- KfW-Zuschuss: „Altersgerecht umbauen“
- Kfw-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen: Welche Maßnahmen werden unterstützt?
- Investitionszuschuss: Wie viel kann man für Barrierereduzierungsmaßnahmen bekommen?
- KfW: Zinsgünstiger Kredit
- KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
- Fazit: KFW-Zuschuss beim altersgerechten Umbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) greift Eigentümern, Käufern, Mietern und Bauherren beim altersgerechten Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen finanziell unter die Arme: Pflegebedürftige Personen können also von einer Förderung durch die KfW beim altersgerechten Umbau ihrer Wohnung oder ihres Hauses profitieren. Genauso Menschen, die vorsorgen möchten und bereits in jüngeren Jahren Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden umsetzen und ihren Wohnraum entsprechend umbauen. Auch beim Immobilienerwerb lohnt sich die staatliche Förderung. Ein Überblick:
KfW-Zuschuss: „Altersgerecht umbauen“
Die KfW vergibt als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an förderwürdige Vorhaben. Nicht nur Existenzgründer oder Investoren können davon profitieren, sondern auch Privatleute – zum Beispiel von einem Zuschuss beim altersgerechten Umbau (Barrierereduzierung) von Wohnraum. Haus- oder Wohnungseigentümer, die entsprechende Maßnahmen planen, können zwei Förderprodukte der KfW in Anspruch nehmen:
1. Förderprodukt 159 „Altersgerecht umbauen – Kredit“ oder
2. Förderprodukt 455 „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss“.
Während der Zuschuss für solche Umbaumaßnahmen gedacht ist, die Senioren ein Leben in den eigenen vier Wänden erst ermöglicht oder dieses erleichtert, stellt die KfW-Bank mit einem zinsgünstigen Kredit Gelder für die Finanzierung von barrierereduzierenden Maßnahmen zur Verfügung. Auf diese Weise sinkt der Anteil der Investitionskosten für den Antragsteller, die es für die Modernisierung braucht.
Umbaumaßnahmen verbessern die Situation für Bewohner und Pflegekräfte
Pflegebedürftige Personen tun gut daran, ihre Wohnung oder das Haus entsprechend umbauen zu lassen. Der Abbau von Barrieren erhöht nicht nur ihre eigene Sicherheit, sondern auch die des Pflegepersonals, das regelmäßig ins Haus kommt oder später einmal kommen könnte. Nicht auszudenken, wenn Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes ihre Patienten oder sich selbst in Gefahr bringen, weil keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden sind. Gleichzeitig erleichtert die Umsetzung von Baumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen den Arbeitsalltag des Pflegepersonals erheblich.
Kfw-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen: Welche Maßnahmen werden unterstützt?
Mit beiden Förderprodukten unterstützt die KfW-Bank die unterschiedlichsten Vorhaben von Privatleuten, die Barrierefreiheit oder zumindest Teil-Barrierefreiheit in ihrem Wohnraum planen. Die beiden Förderprogramme können allerdings nicht miteinander kombiniert werden. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann bei einer Bank oder der Sparkasse den notwendigen Antrag stellen.
Unterstützt werden folgende Maßnahmen:
- Ankauf von bereits barrierearm sanierten Immobilien
- Umbaumaßnahmen nach dem KfW-Standard („Altersgerechtes Haus“)
- Gebäude ohne Wohnraum, die barrierearm gestaltet werden sollen
- Verschiedene Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren
Was nicht gefördert wird: Hotels und Häuser, die als Beherbergungsbetrieb gelten sowie Ferienhäuser und -wohnungen. Außerdem können die Förderprogramme der KfW nicht dazu genutzt werden, umzuschulden – und auch für Nachfinanzierungen bereits erfolgter Umbaumaßnahmen bleibt der Fördertopf geschlossen.
Investitionszuschuss: Wie viel kann man für Barrierereduzierungsmaßnahmen bekommen?
Insgesamt fördert der Bund mit dem Zuschuss aus dem Fördertopf 455 bauliche Maßnahmen, die den Abbau von Barrieren und damit die Erhöhung der Sicherheit zum Ziel haben. Senioren oder pflegebedürftige Menschen jeden Alters soll mit dieser Förderung ermöglicht werden, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können.
- Die Höhe des Zuschusses für jede Wohneinheit beträgt bis zu 6.250 Euro.
- Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung finanziert die staatliche Bank 10% der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro).
- Eigentümer, die ihre Immobilie nach den KfW-Kriterien „Altersgerechtes Haus“ sanieren, können nach Antragstellung mit einer Finanzspritze von 12,5% der förderfähigen Kosten rechnen (maximal 6.250 Euro)
KfW: Zinsgünstiger Kredit
Dieses Förderprogramm der KfW unterstützt mit einem zinsgünstigen Darlehen die langfristige Finanzierung geplanter Umbaumaßnahmen nur, wenn Barrieren im Wohnraum reduziert werden und gleichzeitig für mehr Komfort und Sicherheit gesorgt wird. Ziel ist ebenfalls, ältere und bewegungseingeschränkte Personen ein Leben im eigenen Heim zu ermöglichen.
Trotzdem ist das Programm und damit die Kreditvergabe nicht an ein Alter gebunden. Wer vorausschauend planen möchte, kann ebenfalls von den Konditionen der KfW profitieren. Hinzu kommt, dass mit diesem Kredit auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz gefördert werden. Ein Darlehen ist ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins möglich. Insgesamt fördert die KfW-Bank eine Kreditsumme bis 50000 Euro für jede Wohneinheit. Auch Mieter können das Darlehen in Absprache mit dem Vermieter in Anspruch nehmen.
Wer kommt als Antragsteller infrage?
Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern | Von der KfW-Förderung zum altersgerechten Umbau profitieren Eigentümer von Ein- oder auch Zweifamilienhäusern. Die Förderung ist auf maximal zwei Wohneinheiten begrenzt. Auch Privatpersonen, die als Wohnungseigentümergemeinschaft gelten, sind förderberechtigt. Ebenso Personen, die ein kürzlich saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus (oder eine Wohnung) erworben haben. Und sogar Mieter können von einem KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen profitieren. |
Wohnungseigentümer- gemeinschaft | Auch Privatpersonen, die als Wohnungseigentümergemeinschaft gelten, sind förderberechtigt. |
Eigentümer, die gerade erst gekauft haben | Ebenso Personen, die ein kürzlich saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus (oder eine Wohnung) erworben haben. |
Mieter | Und sogar Mieter können von einem KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen profitieren. |
KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
Was genau den Kriterien eines altersgerechten Hauses entspricht und demzufolge von der KfW mit Fördermitteln unterstützt wird, ist als KfW-Standard festgelegt. Nur wer alle Kriterien bei der Umgestaltung erfüllt, kann als Eigentümer oder als Mitglied von Wohnungseigentümergemeinschaften die Immobilie als „altersgerecht nach KfW-Standard“ bezeichnen.
Zu den Kriterien gehören:
Ein barrierereduzierter Zugang zum Wohnraum |
Die barrierereduzierte Sanierung von Wohn- und Schlafzimmern in Wohngebäuden |
Die barrierereduzierte Sanierung der Küche und des Badezimmers (zum Beispiel rutschsichere Bodenbeläge, bodengleiche Dusche) |
Baumaßnahmen oder Einbau von Rampen, um Niveauunterschiede auszugleichen |
Einbau von Hilfsmitteln und Bedienelementen wie Haltegriffe, Stützgriffe, Kommunikationshilfen |
Fazit: KFW-Zuschuss beim altersgerechten Umbau
Die Schaffung von barrierearmen oder gar barrierefreiem Raum ist gerade für ältere Menschen und solche mit körperlichen Behinderungen von Vorteil. Sowohl der Investitionszuschuss als auch der Kredit richtet sich an Privatpersonen. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Durch die Förderprogramme der KfW sinken die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Wer plant, eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht umzubauen und dabei einen KfW-Zuschuss oder -Kredit in Anspruch nehmen möchte, sollte sich mit seinen Fragen zu geeigneten Baumaßnahmen auch an ein Fachunternehmen wenden.