Arzneimittel im Pflegewesen

Medikamentengabe in der ambulanten Pflege
Im Fokus des Bildes ist die geöffnete Hand eines Seniors mit mehreren Tabletten zu sehen.
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Inhaltsverzeichnis

Mit der Hilfe von ambulanten Pflegediensten werden pflegebedürftige Personen zunehmend von Angehörigen zu Hause versorgt und gepflegt. Über 80% der betroffenen Patienten ist älter als 65 Jahre. Weil in diesem Alter oft mehrere Krankheitsbilder gleichzeitig auftreten, die zumeist chronisch sind, müssen zeitgleich mehrere Medikamente eingenommen werden. Wegen der zu erwartenden Neben- oder Wechselwirkungen ist aus diesem Grund besondere Sorgfalt seitens der Pflegenden geboten.

Wie funktioniert die Auswahl der Medikamente in der ambulanten Pflege?

Die Abwägung der korrekten Arzneimittel und deren Dosierung nimmt der Arzt vor. Angehörige und Pflegedienste müssen seine Anweisungen sorgfältig umsetzen. Einnahmefehler, das Absetzen oder erneute Einnehmen von Medikamenten auf eigene Faust können lebensbedrohliche Folgen haben.

Der Arzt achtet dabei individuell darauf, für jeden Patienten die beste Darreichungsform und die richtige Applikation zu verordnen. Dabei berücksichtigt er Neben- und Wechselwirkungen und nimmt dabei notfalls eine Risikoabwägung vor. Diese ist insbesondere bei verschiedenen gleichzeitig zu behandelnden Krankheiten (Multimorbidität) wichtig.

Die schriftliche Arzneimittel-Verordnung des Arztes umfasst mindestens folgende Punkte:

  • Name des Patienten
  • Bezeichnung des Medikaments
  • Dosierung des Medikaments (mg, ml …)
  • Darreichungsform (beispielsweise Tabletten, Tropfen …)
  • Zeitpunkt der Medikamentengabe.

Sie wird vom Arzt handschriftlich abgezeichnet.

Achtung

Die Pflegefachkraft bzw. die Betreuungsperson muss darauf achten, dass Arzneinmittel nicht vergessen oder doppelt eingenommen werden. Um eine Falschmedikation zu vermeiden, müssen Medikamente zusammen mit dem Beipackzettel und dem Patientennamen gelagert werden.

Welche Darreichungsformen von Arzneimitteln gibt es?

Feste DarreichungsformenDragée, Granulat, Kapsel, Tablette, Puder, Zäpfchen
Halbfeste DarreichungsformenCreme, Gel, Salbe, Paste, Pflaster
Flüssige DarreichungsformenEmulsion, Injektion, Infusion, Lösung, Saft, Sirup, Suspension, Tropfen, Tinktur
Die verschiedenen Darreichungsformen von Medikamenten im Überblick

Welche Applikationsformen von Medikamenten gibt es?

Unter der Applikation versteht man die Form Verabreichung der Arzneimittel. Also beispielsweise, ob man es einnehmen kann oder spritzen muss.

Es werden 3 Applikationsformen unterschieden:

Enterale GabeVerabreichung der Medikamente über den Verdauungstrakt (Mund, Darm) 

Oral: Die Medikamente werden geschluckt, z. B. in Form von Tabletten oder Säften

Rektal: Das Medikament wird als Zäpfchen in den After eingeführt und über die Schleimhaut des Enddarms aufgenommen.
Parenterale GabeDie Medikamente werden dem Patienten über eine Injektion oder Infusion verabreicht.  Dadurch umgehen sie den Verdauungstrakt. 

Subkutan (s.c.): Verabreichung des Wirkstoffes mit einer Spritze unter die Haut 

Intramuskulär (i.m.): Das Medikament wird in den Muskel gespritzt

Intravenös (i.v.): Verabreichung in eine Vene
Lokale AnwendungDas Medikament wird lokal an dem Ort seines Wirkens angewendet, z. B. eine Salbe, Ohren- oder Augentropfen

Tipp

Der Arzt hat die bestmögliche Kombination und das verträglichste Medikament für den Patienten ausgewählt. Trotzdem können Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen auftreten. Daher muss der Patient genau beobachtet und Veränderungen (Ausschläge, Übelkeit, Wesensveränderungen) sofort dem Arzt gemeldet werden.

Welche Medikamente kommen in der ambulanten Pflege zumeist zum Einsatz?

Es gibt einige Medikamente, die entsprechend der Haupt-/Altersgruppe der Patienten am häufigsten verordnet werden. Dazu gehören die folgenden 5 Arten von Medikamenten.

Schmerzmittel in der ambulanten PflegeSchmerzmittel werden auch Analgetika (Singular: Analgetikum) genannt. Sie kommen vor allem bei akuten und chronischen Schmerzen zum Einsatz.



Schmerzmittel wirken:

– Schmerzlindernd

– Fiebersenkend

– Entzündungshemmend



Diese Eigenschaften treten bei manchen Schmerzmitteln gleichzeitig auf, müssen aber nicht. Opioide, synthetische Schmerzmittel, wirken beispielsweise nur schmerzlindernd. Nichtopioide wie Aspirin, Diclofenac, Ibuprofen oder Paracetamol und andere wirken fiebersenkend bzw. entzündungshemmend.
Kardiovaskuläre ArzneimittelDiese Art von Medikamenten wird bei Herz-Kreislauferkrankungen benötigt, etwa bei Störungen wie Herzrhythmusstörungen, Blutruckabfall- oder Anstieg nach Operationen.



Man verwendet beispielsweise

– Antiarrhythmika bei Herzrhythmusstörungen

– Beta-Rezeptorblocker oder ACE-Hemmer zur Blockierung der Aktivität bestimmter Enzyme

– Nitrate oder Kalziumkanal-Blocker zur Behandlung von Herzfehlfunktionen oder Herzinsuffizienz
Antihypertensiva in der ambulanten PflegeDiese Arzneimittel senken den Blutdruck und werden zur Behandlung von Hypertonie (Bluthochdruck) eingesetzt. Dazu zählen beispielsweise Beta-Blocker, Angiotensin-Rezeptor-Blocker oder ACE-Hemmer. Durch die gefäßerweiternde Wirkung oder die Senkung des Herzschlagvolumens erfolgt eine Blutdrucksenkung.
Diuretika in der ambulanten PflegeDiuretika sind harntreibende Mittel, die bei der Entwässerung helfen. Sie führen dazu, dass mehr Urin ausgeschieden wird und sich Flüssigkeitsansammlungen sowie die Blutmenge im Körper verringern. Dadurch wirken Sie bei chronischer Herzinsuffizienz, Bluthochdruck, aber auch Erkrankungen wie Ödemen.



Unter den Diuretika unterscheidet man zwischen:

– Thiaziden bei Herzinsuffizienz, Ödemen oder Bluthochdruck

– Schleifendiuretika, wirken harntreibend und blutdrucksenkend

– Kaliumsparende Diuretika regen die Harnproduktion an
Psychopharmaka in der ambulanten PflegePsychopharmaka werden für die Behandlung von psychischen Krankheitszuständen angewendet, beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Psychosen.



Folgende Wirkstoffgruppen existieren:

– Neuroleptika bzw. Antipsychotika, welche gegen Angstzustände, Halluzinationen und Ähnliches wirken.

– Antidepressiva, werden zur Behandlung von Depressionen angewendet. 

– Tranquilizer, sind Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine

Was muss man bei der Medikamentengabe in der ambulanten Pflege beachten?

Da viele Patienten selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Arzneimittel korrekt einzunehmen, muss die Pflegefachkraft im Rahmen der Behandlungspflege bzw. die Betreuungsperson sehr sorgfältig vorgehen. 

Zu den wichtigsten Punkten gehören hierbei:

  • Hygiene
  • Umgebung
  • Medikamentenplan
  • Unterstützung der Einnahme
Das sollte bei der Gabe von Medikamenten beachtet werden

Wesentlich ist im Vorfeld beispielsweise die Desinfektion der Hände und Arbeitsflächen. Zusätzlich sollten Einmalhandschuhe zum Einsatz kommen. Schon aus eigenem Interesse wird die Pflegekraft vor der Gabe eines Zäpfchens oder dem Einreiben mit Salben Handschuhe verwenden.

Neben der Hygiene ist es wichtig, die Medikamente in einer ruhigen und gut beleuchteten Umgebung vorzubereiten und zu verabreichen. Dadurch wird der Patient nicht gestresst und außerdem sichergestellt, dass die Arzneimittel einwandfrei kontrolliert und korrekt verabreicht werden. Gerade für die Verabreichung von Spritzen ist eine gute Beleuchtung notwendig. 

Wichtig ist des Weiteren die Beachtung und Kontrolle des Medikamentenplans sowie die Dokumentation der verabreichten Medikamente. Die Medikamente selbst sollten beschriftet sein und zusätzlich kontrolliert werden, beispielsweise auf ein Ablaufdatum oder eine Beschädigung.

Je nach Pflegegrad müssen die Patienten in der Behandlungspflege bei der Einnahme unterstützt werden. Häufig können diese aufgrund von Schluckbeschwerden die Tabletten nicht richtig einnehmen. Bevor diese jedoch zerteilt oder gar gemörsert werden, muss der Arzt befragt werden. Es darf keine eigenmächtige Abwandlung von der vorgesehenen Medikamentengabe vorgenommen werden.

Hinweis

Kommt es trotz sorgfältiger Kontrolle zu einem Fehler (falsche Dosierung, doppelte Einnahme, falsches Medikament), ist sofort der Arzt zu verständigen.

Wie wird ein Medikationsplan erstellt?

Einen Medikamenten- oder Medikationsplan zu erstellen ist äußerst wichtig. Da ein ambulanter Pflegedienst im Rahmen der Behandlungspflege nicht nur einen Patienten behandelt, muss sichergestellt werden, dass jeder Pflegekunde die richtigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung erhalten. Auch für pflegende Angehörige ist ein solcher Plan ein wichtiges Kontrollinstrument.

Hinweis

Der Medikamentenplan ist seit dem 01.10.2016 Pflicht für alle Patienten, die mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen. Der Plan wird jährlich vom Arzt selbst oder auch vom Krankenhaus oder einem Apotheker aktualisiert.

Folgende Angaben gehören in den Medikationsplan:

  • Handelsname des Medikaments
  • Wirkstoffbezeichnung
  • Grund für die Einnahme
  • Korrekte Dosierung (Menge, Einheit)
  • Darreichungsform (Tablette, Spritze, Zäpfchen)
  • Applikationsform/Art der Einnahme
  • Zeitpunkt/Häufigkeit der Einnahme (eventuell: „bei Bedarf”)

Der Plan selbst ist leicht manuell zu erstellen. Bei Bedarf gibt es dafür auch Smartphone-Apps. Ein Blatt, welches neben dem Patienten verbleibt, ist aber einfacher zu handhaben, vor allem dann, wenn sich Arzt, Pflegedienst und Angehörige gleichzeitig daran orientieren wollen. Selbstverständlich ist es für den Pflegedienst einfacher, alle notwendigen Patientenpläne elektronisch zu verwalten.

Zum Aufbau des Medikamentenplans wird ein Wochenplan erstellt, in dem jeder Wochentag mit Zeiteinteilungen eingetragen werden. Wenn alle Arzneimittel nur morgens – mittags – abends eingenommen werden müssen, genügt ein einfacher Plan. Wenn die Uhrzeit essentiell ist, dann muss die Untergliederung feiner gestaltet sein. 

Anschließend wird jedes Medikament zur verordneten Uhrzeit in den Plan eingetragen. Wichtig ist auch die Notiz über die richtige Lagerung (kühl, liegend, stehend oder sonstige Vorgaben). Hinzu kommt ein Vermerk über das Haltbarkeitsdatum, damit es nach dem Ablaufdatum nicht mehr weiter verabreicht wird. Schließlich muss vermerkt werden, wann ein neues Rezept notwendig wird.

Checkliste zur Erstellung eines Medikationsplans im Überblick:

  • Wochenplan, ggfls. inklusive Uhrzeiten
  • Eintragung der jeweiligen Arzneimittel zur verordneten Uhrzeit
  • Vermerke zur Lagerung
  • Vermerke zum Haltbarkeitsdatum
  • Notiz zur Erfordernis eines neuen Rezeptes

Tipp

Unter dem Plan oder separat sollten Reaktionen auf Medikamente vermerkt werden. Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Magenschmerzen müssen notiert und dem Arzt gemeldet werden.

Was ist die 5-R bzw. 6-R Regel?

Diese Regeln wurden von Pflegefachkräften erstellt und helfen bei genauer Beachtung, falsche Medikation in der Behandlungspflege zu vermeiden. Die Regelungen unterscheiden sich lediglich durch einen Punkt. Dabei geht es darum, sich anhand einfacher Punkte ins Gedächtnis zu rufen, was kontrolliert werden muss, um den Patienten korrekt zu versorgen.

Die 5-R-Regel lautet:

  1. Richtiger Patient
  2. Richtiges Medikament
  3. Richtige Dosierung
  4. Richtige Applikation
  5. Richtiger Zeitpunkt

Die 6-R-Regel lautet:

  1. Richtiger Patient
  2. Richtiges Medikament
  3. Richtige Dosierung
  4. Richtige Applikation
  5. Richtiger Zeitpunkt
  6. Richtige Dokumentation

10-R-Plan

Alle Informationen rund um die 10-R-Regel bei der Medikamentenvergabe haben wir hier für Sie aufbereitet.

6-R-Regel

Wie funktioniert das korrekte Verabreichen von Arzneimittel?

Bei der Gabe von Arzneimitteln muss die verordnete Darreichungsform beachtet und individuell vorbereitet werden. Hinzu kommt die Unterstützung des Patienten entsprechend des Pflegegrades, etwa wenn dieser Schwierigkeiten bei der Einnahme hat.

Verabreichen von festen Medikamenten (Tabletten, Zäpfchen …)Tabletten sind leicht in einer Pillendose oder einem Medikamentendispenser für eine Woche im Voraus vorzubereiten. Wichtig ist, dass bei oralen Arzneimitteln auf Schluckbeschwerden Rücksicht genommen wird. Auf keinen Fall darf der Patient die Tabletten im Liegen zu sich nehmen, weil die Gefahr des Verschluckens zu groß ist.

Für feste Medikamente muss immer ausreichend Flüssigkeit gereicht werden. Wegen möglicher Wechselwirkungen dürfen die Medikamente nur mit Mineralwasser oder Leitungswasser geschluckt werden.
Verabreichen von halbfesten Medikamenten (Creme, Salbe …)Halbfeste Arzneimittel können nicht vorportioniert werden. Sie werden stattdessen direkt bei der täglichen Pflege aufgetragen. Dabei ist zu beachten, dass der Patient zum Einreiben möglicherweise umzulagern ist. Falls die zum Eincremen notwendige Position unbequem oder schmerzhaft ist, ist individuell für Abhilfe zu sorgen. Cremes sollten vor der großflächigen Anwendung zuerst auf Unverträglichkeiten getestet werden.
Verabreichen von flüssigen Medikamenten (Saft, Granulat, Injektion …)Flüssige Medikamente, die oral verabreicht werden, können bei der Verabreichung auf einem Löffel oder im Becher vorbereitet werden. Achten Sie darauf, ob Saft oder Sirup vorher gut geschüttelt werden muss. Das ist üblicherweise der Fall.

Wenn es sich um Injektionen handelt, so werden die Spritzen auch erst im Bedarfsfall aufgezogen und direkt verabreicht.

Was tun, wenn der Patient die Medikamente nicht einnehmen will?

Ängstliche oder demente Patienten weigern sich manchmal, Arzneimittel einzunehmen. Zunächst kann die Pflegekraft vorsichtig auf ihn einwirken, um ihn nicht zu beunruhigen. Manche lassen sich letztendlich doch überzeugen, die Medikamente mit viel Wasser zu nehmen.

Wenn die Weigerung aufgrund von Schmerzen oder Schluckbeschwerden vorgebracht wird, kann die Tablette eventuell zerkleinert werden. Allerdings ist vorab eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig. Nicht alle Tabletten dürfen einfach so zerkleinert werden, weil dadurch die Schutzschicht zerstört wird, von der sie ummantelt ist. Das kann Magenschmerzen zur Folge haben.

Wenn der Patient keine Einsicht zeigt, muss das in der Dokumentation vermerkt werden. Die fehlende Dosis kann gesundheitliche Folgen haben. Zeitgleich oder zumindest zeitnah muss der Arzt informiert werden. Damit hat er die Möglichkeit, einen Ersatzwirkstoff über eine andere Applikation zu verabreichen.

Wie wird die Arzneimittelgabe in der ambulanten Pflege dokumentiert?

Aus Sicherheitsgründen sind Medikamentengaben in der Behandlungspflege immer zu dokumentieren. Dabei geht es nicht nur im die Sicherheit für den Patienten, sondern auch um die Haftungsansprüche gegen die Pflegefachkraft oder den Pflegedienst. Deshalb müssen alle wichtigen Punkte täglich dokumentiert werden.

Die Dokumentation der Medikamentengabe enthält folgende Punkte:

  • Termine der Arztbesuche und jeweilige Anordnungen
  • Indikation
  • Art der Applikation
  • Konzentration und Menge des Medikaments
  • Zeitpunkt und Häufigkeit der Einnahme
  • Maximaldosis
  • Ggfls. Vermerk von Änderungen

Sobald der Arzt neue Arzneimittel verordnet oder zusätzliche Medikamente (Bedarfsmedikation) verschreibt, muss die Anweisung schriftlich vorliegen. Der Arzt muss diese Anordnung handschriftlich abzeichnen. Dazu gehören auch alle sonstigen Hinweise, die er für die Pflege oder Behandlung, eventuell auch Ernährung, angibt.

Alle Verordnungen und Hinweise müssen immer vorliegen. So hat beim Arzt- oder Pflegerwechsel auch die neue Person einen Einblick in den aktuellen Sachstand.

Wichtig

Wenn der Arzt Betäubungsmittel verschreibt, dann müssen diese auf einem fälschungssicheren Sonderrezept ausgestellt werden. Bei Betäubungsmitteln sind ganz besondere Vorschriften hinsichtlich Verabreichung, Lagerung und Dokumentation zu beachten. Es gelten die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Aufbewahrung und Lagerung von Arzneimitteln für die ambulante Pflege

Alle Medikamente, nicht nur in der ambulanten Pflege, sind sehr empfindlich. Sie dürfen nicht bei zu niedrigen oder zu hohen Temperaturen gelagert werden, außer, es ist ausdrücklich so angegeben. Bei unsachgemäßer Lagerung können sie nicht nur unwirksam, sondern sogar gefährlich werden.

Die richtige Lagerung plus sachgemäße Anwendung sind also sehr wichtig. Dazu gehört außerdem, die Arzneimittel nach dem vom Hersteller vorgegebenen Verfalldatum nicht mehr zu verwenden. Natürlich sind sie auch korrekt zu entsorgen.

Tipp

Informationen über die Aufbewahrung und Entsorgung von Arzneimitteln finden sich auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Viele rechtlich relevante Hinweise zum Thema sind im Arzneimittelgesetz (AMG) vermerkt. 

Zu den wichtigsten Vorschriften der richtigen Lagerung von Medikamenten zählen:

Sichere LagerungDie Arzneimittel müssen sicher gelagert werden, damit Unbefugte keinen Zugriff erhalten. In Pflegeeinrichtungen wäre dies ein abschließbarer Medikamentenschrank im Stützpunkt oder Arztzimmer. Auch im häuslichen Umfeld dürfen keine Dritten an Medikamente gelangen, vor allem keine Kinder.
Lagerung entsprechend der AufbewahrungsvorgabenFür die Lagerung muss die vom Hersteller vorgegebene Temperatur eingehalten werden, beispielsweise Zimmertemperatur bis 25°C oder kühlpflichtige Medikamente im Medikamentenkühlschrank bei 2-8°C.
Saubere, hygienische AufbewahrungDie Schränke oder die Umgebung, in der die Arzneimittel gelagert werden, muss hygienisch einwandfrei sein. Dazu ist sie regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Regelmäßige Kontrolle der HaltbarkeitEine regelmäßige Kontrolle hinsichtlich des Mindesthaltbarkeitsdatums und Ablaufdatums angebrochener Medikamente muss stattfinden. Dazu muss auf jedem Medikament vermerkt sein, wann es geöffnet wurde.
Eindeutige Beschriftung der VerpackungDie Arzneimittel sind mit dem Patientennamen zu beschriften. Im häuslichen Umfeld sind möglicherweise weitere Medikamente vorhanden, die dem Gatten oder den Kindern gehören. Diese dürfen nicht mit den Patientenmedikamenten verwechselt werden. Sie sollten auch am besten getrennt gelagert werden.

Die Lagerung der Medikamente wird nach dem Arzneimittelgesetz überwacht. § 64 (1) AMG besagt, dass „Betriebe und Einrichtungen”, also auch ambulante Pflegedienste,

in denen Arzneimittel gelagert werden, der Überwachung durch die zuständige Behörde unterliegen.” Dies gilt auch „für Personen, die diese Tätigkeiten berufsmäßig ausüben oder Arzneimittel nicht ausschließlich für den Eigenbedarf mit sich führen.

§ 64 (1) AMG

Aufgrund dieser Vorschriften dürfen Pflegedienste beispielsweise Medikamente nicht in ihren Einsatzfahrzeugen lagern. Das ist wegen der starken Temperaturschwankungen nicht zulässig. Wer Medikamente für andere (also Patienten) lagert, muss garantieren, dass diese bis zum Verfalldatum qualitativ einwandfrei bleiben. Dafür besteht eine Nachweispflicht.

Welche Nebenwirkungen kann es bei der Gabe von Arzneimitteln in der ambulanten Pflege geben?

Ältere und pflegebedürftige Menschen sind anfälliger für Nebenwirkungen als jüngere Patienten. Vor allem, wenn sie gleichzeitig wegen verschiedener Krankheiten medikamentös behandelt werden. Das kann auf Dauer dazu führen, dass Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen auftreten.

Wer in der Behandlungspflege eine plötzliche Unverträglichkeit beobachtet, muss sofort den Arzt informieren. Das setzt natürlich voraus, dass der Patient beim täglichen Kontakt gründlich beobachtet und auch zu seinem Befinden befragt wird. Wenn der Pflegekunde im Einzelfall wegen Demenz oder anderer Problemen keine zuverlässigen Angaben machen kann, muss die Pflegefachkraft umso genauer hinschauen.

Tipp

2011 wurde die sogenannte PRISCUS-Liste herausgegeben. In dieser Liste „potenziell inadäquater Medikation für ältere Menschen” haben Ärzte der Universität Witten in Zusammenarbeit mit dem Helios-Klinikum Wuppertal betroffene Medikamente und Wirkstoffe zusammengestellt.

Verträglichkeit der Medikamente mit Lebensmitteln prüfen

Verschiedene Arzneimittel reagieren in Kombination mit einigen Lebensmitteln negativ, weil diese die Wirkstoffaufnahme blockieren oder negative Auswirkungen haben können, besonders, wenn sich die Inhaltsstoffe im Magen verbinden.

  • So sind etwa Grapefruitsaft, Alkohol oder koffeinhaltige Limonade keine geeigneten Getränke, um Medikamente einzunehmen.
  • Andere Medikamente reagieren ungünstig auf Tee, Joghurt oder Milchprodukte.
  • Riskante Lebensmittel, die zu Nebenwirkungen führen können, sind beispielsweise grüne Gemüsesorten wie Rosenkohl, Spinat oder Brokkoli.

Die Pflegefachkraft sollte die Verträglichkeit der Arzneimittel daher prüfen, um negative oder gefährliche Wirkungen zu vermeiden. Bei jeder Person, nicht nur bei älteren Menschen, können unabhängig davon bereits Unverträglichkeiten bestehen, etwa gegen Penicillin. Parallel dazu existieren möglicherweise Lebensmittelallergien. Beides zusammen sollte sich nicht in einer negativen Kombination auf die Gesundheit des Patienten auswirken.

Fazit: Medikamente und Arzneimittel in der ambulanten Pflege

Medikamente und deren Verabreichung sind ein zentrales Thema in der ambulanten Pflege. Wer Medikamente in der Behandlungspflege verabreicht, sollte sich damit gut auskennen und sehr gewissenhaft vorgehen. Anhand der 10-R-Regel kann die Pflegefachkraft dafür sorgen, dass jeder Patient das richtige Arzneimittel in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt erhält.

Unregelmäßigkeiten und Abweichungen in Verbindung mit der Einnahme sind umgehend mit dem Arzt zu besprechen. Daneben gibt es hinsichtlich Beschaffung und Lagerung diverse Punkte einzuhalten, die sich auf die Haltbarkeit und somit auf die Wirksamkeit auswirken könnten. Hierfür hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen und Vorschriften zusammengestellt und Gesetze erlassen.

Diese beziehen sich nicht nur auf die Pflegenden, sondern auch auf die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie die Zulassung der Medikamente. Wer mit Medikamenten umgeht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er auch von der zuständigen Behörde überprüft werden kann.

Außerdem ist zu beachten, dass starke Schmerzmedikamente (Morphium, Opium) unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und keinesfalls in falsche Hände geraten dürfen. Für diese Arzneimittel gelten einschlägige Sonderregelungen. Nur wer alle besprochenen Punkte berücksichtigt, kann sicherstellen, dass er weder sich noch den Patienten oder Dritte durch die Medikamente gefährdet.