Krankentransport bestellen

Das müssen Sie beachten
©M.Jenkins - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

Nicht nur Unfälle machen es nötig, einen Krankenwagen zu rufen. Auch andere Situationen im Leben kranker oder pflegebedürftiger Menschen können dafür sorgen, dass sie einen Krankentransport bestellen müssen. Diese Art von Transport passiert dann ohne Blaulicht, Lebensgefahr liegt auch nicht vor – ein Krankenwagen muss es aber schon sein, um die ordnungsgemäße Versorgung und Betreuung des Patienten zu gewährleisten.

Nötig ist ein Krankentransport dann, wenn jemand nicht mit dem Taxi fahren oder von einem Angehörigen im Auto gefahren werden kann, sondern während der Fahrt von erfahrenem Fachpersonal betreut werden muss oder spezielle Geräte während der Fahrt benötigt werden. Auch ein Liegendtransport ist in einem entsprechenden Fahrzeug möglich.

Krankentransport bestellen: Welche Gründe sprechen dafür?

  • Der Patient ist bettlägerig, nicht gehfähig oder kann nur eingeschränkt gehen und muss getragen werden.
  • Der Patient benötigt akute psychologische Hilfe, zum Beispiel bei akuter Suizid-Absicht.
  • Der Patient hat eine meldepflichtige, ansteckende Erkrankung und soll nicht mit der Öffentlichkeit in Berührung kommen.
  • Der Patient hat einen schwachen Allgemeinzustand.
  • Der Patient ist verwirrt und benötigt Betreuung.
  • Der Patient ist dauerhaft auf bestimmte Geräte angewiesen, die nur in einem Krankenwagen transportiert werden können.
  • Eine Risikoschwangerschaft.
  • Eine Patientin steht kurz vor der Entbindung.

Der häufigste Grund ist dabei die eingeschränkte Mobilität.

Was genau definiert einen Krankentransport?

Der Begriff Krankentransport – Krankenbeförderung ist ebenfalls geläufig – unterliegt in Deutschland einer klaren Definition und darf nicht mit einem Patientenfahrdienst oder einem Behindertenfahrdienst verwechselt werden. Eine Krankenfahrt ist ebenfalls etwas anderes als ein Krankentransport.

Im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriff 3.17 ist der Begriff „Krankentransport“ eindeutig definiert. Er bezeichnet den medizinisch indizierten, notwendigen Transport eines Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug. Während dieses Transports – auch als motorisierte Ortsveränderung beschrieben – wird der Verletzte oder Erkrankte von medizinischem Fachpersonal (mindestens einem ausgebildeten Rettungssanitäter, aber keinem Arzt) im speziell ausgestatteten Krankentransportwagen betreut. Die Voraussetzung für diese Art Krankentransport ist, dass während der Fahrt keine akute Lebensgefahr besteht, dann wären ein Rettungswagen oder ein Notfallkrankenwagen mit mehr Rettungsdienstpersonal das richtige Transportmittel. Ein Krankentransport ist aber eine Art Rettungsdienst, zumindest wird er auch von Rettungsdienstpersonal betreut.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen Krankentransport?

Der Krankentransport ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, der diesen Transport medizinisch begründet. Es findet eine Übernahme der Transportkosten statt, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

  • Der Patient muss zu einer ambulanten Untersuchung in eine Arztpraxis gebracht werden.
  • Der Patient wird in ein Krankenhaus eingeliefert oder zwischen zwei Krankenhäusern verlegt.

Hinweis

Wenn es sich um einen Transport zu einer Reha-Maßnahme im Anschluss an einen medizinisch bedingten Krankenhausaufenthalt handelt, ist nicht die Krankenversicherung der Kostenträger, sondern die Deutsche Rentenversicherung.

Es gibt auch Fälle, in denen die Kosten für einen Krankentransport nicht oder nur unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden:

  • Fahrt zur ambulanten Dialysebehandlung
  • Fahrt zur Strahlen- oder Chemotherapie bei Vorliegen einer Krebserkrankung

Für die Krankenkasse zählt als notwendig nur die Fahrt zwischen dem Wohn- oder Aufenthaltsort des Patienten und der nächstgelegenen medizinischen Behandlungsmöglichkeit. Der Aufenthaltsort kann dabei ein Pflegeheim oder das eigene Zuhause sein. Die medizinische Behandlung, zu der der Patient von zu Hause gefahren wird, muss ebenfalls medizinisch notwendig und durch einen Arzt verordnet sein.

Transporte zu freiwilligen Behandlungen werden nicht bezahlt. Den Patient kann sich zwar zu Hause von einem Krankentransportwagen abholen lassen, die Fahrtkosten dafür muss er aber dann selber tragen.

Die Verlegung in ein anderes Krankenhaus auf eigenen Wunsch zählt nicht als notwendiger Transport und wird daher von der Krankenversicherung ebenfalls nicht übernommen. Ist die Verlegung durch einen Arzt angeordnet wurden und ist medizinisch begründbar, wird der Krankentransport in der Regel direkt durch die Kliniken organisiert und die Kosten für die diese Verlegungsfahrten von der Krankenkasse übernommen.

Was kostet ein Krankentransport?

Die Kosten für einen Krankentransport können je nach Art und Umfang des Transports sowie dem Standort und den verfügbaren Dienstleistern variieren. Hier sind einige Faktoren, die die Kosten beeinflussen können:

  1. Art des Transports: Ein einfacher Krankentransport mit einem Rettungswagen kann weniger kosten als ein aufwändigerer Transport mit einem spezialisierten Krankentransportwagen oder Flugzeug.
  2. Entfernung: Ein längerer Transport kann in der Regel mehr kosten als ein kürzerer Transport.
  3. Zusätzliche Leistungen: Wenn zusätzliche medizinische Ausrüstung oder Betreuung benötigt wird, können die Kosten entsprechend höher ausfallen.
  4. Standort: Die Kosten können je nach Standort und verfügbaren Anbietern variieren.

Es ist schwierig, einen genauen Preis zu nennen, da die Kosten von vielen Faktoren abhängen und je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen können. Es ist am besten, sich direkt an den Anbieter zu wenden und ein Angebot einzuholen. Es ist auch ratsam, die Versicherungspolice zu prüfen, da einige Versicherungsunternehmen möglicherweise bestimmte Arten von Krankentransporten abdecken oder zumindest einen Teil der Kosten übernehmen.

Welche Personengruppen können einen Krankentransport bestellen oder nutzen?

  • Bettlägerige Patienten
  • Kranke Patienten
  • Unfallgeschädigte Patienten
  • Gehbehinderte Menschen
  • Ärzte
  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen

Wo bestellen Sie einen Krankentransport?

Um einen Krankentransport zu bestellen, wählen Sie nicht die 112. Diese Nummer ist für eine Notfallrettung durch Rettungsdienstpersonal gedacht – ein Notfall liegt aber nicht vor, wenn ein Krankentransport benötigt wird. Am besten recherchieren Sie Online mit Ihrer Postleitzahl nach Krankentransporten in ihrer Nähe, die Angebote sind in der Regel vielfältig:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und andere Angebote des Kreisverbands DRK (KV DRK)
  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Malteser Hilfsdienst e.V.

Senioren finden Angebote für Krankentransporte auch im Telefonbuch. Alternativ hilft auch ein Anruf bei der Krankenversicherung, die Empfehlungen für einen Krankentransport-Anbieter geben kann. An einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe erhalten Sie ebenfalls Hilfestellungen und eine zuverlässige Empfehlung, wenn es um das Bestellen eines Krankentransports geht.

Sie vereinbaren mit dem Anbieter des Krankentransports dann den Tag und die Uhrzeit des Transports und besprechen, ob bereits eine Vorab-Genehmigung vorliegt.

Telefonnummern für den Krankentransport

Um einen privaten Krankentransport zu bestellen, können folgende Telefonnummern nützlich sein, abhängig vom Standort und den verfügbaren Dienstleistern:

  1. 112: In vielen europäischen Ländern ist dies die Notrufnummer für alle Notfälle, einschließlich medizinischer Notfälle. In einigen Ländern kann auch 911 oder 999 verwendet werden.
  2. Die Telefonnummer des örtlichen Krankenwagen- oder Rettungsdienstes: Sie können in der Regel über eine lokale Telefonverzeichnis oder durch eine Online-Suche gefunden werden. In einigen Ländern gibt es auch spezielle Krankentransportunternehmen, die privat gebucht werden können.
  3. Die Telefonnummer des eigenen Arztes oder der Klinik: In einigen Fällen kann der Arzt oder die Klinik einen privaten Krankentransport organisieren oder einen Empfehlung aussprechen.

Es ist wichtig, im Vorfeld zu prüfen, welche Nummern im Notfall oder für einen geplanten privaten Krankentransport in der jeweiligen Region oder dem Land verfügbar sind.

In welchen Fällen muss der Krankentransport selbst bezahlt werden?

Es gibt verschiedene Fälle, in denen der Krankentransport selbst bezahlt werden muss. Hier sind einige Beispiele:

  1. Nicht medizinisch notwendiger Transport: Wenn der Transport nicht medizinisch notwendig ist, zum Beispiel für eine Routineuntersuchung oder einen geplanten Termin bei einem Arzt, kann der Transport normalerweise nicht von der Versicherung oder der öffentlichen Hand übernommen werden.
  2. Falscher Alarm: Wenn der Notruf oder der Krankentransport fälschlicherweise alarmiert wurde und kein medizinischer Notfall vorliegt, kann der Transport in der Regel nicht erstattet werden.
  3. Transport ins Ausland: Wenn der Krankentransport ins Ausland erfolgt und die eigene Krankenversicherung oder die Versicherung des Transportunternehmens keine Deckung bietet, müssen die Kosten in der Regel vom Patienten oder seinen Angehörigen selbst getragen werden.
  4. Fehlende Abdeckung: Wenn die Versicherungspolice den Krankentransport nicht abdeckt oder nur teilweise abdeckt, müssen die restlichen Kosten möglicherweise vom Patienten oder seinen Angehörigen übernommen werden.

Kosten privat

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regeln für die Übernahme der Kosten für einen Krankentransport je nach Land und Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich vorab über die individuelle Abdeckung und eventuelle Kosten zu informieren.

Genehmigungspflicht: Wo liegen die Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Behandlung?

Ambulante BehandlungDamit die Kosten für einen Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung auch wirklich übernommen werden, müssen alle Transporte im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Gesundheitszustand des Patienten muss durch einen Arzt dargelegt werden und dieser muss die Notwendigkeit des Transports in einem Krankenwagen rechtfertigen. Einfach „Krankentransportwagen“ anzukreuzen, genügt nicht. Falls es sich um einen dringenden Fall handelt wie zum Beispiel einen Krankentransport am Wochenende oder in der Nacht, kann die Genehmigung auch noch nachträglich eingeholt werden. Die Regeln zur Kostenübernahme sind in der Krankentransport-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschuss festgehalten.
Stationäre BehandlungEin Krankentransport von oder zu einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus muss nicht im Vorfeld von der Krankenversicherung genehmigt werden. Gleiches gilt für vor- und nachstationäre Leistungen im Krankenhaus. Auch bei ambulanten Operationen sowie den Fahrten zu Vor- und Nachbehandlungen dieser Operationen ist eine Genehmigung vorab nicht nötig, wenn diese ambulante Operation einen stationären Aufenthalt verkürzt oder verhindert.

Krankentransport bestellen und genehmigen lassen: Was gilt für Patienten mit Pflegegrad?

Patienten, die über Pflegegrad 4 oder 5 verfügen, müssen seit dem 01. Januar 2019 keine Vorab-Genehmigung bei ihrer Krankenkasse mehr einholen, wenn sie einen Krankentransport benötigen. Gleiches gilt für Menschen mit Schwerbehinderung. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen zusätzlich zum bereits festgestellten Pflegegrad noch den Nachweis über eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung, um auf die Vorab-Genehmigung des Krankentransports verzichten zu können.

Handelt es sich um einen Transport vom eigenen Zuhause in ein Pflegeheim, in dem künftig die stationäre Pflege durchgeführt werden soll, ist der Kostenträger nicht die Krankenversicherung, sondern die Pflegeversicherung. Gleiches gilt, wenn es sich um einen Transport in eine Einrichtung zur Kurzzeitpflege handelt. Damit die Fahrkosten für die Fahrt in einem Krankentransportwagen übernommen werden, muss bereits ein Pflegegrad vorliegen.  

Dieser Pflegegrad rechtfertigt auch weitere Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält. Dazu zählen zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Haushaltsführung und vieles mehr.

Krankentransport oder Krankenfahrt?

Nicht nur Krankentransporte im Krankenwagen, sondern auch eine Taxifahrt in ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis kann von der Kasse übernommen werden. Dabei handelt es sich dann um eine Krankenfahrt und nicht um den Krankentransport, wie er laut DIN-Norm definiert ist.

Für den verordnenden Arzt gilt es bei der Wahl der Maßnahmen, immer die Wirtschaftlichkeit im Blick zu halten. Wenn der Patient zum Beispiel nicht liegen muss, kann beispielsweise der Transport in einem Taxi deutlich günstiger sein. Auf Antrag des Patienten können Krankenkassen auch die Beförderungskosten eines Patienten in seinem eigenen Auto oder in öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, hier wird je nach Einzelfall entschieden.

So hoch ist die Zuzahlung zum Krankentransport

Wenn Ihnen unklar ist, ob Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten des Krankentransports haben, können Sie auf Nummer Sicher gehen und die Verordnung in jedem Fall im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse vorlegen. Grundsätzlich ist immer die Kasse der Leistungsträger, die auch die anderen Kosten für die Behandlung beziehungsweise Versorgung übernimmt.

Die Fahrtkosten für den Krankentransport variieren je nach Anbieter, Ort und gewähltem Fahrzeug. Versicherte müssen eine Zuzahlung zum Krankentransport und der Betreuung durch das Rettungsdienstpersonal leisten. Sie beträgt 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Fahrt. In jedem Fall beträgt sie nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Der Fahrer erhält diese Kosten sofort nach der Beförderung – auch für Kinder und Jugendliche muss diese Zuzahlung geleistest werden.

Wenn die Kasse die Kostenübernahme des Krankentransports verweigert, haben Sie immer noch die Möglichkeit ihn aus eigener Tasche zu finanzieren. Die Kosten dafür variieren dabei zwischen 100 und 500 Euro, je nach Versorgung, Strecke, Ort, Anbieter und Fahrzeug.