Die ambulante Pflege beinhaltet neben der Grundpflege und den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten außerdem die medizinische Pflege zu Hause. Diese spielt sowohl für die Alten- wie auch für die Krankenpflege eine entscheidende Rolle. In der Regel wird die häusliche Krankenpflege von einem Arzt für die Nachsorge nach einer Operation verordnet. Jedoch gibt es auch weitere Gründe für die Verschreibung der Behandlungspflege. Die nachfolgenden Informationen geben Aufschluss über die Kostenübernahme und die beinhaltenden Pflegesachleistungen der Behandlungspflege.
Behandlungspflege: Was ist das?
Zur häuslichen Pflege zählt zum einen die Grundpflege, bei der ein Pflegedienst die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung des Alltags unterstützt. Diese häusliche Grundpflege umfasst Körperpflege, An- und Auskleiden des Patienten, Anreichen des Essens sowie auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Pflegebedürftigen. Diese Betreuung kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst, der mehrmals am Tag oder in der Woche kommt, als auch durch Angehörige durchgeführt werden.
Zum anderen beinhaltet die ambulante Pflege laut dem Sozialgesetzbuch (SGB V) die medizinische Versorgung des Patienten, die sogenannte Behandlungspflege. Diese beschränkt sich auf Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch eine examinierte Altenpflegekraft, Gesundheitspflegekraft, Kinderkrankenpflegekraft oder Krankenpflegekraft erbracht werden. Es gibt verschiedene Gründe, warum der Arzt einem Patienten die Behandlungspflege im Rahmen der Gesundheits- oder Altenpflege verordnet.
Erstversorgung und Sicherungspflege
Diese Art der medizinischen Behandlungspflege dient dazu, den Patienten nach einer Operation oder Krankheit weiter zu therapieren. So können bestimmte Behandlungsziele erreicht werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Injektionen und die Legung von Infusionen oder auch die Wundversorgung handeln. Der Zeitraum der Behandlungspflege beträgt in diesem Fall in der Regel 14 Tage.
Je nachdem, wie stark die körperliche Beeinträchtigung des Patienten ist, kann die ambulante Pflege auch weitere Leistungen wie die Grundpflege oder andere hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beinhalten. Ziel soll stets die optimale und schnelle Genesung des Patienten sein. Deshalb kann auch eine Folgeversorgung ausgestellt werden, deren Dauer vom Gesundheitszustand des Patienten abhängt.
Krankenhausverhinderungspflege
Die Krankenhausverhinderungspflege verordnet der Arzt, wenn durch die ambulante Versorgung der Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer anderen stationären Einrichtung verkürzt oder sogar vermieden werden kann. Die Behandlung kann bis zu vier Wochen dauern. Sollte die nötige Versorgung diesen Zeitraum überdauern, kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet werden. Dieser stellt dann eventuell einen Pflegegrad beim Patienten fest.
Somit kann der Pflegebedürftige zu Hause bleiben und wird dort von einer Pflegekraft medizinisch versorgt. Die medizinische Versorgung kann auf diese Weise besser auf die Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Zudem können so auch die pflegenden Angehörigen wertvolle Fachinformationen von den Pflegekräften erhalten.
Grundversorgung im Alter
Die medizinische Pflege zu Hause ist auch ein wichtiges Thema für die Grundversorgung im Alter. Pflegebedürftige werden von den Pflegekräften nicht nur in der Bewältigung des Alltags unterstützt, sondern auch medizinisch versorgt. Inwieweit dann die Pflege- oder Krankenversicherung greift, kommt auf den Pflegegrad des Patienten an.
Die häusliche Krankenpflege ist eine pflegerische Nachbetreuung nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Krankheit. Demnach ist sie eine Art „Überbrückung“ bis zur Genesung. Wurde der pflegebedürftigen Person jedoch ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI zugestanden, erhält sie bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten keine Unterstützung durch die Kranken-, sondern durch die Pflegekasse. Die medizinischen Leistungen werden jedoch stets von der Krankenversicherung übernommen.
Wie hoch sind die Kosten der ambulanten Pflege?
Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst sind nicht immer gleich. Sie richten sich nach den Verordnungen des jeweiligen Bundeslands und den Absprachen mit den Pflegekassen. Sie werden meistens von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder privaten Unternehmen betrieben.
Die genaue Höhe der anfallenden Kosten hängt zudem von den erforderlichen pflegerischen und medizinischen Leistungen ab. Diese werden aber in den meisten Fällen entweder von der Pflege- oder der Krankenversicherung übernommen. Insbesondere, wenn ein Pflegegrad oder eine Verordnung des Arztes vorliegt, muss der Patient keine Kosten tragen oder lediglich eine Zuzahlung leisten.
Behandlungspflege: Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Grundsätzlich wird die Behandlungspflege nicht von der Pflegekasse übernommen. Stattdessen greift hier die Krankenkasse des jeweiligen Patienten, die sie als Sachleistung abrechnet. Zunächst verordnet ein Arzt die Behandlungspflege, die anschließend von einem Prüfer der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden muss. Die Prüfung geht sicher, ob die medizinische Versorgung einen der folgenden Faktoren erfüllt:
- Heilung der Krankheit
- Linderung der Beschwerden
- präventive Maßnahmen
Hat die Krankenkasse die Unterstützung genehmigt, kann der Pflegebedürftige oder sein pflegender Angehöriger die Verordnung zur Behandlungspflege nach dem SGB V an einen Pflegedienst seiner Wahl weiterleiten. Die Pflegekräfte übernehmen dann die verordneten pflegerischen und medizinischen Leistungen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Krankenkasse.
Sofern der Patient das 18. Lebensjahr überschritten hat, muss er 10 Prozent der Kosten über einen Zeitraum von maximal 28 Tagen selbst tragen. Zusätzlich kommen 10 Euro pro Verordnung hinzu. Die Behandlungspflege von Schwangeren, chronisch Kranken und Empfängern der Grundsicherung im Alter sind von dieser Zuzahlung ausgeschlossen.
Wann muss der Patient zahlen?
Liegt weder ein Pflegegrad noch eine Verordnung des Arztes vor, muss der Patient die Kosten für die Krankenpflege selbst tragen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Erstversorgung bereits abgeschlossen ist, der Arzt aber keine weitere Behandlungspflege für den Patienten verordnet, dieser sich aber dennoch weiterhin im Alltag unterstützen lassen möchte. Gemäß des SGB müssen es dann begründete Ausnahmefälle sein, warum die Maßnahmen weitergeführt werden.
Leistungen der medizinischen Pflege
Die Behandlungspflege beinhaltet alle medizinischen Tätigkeiten, die vom Pflegedienst übernommen und somit nicht von einem Arzt erbracht werden müssen. Diese Leistungen sind sehr umfangreich, wie diese Beispiele zeigen:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Injektionen (z. B. Insulin- oder Thrombosespritzen)
- Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Dekubitusversorgung
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
- Katheterwechsel
- Inhalation
- Künstliche Ernährung
- Einläufe
Neben den medizinischen Behandlungen kommen je nach Erkrankung und Einschränkung des Patienten weitere häusliche Pflegeleistungen hinzu. Diese garantieren eine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen. Hierbei hat der Patient in bestimmten Fällen nach dem SGB den Anspruch auf persönliche Betreuung, Grundpflege sowie Unterstützung im Haushalt, beispielsweise nach einer Entbindung oder Operation.
Pflege durch Angehörige
Laut SGB besteht der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nur, soweit im Haushalt des Pflegebedürftigen keine Personen leben oder es keine Angehörigen gibt, die sich im erforderlichen Umfang um die Betreuung kümmern können. Das ist der Fall, wenn die medizinischen Kenntnisse fehlen, beispielsweise bei der ambulanten Intensivpflege.
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Die Kosten der Medikamente und anderer Pflegeleistungen werden im Rahmen der Behandlungspflege von der Krankenkasse übernommen. Ist die pflegende Person nicht im Stande, in vollem Umfang für die Krankenpflege aufzukommen, prüft die Krankenkasse den Fall. Gegebenenfalls bezuschusst sie die weitere häusliche Behandlungspflege.
Im Falle der ambulanten Pflege ist es wichtig zu prüfen, ob es sich bei den erforderlichen Maßnahmen für den Pflegebedürftigen bereits um Teile der Pflegeleistungen handeln, die von der Pflegeversicherung betreut werden. Stellt die MDK einen Pflegegrad bei dem Patienten fest, erhält die pflegende Person verschiedene Leistungen und Pflegegeld. Die genaue Höhe hält das Gesundheitsministerium seit 2017 in einer Tabelle für die verschiedenen Pflegegrade fest.