- Wann bekommt man Pflegegeld?
- Wie hoch ist das Pflegegeld?
- Welche Möglichkeiten der finanziellen Entlastung haben Personen mit Pflegegrad 1?
- Ist das Pflegegeld steuerfrei?
- Wird das Pflegegeld auf die Rente angerechnet?
- Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
- Was ist, wenn mehr Pflegegeld benötigt wird?
- In welchen besonderen Situationen abseits der häuslichen Pflege wird Pflegegeld bezahlt?
- Wo, wann und wie kann man Pflegegeld beantragen?
- So lange dauert es, bis ein Antrag auf Pflegegeld bewilligt wird
- Fazit: Pflegegeld als hilfreiche Unterstützungsleistung in der häuslichen Pflege
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld
Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt vom individuellen Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Die Bedingungen und Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Erfahren Sie in diesem Artikel alles zur Höhe des Pflegegeldes im Jahr 2024, der Antragstellung und der Dauer der Bewilligung.
Wann bekommt man Pflegegeld?
Die erste Voraussetzung, um Pflegegeld zu erhalten, ist eine Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit wird dadurch definiert, dass eine Person aufgrund von geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit und bei der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt ist.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter festgestellt. Sie stufen die Pflegebedürftigkeit in die Pflegegrade 1-5 (bis 2017 gab es Pflegestufen) ein. Von diesem Pflegegrad hängt dann die Höhe des Pflegegeldes ab.
Insbesondere für die häusliche Pflege wird in Deutschland Pflegegeld bezahlt – also, wenn Angehörige, Familienmitglieder oder Freunde die Pflege übernehmen. Finanzielle Belastungen sollen durch das Pflegegeld ausgeglichen werden.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Im Jahr 2024 beträgt das Pflegegeld zwischen 332 Euro und 947 Euro.
Pflegegrad | Pflegegeld |
1 | Kein Anspruch |
2 | 332 Euro pro Kalendermonat |
3 | 573 Euro pro Kalendermonat |
4 | 765 Euro pro Kalendermonat |
5 | 947 Euro pro Kalendermonat |
Wenn die Voraussetzung für das Pflegegeld erfüllt ist, wird es monatlich ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung überwiesen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dabei nicht. Das Pflegegeld wird ausschließlich an die pflegebedürftige Person überwiesen. Was diese damit macht und ob sie es an pflegende Angehörige überweist, bleibt dabei ihr überlassen.
Welche Möglichkeiten der finanziellen Entlastung haben Personen mit Pflegegrad 1?
Stellt der MDK den Pflegegrad 1 fest, haben die betroffenen Personen keinen Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Sie können jedoch von einem Entlastungsbetrag profitieren. Er beträgt 125 Euro und Rechnungen für entstandene Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen können bei der Pflegekasse eingereicht werden, um dann bis zu einer Höhe von 125 Euro erstattet zu werden.
Diese 125 Euro stehen dabei nicht nur Menschen mit Pflegegrad 1 zu, sondern auch Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich zum Pflegegeld von diesem Entlastungsbetrag profitieren.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?
Ja, das Pflegegeld ist steuerfrei. Dabei ist es egal, ob die pflegebedürftige Person das Geld selbst ausgibt oder pflegenden Angehörigen oder Freunden bezahlt. Auch für sie ist das Pflegegeld dann steuerfrei und muss nicht auf das Einkommen oder die eigene Rente angerechnet werden.
Zahlungen an Angehörige darüber hinaus sind nicht mehr steuerfrei und auch nicht, wenn eine Person ohne familiäre oder persönliche Bindung die Pflege übernimmt. Da die Pflege dann nicht aus Nächstenliebe (im Verwaltungsdeutsch „sittliche Pflicht“ genannt) erfolgt, sondern zur Generierung von Einkommen, wird das Pflegegeld dann als Gehalt angesehen, das die pflegende Person vom Pflegebedürftigen erhält und welches dann versteuert werden muss.
Wird das Pflegegeld auf die Rente angerechnet?
Nein, das Pflegegeld wird nicht auf die Rente angerechnet. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung und zählt somit nicht als Einkommen, das der Empfänger des Pflegegeldes versteuern muss. Durch Pflegegeld können auch keine Rentenansprüche erworben werden.
Gibt der Pflegebedürftige das Pflegegeld an eine Pflegeperson weiter, muss auch diese es nicht als Hinzuverdienst zur Rente anrechnen. Auch hier liegt die Grenze bei der Höhe des Pflegegeldes. Bezüge darüber hinaus werden auf die Rente angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen, haben Sie die Wahl, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen wollen. Auch eine Kombinationsleistung ist möglich. Mit Sachleistungen ist die Pflege eines Pflegebedürftigen zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint.
Sachleistungen | Sachleistungen beantragen Sie also bei der Übernahme der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst. |
Pflegegeld | Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflege durch Familie oder Freunde. |
Schöpfen Sie bei den Pflegesachleistungen den Höchstbetrag, der Ihnen zusteht, nicht ganz aus, empfiehlt sich eine Kombination und die Umwandlung des verbleibenden Betrags in Pflegegeld. Das Pflegegeld wird also um die Höhe der Sachleistungen reduziert.
Sie können bis zu 40 Prozent des ungenutzten Anspruchs auf Pflegesachleistungen umwandeln, wenn Sie zusätzliche Betreuungs- oder Entlastungsangebote in Anspruch nehmen wollen. Das bedeutet eine extra Flexibilität dank der Kombinationsleistung.
Was ist, wenn mehr Pflegegeld benötigt wird?
Verschlechtert sich die Pflegesituation und eine Person benötigt mehr Unterstützung im Alltag, dann kann ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt werden. Für die Bewilligung dieser, wird erneut ein Gutachter abbestellt, der überprüft, ob tatsächlich ein höherer Pflegegrad und somit mehr Pflegegeld gerechtfertigt ist.
Über die Erhöhung des Pflegegeldes aufgrund des veränderten Bedarfs hinaus gibt es regelmäßige Anpassungen des Pflegegeldes durch die Regierung. Eigentlich soll das Pflegegeld alle drei Jahre geprüft und gegebenenfalls für alle erhöht werden, die letzte Erhöhung vor 2024 erfolgte aber im Jahr 2017. Auch die im Jahr 2025 kommenden Anpassungen, werden von vielen Pflegebedürftigen dringend erwartet.
In welchen besonderen Situationen abseits der häuslichen Pflege wird Pflegegeld bezahlt?
Das Pflegegeld ist für die häusliche Pflege vorgesehen. Es gibt jedoch besondere Pflegesituationen im Rahmen der häuslichen Pflege, bei denen die zu pflegende Person weg von zu Hause ist:
- Auslandsaufenthalte (zum Beispiel Urlaub oder Familienbesuche)
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Krankenhausaufenthalte oder Aufenthalte in einer Reha-Klinik
Auslandsaufenthalte | Wie lange das Pflegegeld bei Auslandsaufenthalten weitergezahlt wird, hängt davon ab, wo sich die pflegebedürftige Person aufhält. In der EU oder in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besteht der Anspruch auf Pflegegeld unbegrenzt. Für Aufenthalte außerhalb dieser Länder wird das Pflegegeld höchstens für sechs Wochen im Jahr bezahlt und danach nicht mehr. Dazu zählen zum Beispiel Großbritannien, die USA und viele weitere Staaten. Erst bei Rückkehr nach Deutschland oder in einem anderen EU- oder EWR-Land besteht dann wieder Pflegegeldanspruch. |
Verhinderungspflege | Ist der pflegende Angehörige verhindert und übernimmt eine andere Person, ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim kurzzeitig die Pflege, ist die Rede von Verhinderungspflege. In einem solchen Fall besteht der Anspruch auf Pflegegeld sechs Wochen lang fort – allerdings nur auf die Hälfte des Geldes (die Kürzung erfolgt nicht für den ersten und letzten Tag des Zeitraums). |
Kurzzeitpflege | Der Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes besteht während einer Kurzzeitpflege für acht Wochen pro Jahr. Kurzzeitpflege bedeutet, dass der Pflegebedürftige nur für eine Übergangszeit in einer Pflegeeinrichtung ist, zum Beispiel beim Warten auf einen Heimplatz oder bei der Verhinderung der pflegenden Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum. |
Krankenhaus- oder Reha-Klinik-Aufenthalte | Muss der Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder in Reha, erfolgt die Weiterbezahlung des Pflegegeldes für 28 Tage am Stück. Ab dem 29. Tag setzt das Pflegegeld so lange aus, bis die Person wieder in den eigenen vier Wänden ist. Für die häusliche Krankenpflege gilt dasselbe. |
Wo, wann und wie kann man Pflegegeld beantragen?
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist in der Regel Teil der Krankenkasse. Bei privaten Pflegeversicherungen ist der private Anbieter der richtige Ansprechpartner für die Antragsstellung.
Den Antrag kann nur die pflegebedürftige Person selbst stellen oder eine Person, die von ihr bevollmächtigt wurde. Per Mail, Anruf oder Post kann der Antrag angefordert werden, der dann per Post zugesendet wird.
So lange dauert es, bis ein Antrag auf Pflegegeld bewilligt wird
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Anträge für Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden müssen. Bereits nach 20 Tagen meldet sich in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei Ihnen, um einen Termin zur Begutachtung der pflegebedürftigen Person zu vereinbaren.
Nachdem der MDK da war, dauert es in der Regel weitere zwei Wochen, bis ein Bescheid über Pflegegrad und Pflegeleistung ergeht.
Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragsstellung bezahlt, auch rückwirkend ab dem Tag des Antrags. Es lohnt sich daher, den Antrag früh zu stellen – also sobald deutlich wird, dass eine Person ihren Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen kann.
Fazit: Pflegegeld als hilfreiche Unterstützungsleistung in der häuslichen Pflege
Wer zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, kann Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab, den der MDK während eines Besuches feststellt. Nicht nur Pflegegeld, sondern auch Sachleistungen können bezogen werden. Zusätzlich kann von einem Entlastungsbetrag profitiert werden. Versteuert oder auf die Rente angerechnet werden, muss Pflegegeld nicht.
Der Antrag auf Pflegegeld sollte so früh wie möglich gestellt werden, da das Geld rückwirkend ab Antragsstellung gezahlt wird. Die maximale Bearbeitungszeit für einen Antrag sollte 25 Tage nicht überschreiten, so sieht es zumindest der Gesetzgeber vor. Für besondere Situationen wie einen Urlaub oder eine Kurzzeitpflege gibt es gesonderte Regelungen, wie in dieser Zeit mit der Zahlung des Pflegegeldes verfahren wird.
Nachdem die Beträge seit 2017 nicht angehoben wurden, erfolgen im Jahr 2024 und 2025 schrittweise Anhebungen der Pflegeleistungen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die nicht auf das Einkommen angerechnet wird – weder bei der pflegebedürftigen Person noch bei den pflegenden Angehörigen. Auch die Überweisung des Pflegegeldes an pflegende Angehörige oder Freunde bleibt steuerfrei, solange keine Entlohnung im Sinne eines Arbeitsverhältnisses vorliegt.
Kann Pflegegeld auch für eine Pflegekraft verwendet werden?
Das Pflegegeld ist in erster Linie für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde gedacht. Wenn eine professionelle Pflegekraft oder ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, kommen Pflegesachleistungen in Betracht. Es ist allerdings möglich, einen Teil der Sachleistungen in Pflegegeld umzuwandeln, wenn der ambulante Pflegedienst nicht den vollen Höchstbetrag ausschöpft.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha?
Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu 28 Tage weiterhin ausgezahlt. Danach pausiert die Zahlung, bis der Pflegebedürftige nach Hause zurückkehrt. Bei kürzeren Aufenthalten, wie etwa in der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege, wird das Pflegegeld teilweise weitergezahlt – in der Regel 50 % des Betrags.