Viele Pflegebedürftige sind nicht in der Lage, ihre Medikamente vollkommen eigenständig einzunehmen. Oftmals erfordern die Vorbereitung und die Verabreichung der Medikamente zudem medizinisches Fachwissen. Ein Medikamentenplan hilft in der ambulanten Pflege, die Arzneimittel übersichtlich zu dokumentieren und die Medikamentengabe zu erleichtern. Doch welche Angaben dürfen in einem Medikationsplan nicht fehlen und was ist bei der Verabreichung von Arzneimitteln zu beachten?
Medikamentenplan – was ist das?
Ob in der ambulanten Pflege oder einer stationären Einrichtung: Viele Pflegebedürftige müssen regelmäßig Medikamente einnehmen. Gerade für ältere sowie physisch oder psychisch eingeschränkte Patienten sowie Menschen, die an Demenz erkrankt sind, stellt die richtige Einnahme der Arzneimittel eine große Herausforderung dar.
So kann es vorkommen, dass die Betroffenen vergessen, eine Tablette einzunehmen oder die Medikation nicht richtig dosieren. Die falsche oder unregelmäßige Einnahme von Präparaten kann aber schwerwiegende Folgen haben. Nicht selten ist daher das Pflegepersonal oder ein pflegender Angehöriger mit der Medikamentengabe betraut.
Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung
Ist ein Mensch krank und pflegebedürftig, wird die Medikamentenverabreichung grundsätzlich durch einen Arzt verordnet. Zumeist sind dies erstmalig Fachärzte, später dann der Hausarzt. In der ambulanten Kranken- wie auch Altenpflege zählt die Medikamentengabe neben der Grundpflege zu den Kernaufgaben von Pflegediensten.
Oftmals übernehmen auch Familienmitglieder die Pflege eines Patienten. Deshalb sollten auch pflegende Angehörige mit dem fachgerechten Umgang der verschriebenen Arzneimittel vertraut sein. Dabei ist es essenziell, wirklich alle Arzneimittel im Blick zu behalten. Denn: Je mehr Präparate der Pflegebedürftige einnehmen muss, desto schwerer fällt die Medikamentengabe. Wechselnde Medikationen und Therapien machen die Einnahme noch komplizierter.
Für einen besseren Überblick über die Medikamente und die Dosierung, können sich gesetzlich Versicherte seit dem Jahr 2016 von ihrem Arzt einen Medikationsplan erstellen lassen. Das geht jedoch nur, wenn sie mehr als drei Medikamente einnehmen müssen. Der zugehörige Gesetzestext und alle wichtigen Richtlinien zum Medikamentenplan sind im Sozialgesetzbuch (§ 31a des SGB V) verankert.
Wer erstellt einen Medikamentenplan?
Ein Medikamentenplan wird meistens vom Hausarzt oder vom behandelnden Arzt des zuständigen Krankenhauses erstellt. Der Mediziner notiert auf dem Plan die wichtigsten Eckpunkte rund um die Medikation, so unter anderem:
- richtige Zusammenstellung der Arzneimittel
- Dosierung
- korrekte Einnahme
Im Normalfall geben der Hausarzt oder die Fachärzte den Medikamentenplan dann an den zuständigen Pflegedienst weiter. Dieser ist für die Verabreichung der Arzneimittel zuständig. Kümmern sich die Angehörigen um den Pflegebedürftigen, erhalten diese den ausgefüllten Plan.
Mindestens einmal im Jahr sollte der behandelnde Mediziner den Medikationsplan beim Arztbesuch überprüfen. Sofern Änderungen in der Medikation oder der Medikamentenzusammenstellung auftreten, vermerkt er dies. Anschließend ist es wichtig alle Beteiligten – Pflegefachpersonal und Patienten – zu informieren. Viele Arztpraxen können den Medikationsplan ausdrucken. Mittlerweile sind außerdem digitale Vorlagen und Pläne erhältlich.
Warum ist der Medikamentenplan bei der ambulanten Pflege so wichtig?
Je mehr Medikamente ein Pflegebedürftiger einnehmen muss, desto schwieriger ist es für die Pflegerinnen und Pfleger, den Überblick zu behalten. Das Risiko von Neben- und Wechselwirkungen unter den Medikamenten steigt.
Ein Medikamentenplan ist eine übersichtliche Dokumentation aller einzunehmenden Arzneimittel und Präparate des Pflegebedürftigen. Er erleichtert sowohl den Pflegefachkräften, den pflegenden Angehörigen wie auch den Pflegebedürftigen den Alltag. Insbesondere bei wechselnden Pflegekräften oder Angehörigen, die die Betreuung des Pflegebedürftigen übernehmen, ist eine Dokumentation der Medikamente wichtig.
So haben die verschiedenen Personen eine Übersicht über die wichtigsten Informationen zur richtigen Medikamentengabe. Auf diesem Weg können alle an der Pflege Beteiligten die ideale ambulante Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen sichern.
Zudem erhalten auch Ärzte und Apotheker einen Einblick in die Medikation der Patienten. Insbesondere im Notfall, beispielsweise einer kurzfristigen Aufnahme im Krankenhaus, kann schneller gehandelt werden. Ein gut geführter Medikationsplan ist zudem eine wichtige Stütze, wenn bei dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad festgestellt werden soll. So lässt sich die Begutachtung durch MDK oder MEDICPROOF schneller durchführen. Auf diese Weise steigt die Chance auf eine Anerkennung.
Was beinhaltet ein Medikamentenplan?
Ein Medikamentenplan soll zunächst alle verschreibungspflichtigen Medikamente dokumentieren, die der Patient oder der Pflegebedürftige einnimmt. Zudem notiert das Pflegepersonal oder der Arzt alle anderen eingenommenen Arzneimittel. Dazu zählen Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche oder homöopathische Präparate.
Daneben notiert der Arzt die persönlichen Daten des Betroffenen. So lassen sich Verwechslungen vermeiden. Um einen exakten Überblick über die Medikamente zu erhalten, sind zudem folgende Angaben wichtig:
- Name des Wirkstoffs und des Medikamentes
- Form des Medikaments (Tablette, Salbe, Lösung usw.)
- Dosierung
- Hinweise (beispielsweise vor oder nach dem Essen)
- Tageszeiten bzw. Zeitpunkt der Einnahme (morgens, mittags, abends)
- Indikation (Grund für Einnahme)
- Behandlungsende (nur bei temporärer Verabreichung wichtig)
Neben den Medikamenten, die der Pflegebedürftige regelmäßig einnimmt, sollte das Pflegepersonal unbedingt auch die Arzneimittel dokumentieren, die bei Bedarf verabreicht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kopfschmerztabletten.
Bei der Gabe der Medikamente ist immer auf die Wechselwirkung der Wirkstoffe zu achten. Verabreichen Sie nur dann ein Arzneimittel, wenn Sie vorher Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten haben. Dieser informiert Sie gegebenenfalls auch über mögliche Alternativen.
Wer übernimmt die Kosten für die Medikamentengabe?
Wenn die Krankenkasse die Bereitstellung und Verabreichung der Medikamente im Rahmen der häuslichen Krankenpflege genehmigt, werden sowohl die Kosten der Arzneimittel wie auch die des Pflegedienstes von der Krankenkasse übernommen. Die genauen Vorgaben sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.
Die Kostenübernahme ist unabhängig davon, ob der Patient einen Pflegegrad hat. Ist dies aber der Fall und handelt es sich bei der Verordnung um keine vom Arzt verschriebene Krankenpflege, erhalten pflegebedürftige Menschen folgende Leistungen von der zuständigen Pflegekasse:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- (Pflege-)Hilfsmittel
- Zuschuss zu Umbauarbeiten
Mit den Zuschüssen der Pflegekasse kann der Patient entweder einen Pflegedienst in Anspruch nehmen oder die pflegenden Angehörigen finanziell entlasten. Zu den finanzierten Hilfsmitteln für die Pflege von kranken oder älteren Menschen zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel, saugende Unterlagen, Rollatoren oder Pflegebetten.
Die Medikamente oder Verbandsmaterialien werden hingegen von der Krankenkasse bezahlt. Handelt es sich um nicht verschreibungspflichtige oder homöopathische Mittel, können die Gelder der Pflegekasse genutzt werden.
Die richtige Medikamentengabe
Sowohl die pflegenden Angehörigen als auch die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes sollten bei der Medikamentengabe umsichtig vorgehen. Passieren Fehler bei der Verabreichung, kann dies zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen.
Medikamentengabe: Was ist zu beachten?
Wenn Sie für die Medikamentenplanung und Verabreichung der Arzneimittel bei einem pflegebedürftigen Patienten oder Angehörigen zuständig sind, beachten Sie die folgenden Punkte:
- Informieren Sie sich über die Wirkungsweise der Medikamente
- Halten Sie sich an den Medikamentenplan
- Arbeiten Sie ruhig und kontrolliert
- Beherrschen Sie die richtige Applikationsart (Spritzen etc.)
- Beobachten Sie die Wirkung des Medikaments
Zwar gibt ein Arzt mithilfe eines Medikationsplans vor, welche Medikamente der Pflegebedürftige benötigt. Jedoch gehen mit der Medikamentengabe auch zahlreiche Risiken ein. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass der Patient die Medikamente gut verträgt. Behalten Sie im Auge, dass es nicht zu allergischen Reaktionen kommt. Bei Nebenwirkungen sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt kontaktieren oder im Notfall den Notarzt rufen.
Ob der Pflegebedürftige die Medikamente selbstständig einnehmen kann bzw. sollte, muss vorher mit dem Arzt abgesprochen sein. Auch pflegende Angehörige sollten sich bei dem behandelnden Arzt informieren, welches Medikament sie verabreichen dürfen und welche Applikationsart professionelle Hilfe voraussetzt.
Dispenser: Praktische Hilfsmittel bei der Medikamentenplanung
Oftmals müssen Pflegebedürftige mehr als fünf Tabletten pro Tag einnehmen. Um einen besseren Überblick über die Medikation zu haben, hilft nicht nur ein Medikamentenplan. Auch andere Hilfsmittel und Erinnerungsstützen sowie eine individuelle Vorlage können von Vorteil sein.
Die Pflegefachkraft oder der pflegende Angehörige sollte sich einmal die Woche die Zeit nehmen, die verschiedenen Medikamente in einem Tablettenspender zu füllen. Medikamentendispenser sind meistens mit dem jeweiligen Wochentag beschriftet und mit Fächern für morgens, mittags, abends und nachts vorgesehen.
Solche Dispenser für Arzneimittel gibt es sowohl in ganz einfacher Form wie auch mit integrierter Erinnerungsfunktion. So behalten sowohl die Pflegekräfte als auch der Pflegebedürftige selbst die richtige Medikation im Blick.
Medikamentenplan-App
Um die Medikamentenverabreichung zu erleichtern, gibt es mittlerweile zahlreiche Apps für das Smartphone. Diese können die Betroffenen selbst und auch die Pflegekräfte nutzen, um die Einnahme der Medikamente besser zu verwalten. Häufig genutzte Medikamentenplan-Apps sind zum Beispiel:
- Medisafe
- MedPlaner
- Mediteo
- MyTherapy
Die Apps verfügen über unterschiedliche Funktionen, wie zum Beispiel pünktliche Erinnerungen. Die Reminder-Funktion erinnert einerseits an die Einnahme. Andererseits lässt sich auch der Besuch in der Apotheke zum Einlösen einer Verordnung in Erinnerung rufen.
Zudem können Sie mit der Vorlage vieler Apps auch einen digitalen Medikamentenplan erstellen, sodass die Pflegekraft die wichtigsten Informationen stets parat hat. Der Nutzer kann die Einnahme in einem übersichtlichen Tagesplan eintragen und ebenfalls ein Tagebuch über verschiedene Körperwerte (z. B. Blutdruck) führen.
Solche Apps dürfen aber in keinem Fall die schriftliche Dokumentation durch den Medikamentenplan oder den Arzt ersetzen. Zwar helfen die Informationen über Neben- und Wechselwirkungen sowie die digitale Dokumentation insbesondere den pflegenden Angehörigen bei der Kontrolle der Daten. Dennoch sollte der Arzt weiterhin als wichtigster Ansprechpartner gelten.
Auch professionelle Pflegekräfte profitieren von der digitalen Version des Medikationsplans. Hier steht aber vor allem der unterstützende Charakter der App im Vordergrund.
Medikationsplan: Hilfreich für Pflegepersonal, Arzt und Apotheker
Der Medikamentenplan ist in der Pflege unabkömmlich. Ob stationär oder ambulant, ob durch Pflegefachpersonal oder durch pflegende Angehörige: Ein Medikationsplan garantiert Übersichtlichkeit und somit Pflege- und Behandlungserfolg.
Gerade bei der Verordnung von Arzneimitteln, dem Verkauf freiverkäuflicher Präparate und der Medikamentengabe machen kleinste Abweichungen bereits einen großen Unterschied. Halten Sie Medikamentenpläne daher stets aktuell und griffbereit, um die bestmögliche medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.