

Die Personalbemessung legt verbindliche Regeln fest, wie viel Pflegekräfte für eine pflegebedürftige Person zur Verfügung stehen sollen. So will man sicherstellen, dass die Qualität in der Pflege verbessert wird. Gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdende Gesellschaft und den aktuellen Fachkräftemangel, ist das ein wichtiges Vorhaben. 

Darüber hinaus soll das Verfahren dabei helfen, die knappen Personalressourcen in der Pflege besser zu verteilen. Das Personalbemessungsverfahren kann dazu beitragen, dass Fachkräfte wirklich nur dort eingesetzt werden, wo die Expertise von Fachkräften benötigt wird. Andere Aufgaben, die eine geringere Qualifikation erfordern, können eher von Assistenzkräften oder gar von Hilfskräften übernommen werden.

Personalmessungsinstrument: Ein Schlüssel zur Qualitätssicherung

Das Personalmessungsinstrument spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Pflege. Es ermöglicht eine detaillierte Analyse der Personalsituation in stationären Einrichtungen. Durch die Verwendung standardisierter Messgrößen und Datenanalysen können Einrichtungen besser verstehen, wie viele Pflegekräfte erforderlich sind, um eine hohe Pflegequalität sicherzustellen.

Die Implementierung dieses Instruments stellt sicher, dass der Fachkraftanteil – also das Verhältnis von Pflegefachkräften zu insgesamt eingesetzten Pflegekräften – optimal eingehalten wird. Ein hoher Fachkraftanteil ist entscheidend für die Qualität der Pflege, da qualifizierte Fachkräfte in der Lage sind, komplexe Pflegebedarfe zu erkennen und adäquat zu reagieren.

Personalbemessung in der Pflege: Wie berechnet man den Personalschlüssel?

Bei der Personalbemessung berücksichtigt man den Pflegegrad der Personen, die gepflegt werden müssen. Personen mit einem höheren Pflegegrad, benötigen mehr Betreuung, Pflege und Hilfe. Der Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen richtet sich aber nicht nur nach der Anzahl der zu pflegenden Person, sondern auch nach der Qualifikation der Pflegekraft.

Der Personalbedarf wird nach dem Personalbemessungsverfahren individuell berechnet. Also für jede Einrichtung einzeln. Grundlage der Berechnung ist eine Studie von Prof. Dr. Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen.

In der Studie kommt das Team um Prof. Dr. Rothgang zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an Pflegekräften in den Pflegeeinrichtungen durchweg höher ist als die Zahl der derzeit dort Beschäftigten. Dabei kommt es jedoch nicht nur auf die Anzahl der Pflegekräfte an, sondern auch auf deren Qualifikation.

Wie viele Pflegekräfte für wie viele Bewohner?

Diese Frage versuchen die Experten mit einem bundesweit einheitlichen Verfahren zu beantworten. Mit dem neuen Personalbemessungsverfahren soll es möglich werden, den Bedarf an Pflegekräften in einer vollstationären Einrichtung jeweils individuell zu berechnen. Die Frage, wie viele Pflegekräfte für wie viele Bewohner benötigt werden, lässt sich also nicht pauschal beantworten.

Folgende Kriterien spielen bei der Personalbemessung eine Rolle:

  • Anzahl der Bewohner aufgeschlüsselt nach Pflegegrad
  • Pflegekräfte aufgeschlüsselt nach Qualifikationsniveau

Wie berechnet sich die Personalquote in der Pflege?

Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 einen deutlich höheren Pflegebedarf als Personen mit dem Pflegegrad 4 haben, wird der jeweilige Pflegegrad des Bewohners mit einem entsprechenden Faktor multipliziert. Die konkrete Berechnung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen findet sich in § 113c SGB XI. 

Darin unterscheidet man bei Pflegekräften vier verschiedene Qualifikationsstufen, die in die Berechnung eingehen:

  1. Pflegefachkräfte
  2. Assistenzkräfte mit zweijähriger Ausbildung
  3. Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung
  4. Hilfskraftpersonal ohne relevante Ausbildung 

Eine Hilfskraft ohne einschlägige Ausbildung entspricht demnach 0,0872 einer Vollzeitstelle Pflegefachkraft für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1.

Fachkraftquote: Bedeutung und Einfluss auf die Pflegequalität

Die Fachkraftquote hat einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Pflegedienstleistungen. Einrichtungen sind angehalten, eine angemessene Anzahl von Pflegefachkräften im Verhältnis zu den Assistenz- und Hilfskräften einzusetzen. Eine hohe Fachkraftquote gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Bewohner umfassend und kompetent berücksichtigt werden.

Die neuen Vorgaben zur Personalbemessung, die ab 2024 in Kraft treten, zielen darauf ab, diese Quote weiter zu erhöhen, indem sie eine bedarfsgerechte und qualifikationsorientierte Besetzung der Pflegekräfte fördern. Dadurch wird nicht nur die Pflegequalität verbessert, sondern auch die Zufriedenheit der Pflegekräfte, die in einem besseren Arbeitsumfeld arbeiten können.

Was ändert sich ab 2024 in der Pflege?

Ab dem 1. Juli 2024 wird das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) weiter implementiert. Der bisher geltende Personalschlüssel, der auf Anhaltszahlen basierte, wird schrittweise abgelöst. Bis Ende 2025 soll die vollständige Umsetzung abgeschlossen sein. Die kritisierte Anhaltszahlen-Methode, die den Personalbedarf auf Basis der belegten Betten ermittelte, wird durch ein Verfahren ersetzt, das die individuellen Pflegebedürfnisse der Bewohner besser berücksichtigt.

Zusätzlich wird im Jahr 2024 die gesetzliche Pflegeversicherung reformiert, was eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,35 Prozentpunkte zur Folge hat. Kinderlose Versicherte zahlen ab diesem Zeitpunkt 0,6 Prozentpunkte mehr, während Personen mit zwei bis fünf Kindern pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen müssen.

Auswirkungen auf Pflegekräfte im Jahr 2024

Im Jahr 2024 profitieren Pflegekräfte von mehreren positiven Änderungen, darunter:

  • Der Mindestlohn in der Altenpflege wird weiter angehoben: Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn bei 14,15 Euro pro Stunde.
  • Durch die Anpassungen im Personalbemessungsverfahren könnte die Arbeitsbelastung von Pflegekräften sinken, da eine bessere Personalbesetzung angestrebt wird.

Zusammenfassend bringen die Entwicklungen im Jahr 2024 bedeutende Veränderungen für die Pflegebranche mit sich, die sowohl die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte als auch die Qualität der Pflegeleistungen positiv beeinflussen sollen.

FAQ zur Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege 2024

Welche Ziele verfolgt das Personalbemessungsinstrument?

Das Hauptziel des Personalbemessungsinstruments ist die Verbesserung der Pflegequalität in stationären Einrichtungen. Durch eine präzise Berechnung des Personalbedarfs sollen Fachkräfte effizient eingesetzt werden, um die individuellen Bedürfnisse der Bewohner zu erfüllen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu optimieren.

Wer profitiert von den Änderungen im Personalbemessungsverfahren?

Primär profitieren stationäre Einrichtungen, die Personen in der Langzeitpflege betreuen, von den Änderungen. Auch Pflegekräfte profitieren von besseren Arbeitsbedingungen und einem angemesseneren Personaleinsatz.

Welche Rolle spielen Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der Personalbemessung?

Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind eine wichtige Kennzahl in der Personalbemessung. Sie ermöglichen es, den tatsächlichen Personalbedarf zu quantifizieren und den Einsatz der Pflegekräfte an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner auszurichten.

Was ist die Fachkraftquote und warum ist sie wichtig?

Die Fachkraftquote gibt an, wie hoch der Anteil der Pflegefachkräfte im Vergleich zu den insgesamt eingesetzten Pflegekräften in einer Einrichtung ist. Eine höhere Fachkraftquote verbessert die Versorgungsqualität und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten.