Pflegevertretung: Wer kann in der Pflegevertretung einspringen?

Eine junge Frau hat ihre Arme liebevoll um eine Seniorin gelegt und übt ein Ehrenamt in der Pflege motiviert aus.
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Angehörige, die pflegebedürftige Menschen im Privathaushalt betreuen, brauchen gelegentlich eine Auszeit. Hierbei geht es darum, die eigene Gesundheit zu schützen und neue Kräfte für die herausfordernden Aufgaben der Pflege zu tanken. In solchen Fällen können Betroffene eine Pflegevertretung beziehungsweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese übernimmt pflegerische Tätigkeiten, wenn die pflegenden Angehörigen aus bestimmten Gründen hierzu nicht mehr in der Lage sind. In diesem Artikel erfahren Sie, was Verhinderungspflege genau ist, wie Sie diese beantragen, welche Regelungen hierbei gelten und vieles mehr.

Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege meint eine Ersatzpflege, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können, die ihre Angehörigen im privaten Umfeld betreuen. Sie dient als Unterstützung, damit die Pflegenden ihre eigene Gesundheit schonen und schützen können. Die Pflege eines Menschen ist eine sehr anspruchsvolle und kräftezehrende Aufgabe. Damit diese nicht zu einer Überlastung und daraus resultierenden Krankheiten führt, gibt es die Verhinderungspflege.

Grundsätzlich sind pflegende Angehörige nicht dazu verpflichtet, einen Grund anzugeben, aus dem sie eine Verhinderungspflege benötigen. Zumeist sind es aber persönliche Verpflichtungen, aus denen Menschen eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Zum Beispiel müssen sie selbst zum Arzt, wollen einen Theaterbesuch machen oder müssen Einkäufe erledigen. Auch eine Reha-Maßnahme oder ein Urlaub sind legitime Gründe, um eine Pflegeperson oder eine Verhinderungspflege als Vertretung einzusetzen.

Ihre Ansprüche auf eine Verhinderungspflege.

Wer kann als Pflegevertretung einspringen?

Grundsätzlich kann jede Person als Vertretung für eine pflegende Person eingesetzt werden. Angehörige sind nicht dazu verpflichtet, einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Stattdessen ist es ebenso möglich, Nachbarn, Freunde oder Verwandte zu bitten, die Pflege für einen bestimmten Zeitraum zu übernehmen. Die Pflegeperson muss nicht einmal über pflegerische Kenntnisse oder eine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Entscheidend ist lediglich, dass sie für die Pflegebedürftigen da ist und diese in angemessener Weise pflegt und versorgt. Hierbei wird allerdings zwischen nahen Verwandten und verschwägerten Personen unterschieden:

Nahe Verwandte:

  • Kinder
  • Enkel
  • Ehepartner
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Verschwägerte Personen:

  • Stiefeltern
  • Stiefkinder
  • Stiefgroßeltern
  • Schwiegereltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwager und Schwägerinnen
Diese Regelungen gelten für die Versteuerung der Verhinderungspflege.

Ebenso haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, einen professionellen Pflegedienst mit der Verhinderungspflege zu beauftragen. Sehr häufig wird hierfür ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen. Dieser bietet den Vorteil, dass die Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben und sich nicht an ein neues Umfeld oder veränderte Rhythmen gewöhnen müssen. Der Pflegedienst übernimmt alle anfallenden Aufgaben so, als wären die pflegenden Angehörigen zu Hause.

Gerade bei längeren Abwesenheiten der pflegenden Angehörigen (zum Beispiel im Rahmen einer Kur oder Reha-Maßnahme) kann es sinnvoll sein, die Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Um die hierfür anfallenden Kosten zumindest teilweise erstattet zu bekommen, ist es wichtig, dass die jeweilige Einrichtung von der Pflegekasse anerkannt wurde.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Pflegevertretung erfüllt werden?

Damit eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. So ist zum Beispiel die Pflegestufe 2-5 notwendig, um eine Ersatzpflege nutzen zu können. Des Weiteren ist es wichtig, dass die pflegenden Angehörigen die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate lang im häuslichen Umfeld gepflegt haben. Diese Regelung wird auch als „Vorauspflege“ bezeichnet. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich die Angehörigen tatsächlich um die pflegebedürftige Person kümmern und diese nach Nutzung der Vertretungspflege nicht einfach in einer Pflegeeinrichtung unterbringen.

Diese Pflicht zur Vorauspflege entfällt, wenn ein zusätzlicher Fall eintritt, in dem eine Pflegevertretung genutzt werden soll oder muss. Es ist also nicht notwendig, dass zwischen zwei Einsätzen einer Verhinderungspflege sechs Monate Abstand liegen. Für die Berechnung der Zeit, die eine pflegebedürftige Person bereits gepflegt wurde, wird die Bewilligung der Pflegestufe herangezogen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die häusliche Pflege, sodass nach sechs Monaten von diesem Zeitpunkt an die Verhinderungspflege beantragt werden kann.

Hinweis

Die häusliche Betreuung ist eine Grundvoraussetzung für die Verhinderungspflege. Wird eine pflegebedürftige Person dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung gepflegt und betreut, besteht keinerlei Anspruch auf eine Ersatzpflege.

Erlaubte Dauer der Pflegevertretung

Eine Verhinderungspflege wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Dieser beträgt aktuell maximal 42 Tage beziehungsweise 6 Wochen im Jahr. Sehr angenehm hierbei ist, dass die verfügbare Zeit frei einteilbar ist. Es ist somit nicht nötig, die 42 Tage am Stück zu nutzen. Stattdessen ist eine ganz individuelle Einteilung möglich. Die Pflegenden haben hierdurch eine größtmögliche Flexibilität und können sich die freie Zeit gönnen, wenn sie diese brauchen. Denn wann genau Ermüdungserscheinungen auftreten oder erste Anzeichen einer Überforderung zu merken sind, lässt sich im Vorfeld nicht bestimmen. Durch die freie Zeiteinteilung ist es möglich, gezielt auf Krankheiten oder Ermüdungserscheinungen zu reagieren und die eigene Gesundheit nicht zu gefährden.

Zudem wäre eine Nutzung der verfügbaren Zeit am Stück wenig zielführend. Manchmal braucht man nur ein paar Stunden, um einen Arzttermin wahrzunehmen oder Einkäufe zu erledigen. Hierfür einen ganzen Tag nutzen oder gar die gesamte verfügbare Zeit einzusetzen, würde dem Sinn und Zweck einer Verhinderungspflege zuwiderlaufen. Andersherum ist es bei einer Kur oder einem Urlaub sinnvoll, mehrere Tage am Stück auf eine Ersatzpflege zurückgreifen zu können. Da die Lebensweisen und Anforderungen unterschiedlicher Menschen ganz verschieden sind, ist die Möglichkeit zur freien Zeiteinteilung eine sinnvolle Art, um mit den Herausforderungen einer Pflege im persönlichen Umfeld zurechtzukommen.

Tageweise & stundenweise Verhinderungspflege

Für alltägliche Aufgaben ist es sinnvoll, eine stundenweise Verhinderungspflege zu nutzen. So besteht die Möglichkeit, einen Arzttermin wahrzunehmen oder abends eine Theatervorstellung zu besuchen. Solche Situationen nehmen nicht den ganzen Tag in Anspruch, weswegen es Verschwendung wäre, hier einen kompletten Tag lang auf eine Verhinderungspflege zurückzugreifen. Stattdessen bietet es sich an, die Ersatzpflege nur für einige Stunden in Anspruch zu nehmen und sich anschließend wieder selbst um die Pflegebedürftigen zu kümmern.

Ebenso ist es sinnvoll, bei längeren Einsätzen einer Verhinderungspflege nicht den kompletten Zeitraum anzugeben, in der sie gebraucht wird. Ansonsten rechnet die Pflegekasse diesen kompletten Zeitraum an, wodurch kostbare Stunden oder gar Tage verlorengehen, in denen eine Verhinderungspflege genutzt werden könnte. Bei längeren Einsätzen sollten daher konkret die Tage benannt werden, an denen tatsächlich eine Vertretung in Anspruch genommen wurde. So werden tatsächlich nur die Zeiten angerechnet, in denen eine Hilfe zur Verfügung stand.

Wie wird eine Pflegevertretung beantragt?

Die Beantragung einer Verhinderungspflege erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. In den meisten Fällen ist es bereits möglich, den Antrag online zu stellen. Zu diesem Zweck stellen die verschiedenen Kassen ein entsprechendes Formular auf ihrer Webseite bereit. Nachdem dieses vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, beginnt die Bearbeitung. Auf diese Weise lässt sich eine Menge Zeit sparen, die beim Versand von Briefpost verlorengehen würde. Ebenso ist es aber möglich, sich telefonisch bei der jeweiligen Pflegekasse zu erkundigen. Hier bekommen Angehörige umfassende und professionelle Informationen geboten. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich in der Materie exzellent aus und können Betroffenen genau die Hilfe bieten, die sie brauchen.

Die Pflegekassen selbst raten Betroffenen zu einer solchen umfassenden Beratung. In einem solchen Gespräch können unterschiedliche Aspekte wie die Höhe der zu erwartenden Kosten und die Dauer der Leistungen besprochen werden. Auf diese Weise können sich die Angehörigen und die Kasse auf die jeweilige Situation einstellen und sich auf den Einsatz der Verhinderungspflege vorbereiten.

Ein großer Vorteil ist, dass eine Verhinderungspflege nicht unbedingt im Vorfeld beantragt werden muss. In einigen Fällen ist es kurzfristig nötig, eine Vertretung für die Pflege einzusetzen. Zumeist springen dann nahe Angehörige oder Nachbarn als Pflegeperson ein und kümmern sich um die zu pflegende Person. In solchen Fällen kann die Ersatzpflege auch im Nachhinein beantragt und das entsprechende Geld geltend gemacht werden.

Wie lange kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen. In einigen Fällen sind sich pflegende Angehörige und Pflegepersonen zum Beispiel nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege haben. Wenn sie das nach mehreren Jahren der Pflege bemerken, können sie die Erstattung der jeweiligen Kosten bei der Pflegekasse rückwirkend beantragen. Hierfür gibt es spezielle Formulare auf den Webseiten der Anbieter. Bei längeren Zeiträumen empfiehlt es sich jedoch, sich mit der jeweiligen Pflegekasse in Verbindung zu setzen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird dann geklärt, welche Möglichkeiten für eine rückwirkende Erstattung der Kosten für eine Ersatzpflege bestehen.

Ganz allgemein gilt: Eine Erstattung von Kosten ist nur nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Kostennachweise möglich. Es ist daher wichtig, sämtliche Belege und Rechnungen gut und übersichtlich aufzubewahren, um sie später bei der Pflegekasse vorlegen zu können. Für Leistungen, zu denen keine Belege vorliegen, kann kein Geld erstattet werden. Gelegentlich ist es möglich, bei den Dienstleistern Belege über erbrachte Leistungen zu bekommen. Dieser Weg ist aber mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden. Da ist es besser, die notwendigen Unterlagen von vornherein selbst aufzubewahren.

In Bezug auf Sozialleistungen gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Das bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums eine rückwirkende Erstattung von Kosten für eine Verhinderungspflege grundsätzlich möglich ist. Allerdings heben die wenigsten Menschen die hierfür notwendigen Unterlagen, Rechnungen und Dokumente über einen so langen Zeitraum auf. Sollten diese aber noch vorhanden sein, ist eine Rückerstattung ohne Weiteres möglich.

Tipp

Die Regelungen zu den Verjährungsfristen sind unter §45 Absatz I SGB I zu finden. Die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderungspflege sind hingegen in §39 SGB XI zu finden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine Sonderform der Verhinderungspflege. Hierbei handelt es sich um eine Art der Betreuung, bei der pflegebedürftige Menschen für einen zeitlich befristeten Zeitraum in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Das Ziel der Kurzzeitpflege ist ebenfalls, den pflegenden Angehörigen bzw. Pflegepersonen Entlastung zu verschaffen und ihnen die Möglichkeit zur Regeneration und zur Erholung z. B. durch einen kurzen Urlaub zu bieten. Die Kurzzeitpflege kann maximal 56 Tage, also 8 Wochen im Jahr genutzt werden.

Während der Nutzung einer Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zu 50% weitergezahlt. Der Erstattungsbetrag entspricht dem der Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass ein Betrag bis zu einer Höhe von 1.612 € geltend gemacht werden kann. Wer eine Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann bis zu 50% der Kurzzeitpflege geltend machen. Hierdurch erhöht sich der Betrag, den sich pflegende Angehörige pro Jahr erstatten lassen können. Dieser liegt dann bei €2.418.

Sehr angenehm ist zudem, dass die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege miteinander kombinierbar sind. Wer einen stationären Aufenthalt benötigt hat und acht Wochen in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege war, kann sowohl die Erstattung der Kurzzeitpflege, als auch die Beträge für die Verhinderungspflege und die Entlastungsbeträge geltend machen. Hierdurch reduziert sich der Eigenanteil, der für den Aufenthalt zu zahlen ist, erheblich.

Ein typisches Merkmal der Kurzzeitpflege ist, dass sie immer und für jeden Menschen verfügbar ist. Im Unterschied zu einer Verhinderungspflege müssen die pflegenden Angehörigen also nicht schon sechs Monate lang eine Vorauspflege übernommen haben. Sie können die Kurzzeitpflege auch unmittelbar nach der Übernahme der Pflegetätigkeit in Anspruch nehmen. In der Regel wird ein entsprechender Antrag schnell und unbürokratisch bewilligt.

Die Unterschiede zwischen Verhinderungs

Wie hoch sind die Erstattungen der Pflegekasse bei Verhinderungspflege?

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Erstattung von Kosten für eine Verhinderungspflege. Wie hoch die Kosten sind, die die Pflegekasse erstattet, hängt unter anderem von der Pflegestufe (Pflegegrad) und den genutzten Leistungen ab. Ganz grundsätzlich können bis zu maximal €1.612 pro Jahr geltend gemacht werden. Allerdings ist die Erstattung auf maximal das anderthalbfache Pflegegeld beschränkt. Der Wert von €1.612 ergibt sich dadurch, dass auch Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall von nicht gewerblich tätigen Pflegekräften geltend gemacht werden können.

Folgende Erstattungen sind bei einer Verhinderungspflege möglich:

PflegestufeErstattungsfähiger Betrag
  
1€0,00
2€474,00
3€817,50
4€1.092,00
5€1.351,00

Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegevertretung

Die Pflegeversicherung bietet einer Pflegevertretung verschiedene Leistungen. So werden zum Beispiel einzelne Pflegeleistungen erstattet. Hierzu gehören etwa das Duschen und Ankleiden der pflegebedürftigen Person, aber auch die Erledigung von Einkäufen. Ebenso ist es möglich, eine stundenweise Abrechnung zu nutzen. Hierbei wird eine pflegebedürftige Person während der Abwesenheit der Angehörigen betreut, unterhalten und bei Bedarf gepflegt.

Bei der tageweisen Betreuung nehmen die pflegebedürftigen Menschen an verschiedenen Aktivitäten teil. Hierdurch kommen sie mit anderen Menschen in Kontakt und verbringen eine gute Zeit. Ebenso ist es möglich, eigene Aktivitäten zu wählen und einen Tag individuell zu gestalten. Bei der Nutzung einer solchen tageweisen Betreuung werden unter anderem Fahrtkosten für die An- und Abfahrt der zu pflegenden Person erstattet. Nicht zuletzt kann eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung genutzt werden. In einem solchen Fall werden die Nachtschichten und die Bereitschaft übernommen.

Tipp

Erkundigen Sie sich vor Nutzung einer Verhinderungspflege danach, welche Leistungen von der Pflegeversicherung im Einzelnen übernommen werden. So wählen Sie das für Ihre Zwecke am besten geeignete Angebot aus und erleben bei der Erstattung keine bösen Überraschungen.

Welche Kosten werden bei Ersatzpflege erstattet?

Die Pflegekasse übernimmt bei einer Verhinderungspflege verschiedene Kosten. Diese betreffen einerseits professionelle Pflegedienste, können aber auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Das ist sinnvoll, da auch Nachbarn, Freunde und Verwandte als Verhinderungspflege eingesetzt werden können. Diesen können durch eine Ersatzpflege teils recht hohe Kosten entstehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie für die Pflege lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Ebenso kann es passieren, dass ihnen durch die Pflege der hilfsbedürftigen Personen Verdienstausfälle entstehen. Für all diese Situationen kommt die Pflegekasse auf. Unter anderem werden folgende Leistungen erstattet:

  • Kosten für einen ambulanten Pflegedienst
  • Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung
  • Kosten für eine Ersatzpflegeperson
  • Anfahrtskosten für die Ersatzpflegeperson
  • Verdienstausfälle der Ersatzpflegeperson

Abrechnung durch die Pflegekasse

Die Abrechnung der zu erstattenden Leistungen erfolgt über die Pflegekasse. Hierbei ist es unerheblich, ob die Leistung für mehrere Wochen und Monate oder nur für ein paar Tage oder gar Stunden in Anspruch genommen wird. Für die Abrechnung ist es erforderlich, die notwendigen Dokumente und Rechnungen einzureichen. Hierfür bieten viele Pflegekassen mittlerweile Onlinelösungen an. Es ist somit möglich, die Dokumente einzuscannen oder Fotografien davon zu machen und sie in digitaler Form an die Pflegekasse zu schicken.

Wichtig ist es, dass die Pflegekasse über alle relevanten Informationen für die Erstattung verfügt. Hierzu gehören unter anderem der Pflegegrad beziehungsweise die Pflegestufe, die Dauer der Leistung, die Höhe der Kosten und einiges mehr. Es lohnt sich häufig, ein Beratungsgespräch mit der Pflegekasse zu führen. Hier lässt sich klären, welche Informationen und Unterlagen für die Abrechnung benötigt werden. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie aufgrund fehlender oder unvollständiger Unterlagen unnötig lange auf die Erstattung des Geldes warten müssen.

Wird die Pflegevertretung versteuert?

Ob die Verhinderungspflege versteuert werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die zwei wichtigen Kriterien sind hierbei „Wer pflegt?“ und „Wie oft wird gepflegt“. Wenn nahe Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad die Pflege übernehmen, bekommen diese maximal 1,5 Mal das Pflegegeld bezahlt. Hiermit sind alle Verpflichtungen beglichen und eine Versteuerung der Einnahmen ist nicht notwendig.

Anders sieht es aus, wenn eine Person mehrere Pflegebedürftige betreut und hierfür jeweils Geld bekommt. In diesem Fall kann es passieren, dass diese Person steuerpflichtig wird. Das ist dann der Fall, wenn das eingenommene Geld den maximalen Pflegegeldbetrag übersteigt. Das bedeutet: Je höher die Pflegestufe desto größer ist der Spielraum, in dem Einnahmen steuerfrei sind. Denn mit steigender Pflegestufe steigt auch das maximale Pflegegeld.

Beispiel Für eine Person mit Pflegestufe 2 können €316 Pflegegeld geltend gemacht werden. Bei Pflegestufe 5 beläuft sich der Betrag bereits auf €901. Das Einkommen einer pflegenden Person darf den Pflegegeldanspruch nicht übersteigen, wenn eine Steuerfreiheit gegeben sein soll. Wer eine Person mit Pflegestufe 5 betreut, hat somit einen größeren Spielraum in Sachen Steuerfreiheit.

Anspruch auf Pflegegeld trotz Verhinderungspflege?

Bei einer Verhinderungspflege handelt es sich strenggenommen um eine Unterbrechung der Pflege. Die pflegenden Angehörigen kümmern sich nicht mehr selbst im häuslichen Umfeld um die pflegebedürftige Person. Stattdessen übergeben sie diese Aufgabe in professionelle Hände oder betrauen Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte mit diesem Dienst. Deswegen stellt sich die Frage, ob bei der Nutzung von Verhinderungspflege das Pflegegeld weitergezahlt wird.

Die Antwort auf diese Frage lautet: teilweise. Pflegende Angehörige haben auch bei Nutzung einer Verhinderungspflege Anspruch auf 50% des Pflegegeldes. Dieses wird bis zu 42 Tage oder sechs Wochen lang weitergezahlt, also genau so lange, wie die Ersatzpflege maximal in Anspruch genommen werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob sich die betroffenen Angehörigen für eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege entscheiden. Die Regelungen zum Pflegegeld sind bei beiden Betreuungsformen gleich.

Fazit

Die Verhinderungspflege ist eine sehr gute Möglichkeit für pflegende Angehörige, sich etwas Luft und Ruhe zu verschaffen. Denn schnell führen pflegende Tätigkeiten zu Symptomen, die mit denen eines Burnout vergleichbar sind. Die Betroffenen sind permanent müde, fühlen sich selbst von kleinsten Aufgaben überfordert und kommen nicht mehr so recht zur Ruhe. Was zunächst eine kleine Erschöpfung darstellt, entwickelt sich schnell zu einer massiven Überforderung, die im schlimmsten Fall die eigene Gesundheit negativ beeinträchtigt. Dank einer Ersatzpflege können solche negativen Entwicklungen vermieden werden.

Grundsätzlich ist die Beantragung und Nutzung einer Verhinderungspflege sehr leicht. Die Pflegekassen stellen entsprechende Dokumente und Anträge auf ihren Webseiten bereit und bieten die Möglichkeit einer telefonischen oder persönlichen Beratung. Ebenfalls sehr angenehm ist die flexible Nutzung der zur Verfügung stehenden Zeit. Die Verhinderungspflege kann sowohl monatsweise als auch stundenweise genutzt werden, was eine größtmögliche Freiheit gewährt. Vom Arzttermin bis zur Reha-Maßnahme können so alle erdenklichen Ausfälle der pflegenden Angehörigen kompensiert werden.

Zudem ist der Gesetzgeber bei der Erstattung von Kosten für eine Ersatzpflege sehr großzügig. Angehörige haben bis zu vier Jahren Zeit, um entstandene Kosten für eine Verhinderungspflege geltend zu machen und sich erstatten zu lassen. Da das sogar rückwirkend geht, muss niemand angesichts von Stress bei der Pflege auf Geld verzichten, das ihm oder ihr zusteht. All das zeigt, dass Angehörigen eine große Wertschätzung entgegen gebracht wird, wenn sie ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder im häuslichen Umfeld pflegen. Sie sollen alle erdenklichen Unterstützungen bekommen, um die eigene Gesundheit zu schonen und keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu mü