Tages- und Nachtpflege

Leistungen, Kosten und Besonderheiten
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Inhaltsverzeichnis

Eine Umfrage der AOK-Versicherung im Jahr 2016 hat ergeben, dass 85 Prozent der Personen, die einen Angehörigen pflegen, keine Tagespflege in Anspruch nehmen. Fast die Hälfte gibt an, dass ihnen die Tagespflege zu teuer ist (rund 47 Prozent) und fast ebenso viele geben an, dass sie ihren Angehörigen nicht in fremde Hände geben wollen (rund 43 Prozent). 38 Prozent sagten, dass ihnen der Aufwand zu hoch ist, um die Pflegebedürftige Person zur Tagespflege zu transportieren. Dabei sind all diese Aspekte durchaus sinnvoll lösbar und auch die finanzielle Belastung ist dank des Pflegegeldes, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten, unter Umständen tragbar.

Das Pendant zur Tagespflege ist die Nachtpflege und dieses Angebot wird noch weniger genutzt als die Tagespflege, was aber auch am etwas geringeren Bedarf liegt. Dennoch kann es eine ungeheure Erleichterung für Angehörige sein, wenn sie mit der Nachtaktivität ihres Pflegebedürftigen zu kämpfen haben. Die Pflegeperson in der Nacht gut betreut zu wissen führt dazu, selber genügend nötigen Schlaf und Erholung zu finden.

Tages- und Nachtpflege: Wie sehen die Leistungen aus?

Tagespflege

Im Rahmen einer Tagespflege leben Pflegebedürftige zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung, schlafen dort und werden tagsüber in einer Pflegeeinrichtung von professionellem Pflegepersonal versorgt. Die Leistungen, die in Tagespflege-Einrichtungen angeboten werden, überschneiden sich in der Regel im Wesentlichen:

  • Eine Gruppenbetreuung, die tage- oder stundenweise erfolgt
  • Die Darreichung von Mahlzeiten, darunter Frühstück und Mittagessen, Nachmittagskaffee und je nach Einrichtung auch noch Abendessen – abhängig von den Öffnungszeiten der Einrichtung
  • Lückenlose Betreuung der Tagesgäste in der Einrichtung, die eine pflegerische Grundversorgung abdeckt, wie zum Beispiel die Begleitung beim Toilettengang oder Hilfestellungen beim Essen und Trinken.
  • Beschäftigung der Tagespflege-Gäste mit Gedächtnistrainings, Basteln, Malen, Spielen, Singen, Gymnastik, Ausflügen, dem Besuch von Gottessdiensten und vielem mehr.

Nachtpflege

Im Rahmen der Nachtpflege verbringt ein Pflegebedürftiger den Tag zu Hause und wird dann am frühen Abend für die nächtliche Betreuung in eine Pflegeeinrichtung gebracht. Dort hat der Pflegebedürftige sein Bett und wird über Nacht engmaschig betreut, was in einem häuslichen Pflegekontext oft nicht ohne große Anstrengung möglich ist. So haben beispielsweise einige Demenz-Patienten einen umgekehrten Tag- und Nacht-Rhythmus, laufen nachts weg oder sind die ganze Nacht wach und müssen betreut und beschäftigt werden. Die Nachtpflege deckt einen solchen Bedarf ab.

Patienten, die eine intensive Pflege benötigen (sei es nur kurzfristig aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oder auch dauerhaft), müssen auch in der Nacht beaufsichtigt werden. Dies kann auch medizinische Gründe haben, wie zum Beispiel regelmäßige Verbandswechsel, die Versorgung einer Wunde oder mit Medikamenten oder im Rahmen einer Palliativpflege nötig werden. Während der stationären Nachtpflege wird der Pflegebedürftige in der Pflegeeinrichtung für die Nacht vorbereitet, verbringt sie dort und am nächsten Morgen wird er pflegerisch versorgt, gewaschen und angekleidet und kann anschließend wieder nach Hause.

Transport in der Tages- und Nachtpflege: Welche Möglichkeiten gibt es?

Viele Tages- und Nachtpflege-Einrichtungen bieten einen Transportservice an, in dessen Rahmen die Tages- beziehungsweise Nachtgäste zu einer vereinbarten Uhrzeit und gegen ein Entgelt abgeholt und auch wieder nach Hause gefahren werden. Die Fahrzeuge sind in der Regel rollstuhlgeeignet. Nicht jede Pflegeeinrichtung hat jedoch dieses Angebot, weshalb es durchaus ein Kriterium sein kann, wenn es um die Wahl einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung geht – erst recht wenn in der Familie keine eigene Transportmöglichkeit vorhanden ist.

Was sind die Vorteile der Tages- und Nachtpflege?

Sowohl die Tages- als auch die Nachtpflege bieten viele Vorteile. Dadurch, dass die Betreuungssituation entzerrt wird und Angehörige nicht rund um die Uhr für die Pflege verantwortlich sind, werden sie entlastet. Auch wenn es für viele ein schwieriger Gedanke ist, den Pflegebedürftigen in fremde Hände zu geben, kann es die Situation auch unheimlich bereichern und die persönliche Situation zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Angehörigen verbessern.

Schließlich wird ein Teil der Belastung abgegeben und die pflegende Person hat die Möglichkeit, sich wieder mehr auf sich zu konzentrieren. Selbstaufgabe ist eine große Gefahr in der Pflege. Viele pflegende Angehörige vernachlässigen ihre eigenen Bedürfnisse so lange, bis sie selber entweder körperliche Probleme haben, psychisch ausgelaugt sind oder sogar zusammenbrechen. Dies sollte unbedingt verhindert werden, da die häusliche Pflege in einem solchen Fall nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

6 Vorteile der Tagespflege:

  1. Pflegende Angehörige können trotz Pflegeauftrag tagsüber ihrem Job oder ihrem Privatleben nachgehen und trotzdem Zeit mit ihrem Angehörigen in den eigenen vier Wänden verbringen, da er nicht dauerhaft in einem Pflegeheim lebt.
  2. Pflegende Angehörige wissen den Pflegebedürftigen sicher versorgt auch wenn sie mal nicht da sind. So lässt bei vielen älteren Menschen irgendwann das Durst- und Hungergefühl nach und wenn sie nicht regelmäßig ans Trinken erinnert werden, besteht die Gefahr, dass sie dehydrieren. In der Tagespflege wird auf genau so etwas geachtet, sodass die Pflegequalität dadurch sogar verbessert werden kann.
  3. Die Zerreißprobe zwischen dem eigenen Leben und der Versorgung des Angehörigen wird geschmälert.
  4. Viele ältere Menschen haben häufig nicht mehr so viele soziale Kontakte. In einer Tagespflegeeinrichtung sind sie in Gesellschaft und entgehen der Gefahr zu vereinsamen.
  5. Eine Tagespflege kann dabei helfen, körperliche Fähigkeiten zu aktivieren, zu erhalten und gegebenenfalls sogar zu verbessern.
  6. Dank der Tagespflege entfällt die Notwendigkeit, mehrere Mahlzeiten am Tag zubereiten zu müssen. Der Pflegebedürftige wird dort mit Frühstück, Mittagessen und Kaffee und Kuchen versorgt, eventuell gibt es sogar noch ein Abendessen. Auch dies bedeutet Entlastung für die Angehörigen.

6 Vorteile der Nachtpflege:

  1. Pflegende Angehörige können ruhig schlafen, da der Pflegebedürftige in der Nacht in guten Händen ist und fachmännisch betreut wird. Sie werden nicht durch nächtliche Störungen – wie sie besonders durch Demenzpatienten häufig vorkommen kann – geweckt und müssen sich auch nicht selber aktiv in der Nacht um jemanden kümmern.
  2. Der Prozess des Zubettgehens und auch die grundlegenden pflegerischen Handlungen der morgendlichen Wäsche und sonstigen nötigen Pflegehandgriffe werden von geschultem Fachpersonal übernommen, was die Pflegequalität steigern kann.
  3. Für pflegende Angehörige, die selber nachts arbeiten, kann die Nachtpflege eine Erleichterung sein. Sie müssen sich keine Gedanken mehr darüber machen, dass ihr Angehöriger in ihrer Abwesenheit nicht engmaschig betreut wird.
  4. Intensiv-Pflegepatienten werden ihrem Bedarf entsprechend versorgt.
  5. Personen, die eine medizinische Pflege benötigen, bekommen diese während einer Nachtpflege im nötigen Umfang.
  6. Der Pflegebedürftige verbleibt trotzdem in seiner gewohnten Umgebung. Er verbringt den Tag zu Hause und inmitten seiner Angehörigen.

Flexible Zeitgestaltung und ein maßgeschneidertes Pflegeangebot

Sowohl die Tages- als auch die Nachtpflege kann dahingehend flexibel gestaltet werden, dass sie nicht jeden Tag durchgeführt werden muss. So ist es auch möglich, den Pflegebedürftigen nur für zwei oder drei Tage (oder Nächte) in der Woche in einer teilstationären Pflegeeinrichtung anzumelden.

Auch die Zeiten, zu denen er gebracht oder abgeholt wird, können unter Umständen flexibel vereinbart werden. So ist es zum Beispiel möglich einen Tagespflege-Gast nur bis nach dem Mittagessen betreuen zu lassen oder ihn auch noch für das Abendessen einzuplanen (je nach Öffnungszeiten der Einrichtung).

Einige Einrichtungen bieten sogar eine Wochenendpflege an, falls die pflegenden Angehörigen beispielsweise am Wochenende arbeiten müssen oder im Urlaub sind. Dies ist aber nicht in jeder Einrichtung die Regel, sondern sollte unbedingt im Vorfeld erfragt werden.

Tages- und Nachtpflege: Ambulant oder stationär?

Die Tages- und die Nachtpflege können sowohl stationär als auch zu Hause durchgeführt werden.  Beide Varianten stärken die häusliche Pflege und bieten den Vorteil, eine Ergänzung dazu zu bieten. Sie lösen sie nicht gänzlich ab, sondern bieten sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen das Beste aus zwei Welten. Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege ist im Sozialgesetzbuch in „§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege“ definiert.

Bei der ambulanten Nacht- oder Tagespflege zu Hause kommt ein Pflegedienst ins Haus, der dieselben pflegerischen Leistungen durchführt, wie sie auch in einer Einrichtung an der Tagesordnung wären. Ein großer Unterschied, den es dabei jedoch gibt, betrifft die Nachtpflege.

So ist der Schlaf des Angehörigen in Gefahr, wenn die Pflegeperson in der Nacht unruhig ist. Auf der anderen Seite sind sie dafür sofort zur Stelle, falls etwas Gravierendes sein sollte. Für die Tagespflege besteht der größte Unterschied primär darin, dass die Gesellschaft der anderen Tagespflege-Gäste fehlt.

Auch ist das Beschäftigungsangebot im Rahmen der ambulanten Tagespflege zu Hause deutlich eingeschränkter als in einer Einrichtung. Dafür entfällt in beiden Varianten der Transport, der schließlich auch mit Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auch die Unterbringung ist dann nicht mehr nötig, vielmehr konzentriert sich die pflegerische Leistung dann auf die Grundpflege, die medizinische Pflege und die Versorgung des Pflegebedürftigen.

Wie hoch sind die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?

Natürlich ist diese Art der Teilzeitpflege mit Kosten verbunden. Sie belaufen sich im Schnitt pro Tag auf 60 bis 100 Euro. Der genaue Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wahl der Einrichtung
  • Standort
  • Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
  • Aufenthaltsdauer pro Tag
  • An wie vielen Mahlzeiten nimmt die Person teil?
  • Benötigt die Person ein Bett?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag als finanzielle Unterstützung, den sie für derartige pflegerische Leistungen einsetzen können. Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige auch noch zusätzliche Aufwendungen wie Pflegegeld oder sie können von Pflegesachleistungen wie der Teilzeitpflege profitieren. Je nach Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) fallen die Höchstbeträge für die Pflegesachleistung unterschiedlich aus:

Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen

Pflegegrad 2: 689 Euro pro Monat

Pflegegrad 3: 1.298 Euro pro Monat

Pflegegrad 4: 1.612 Euro pro Monat

Pflegegrad 5: 1.995 Euro pro Monat

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann, kann das Geld für die Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Dabei werden nur die Pflegekosten der Tag- und Nachtpflege von der Pflegekasse übernommen. Eine Zuzahlung für Unterbringung und Verpflegung sowie die Transportkosten und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selber leisten.

Wie kann man Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sicher erkennen?

Nur wenn Einrichtungen offiziell für die Tagespflege und die Nachtpflege zertifiziert sind, können die Kosten auch tatsächlich von der Pflegeversicherung übernommen werden. Schließlich erhalten Pflegebedürftige oder ihre rechtlich für sie verantwortlichen Angehörigen das Geld für Sachleistungen in der Pflege nicht ausbezahlt, sondern die Leistungen werden direkt mit der Kasse abgerechnet. Keine Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege sind:

  • Krankenhäuser
  • Stationäre Einrichtungen für die medizinische Vor- oder Nachsorge (Rehabilitation)
  • Stationäre Einrichtungen, die eine berufliche oder soziale Eingliederung vornehmen
  • Stationäre Einrichtungen, die eine schulische Ausbildung vornehmen
  • Stationäre Einrichtungen, die auf die Erziehung von Menschen mit Krankheit oder Behinderungen spezialisiert sind, wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten oder

Wie informiert man sich als pflegender Angehöriger zum Thema Tages- und Nachtpflege?

Als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger haben Sie verschiedene Möglichkeiten das Thema Tages- und Nachtpflege anzugehen. Wenden Sie sich zum Beispiel an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe und holen Sie sich Informationen über zugelassene Einrichtungen in Ihrer Nähe ein. Die Mitarbeiter an den Pflegestützpunkten können Ihnen auch konkrete Einrichtungen empfehlen und Ihnen ebenso dabei helfen, die Tages- oder Nachtpflege zu beantragen.

Die Pflegekasse ist ebenfalls eine verlässliche Quelle, um sich über Tages- und Nachtpflegeangebote in der näheren Umgebung zu informieren. Sie können auch direkt bei der Antragsstellung helfen und offene Fragen beantworten.

Tipp

Vereinbaren Sie einen oder mehrere Probetage in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, um verschiedene Angebote zu testen und auch zu sehen, wie sich der Angehörige in den jeweiligen Einrichtungen fühlt. Schließlich fällt es Pflegebedürftigen und auch ihren Angehörigen häufig schwer, sich auf die professionelle Teilzeitpflege einzulassen.

Was müssen Sie als Pflegekraft bei der Aufnahme für die Tages- und Nachtpflege berücksichtigen?

Als Mitarbeiter in der Pflege ist das Erstgespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen entscheidend. Im Rahmen dessen können Sie nicht nur den Zustand des Patienten dokumentieren, sondern auch direkt festhalten, in welcher Form die Pflege durchgeführt werden soll. Soll sie nur das weiterführen, was die Angehörigen zu Hause bereits machen? Oder soll sie darüber hinaus aktivierend sein und zusätzliche Pflegeleistungen beinhalten? Benötigt der Pflegebedürftige tagsüber eine eigene Unterkunft oder genügt der Aufenthalt in Gemeinschaftsbereichen? Ebenfalls wichtig zu klären ist, welche pflegebedingten Besonderheiten der Pflegebedürftige mitbringt:

  • Hat er Krankheiten?
  • Muss er regelmäßig Medikamente nehmen?
  • Welchen Pflegegrad hat er?
  • Welchen Pflegebedarf hat er?
  • Muss er eine spezielle Diät halten oder isst er generell kein Fleisch?
  • Welche Herausforderungen gibt es bereits in der häuslichen Pflege, mit denen Sie nun auch sehr wahrscheinlich in der teilstationären Pflege rechnen müssen?

Sprechen Sie dazu intensiv mit den Pflegepersonen und dokumentieren Sie alles Wesentliche. Auf Basis dessen können Sie dann einen Pflegeplan erstellen.

Fazit

Die Tages- und Nachtpflege bietet viele Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wenn die pflegerische Versorgung nicht ausreichend sichergestellt werden kann, da die pflegenden Angehörigen beispielsweise tagsüber arbeiten, ist sie eine sinnvolle Lösung. Sie trägt zur Entlastung der Pflegesituation bei und birgt auch darüber hinaus viele positive Aspekte, wie zum Beispiel die soziale Komponente durch den täglichen Umgang mit den anderen Tagespflege-Gästen. Für Pflegebedürftige mit Demenz kann eine Nachtpflege beispielsweise den Bedarf der nächtlichen Betreuung abdecken, wenn die Demenz-Patienten nachtaktiv sind und einen umgekehrten Tag-Nacht-Rhythmus haben.

Die meisten Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bieten auch direkt einen Transport an, mit dem die Gäste zu Hause abgeholt und wieder dorthin gebracht werden. Die Tages- und Nachtpflege kann flexibel gestaltet werden, sodass Pflegebedürftige zum Beispiel nur für zwei oder drei Tage in der Woche in der professionell betreut werden. Auch hinsichtlich der Uhrzeiten sind viele Pflegeeinrichtungen flexibel. Alternativ zur stationären Pflege ist auch eine ambulante, tageweise Versorgung durch geschultes Fachpersonal in den eigenen vier Wänden möglich – dies birgt sowohl Vor- als auch Nachteile.

Damit die Kosten für die Tages- und Nachtpflege auch von der Pflegekasse übernommen werden, muss die Pflegeeinrichtung für diese Art der teilstationären Pflege zugelassen sein. Die Kosten pro Tag belaufen sich auf 60 bis 100 Euro – je nach Einrichtung – und müssen zum Teil selber getragen werden. Die Pflegekosten können mit der Pflegeversicherung als Pflegesachleistungen verrechnet werden, Unterbringung, Verpflegung, Investitionskosten und Transport müssen Pflegebedürftige aber aus eigener Tasche bezahlen.

Als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger informieren Sie sich am besten bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in der Nähe über empfehlenswerte Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Für Mitarbeiter in der Pflege liegt die Herausforderung darin, einen Pflegeplan zu erstellen, der die häusliche Pflege perfekt ergänzt. Dazu sollten Sie mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen sprechen.