Mit zunehmendem Alter werden häufig Umbaumaßnahmen nötig, um als Eigentümer Wohnraum für sich selbst oder für pflegebedürftige Angehörige und Mieter barrierefrei zu gestalten. Denn Barrieren bergen ein großes Verletzungsrisiko. Eine altersgerechte Anpassung einer Wohnung oder eines Hauses kann jedoch sehr kostspielig sein und viele können sich die Investitionskosten nicht leisten. Deshalb wird ein Großteil notwendiger Umbauten im Haus und in Wohnungen von der Bundesregierung in Kooperation mit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) finanziell unterstützt.
Barrierefreies Wohnen: Was wird bezuschusst?
Um Mittel für das Umbauen aus den diversen Förderprogrammen (wie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite) in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein entsprechender Antrag gestellt werden. Eine Zusage durch die KfW ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Neben der staatlichen Kreditbank gibt es für die Schaffung von barrierefreiem oder barrierereduziertem Wohnraum weitere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung.
Barrieren beseitigen: Fördermittel durch die Pflegekasse
Für eine gute Kalkulation ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung durch einen Zuschuss oder ein Darlehen staatlich gefördert werden. Und vor allem auch, welche ohne Investitionszuschuss komplett aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Neben der KfW beteiligt sich auch die Pflegekasse mit einer Summe von insgesamt bis zu 4.000 Euro für eine pflegebedürftige Person an notwendigen Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
Außerdem müssen die geplanten Einzelmaßnahmen für den Erhalt der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen verwendet werden. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen die Betreuung der Person erleichtern.
Kriterien für Kostenübernahme durch Pflegekasse
Diese sogenannte Wohnraumanpassung ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Folgende Kriterien müssen zunächst vorliegen, damit eine wohnfeldverbessernde Maßnahme zur Barrierereduzierung von der Pflegekasse übernommen werden kann:
- Die Pflege wird durch die Umbaumaßnahmen deutlich erleichtert. Gleichzeitig werden die pflegenden Personen erheblich entlastet.
- Durch die geplante Maßnahme ist der Aufenthalt einer beeinträchtigten Person in der häuslichen Umgebung erst möglich.
- Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bleibt erhalten.
Unter diesen Voraussetzungen kann von der Pflegekasse beispielsweise ein rutschfester Fußbodenbelag oder eine barrierefreie Dusche bezahlt werden. Möglich ist auch die Kostenübernahme folgender Einbauten:
Geländer im Treppenhaus auf beiden Seiten |
rutschsichere Stufen für Treppen |
Einbau eines Badewannenlifts |
Installation einer barrierefreien Toilette |
Installation von Haltegriffen und Stützstangen |
Einbau von Lichtschaltern, die leicht zu erreichen sind |
Einbau von Bewegungsmeldern |
Installation eines Treppenlifts |
Zuschuss bis maximal 4.000 Euro
Im Fall von mehreren pflegebedürftigen Personen in einer Wohngemeinschaft, kann für geplante Umbauten oder Anpassungen pro Person ein Investitionszuschuss von maximal bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Allerdings übernimmt die Pflegekasse nicht mehr als insgesamt 16.000 Euro pro Wohneinheit. Sollten es die Umstände nötig machen, dass nach einer bereits erfolgten Kostenübernahme neue Umbauten notwendig werden, können diese Einzelmaßnahmen ebenfalls von der Pflegekasse bezuschusst werden. Fördermittel können von den Pflegebedürftigen also wiederholt in Anspruch genommen werden.
Kreditanstalt bietet verschiedene Förderprogramme
Die KfW-Bank gewährt durch verschiedene Förderprogramme entweder zinsgünstige Kredite oder bezuschusst Maßnahmen für einen altersgerechten Umbau. Umbauten zur Barrierereduzierung etwa können mit dem sogenannten Förderprodukt 159 (Altersgerecht umbauen – Kredit) über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden.
Für Umbaumaßnahmen kann mit dem Förderprodukt 455 (Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss) unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme das Leben erleichtert – beziehungsweise erst ermöglicht, barrierefrei zu Hause zu wohnen – ein Zuschuss für geplante Maßnahmen, darunter auch Einzelmaßnahmen, beantragt werden. Grundsätzlich variiert die Laufzeit der verschiedenen Kredite und liegt bei der KfW normalerweise zwischen fünf und zwanzig Jahren.
„Altersgerechtes Haus“
Die geförderten Maßnahmen rund um die Wohngebäude müssen unter anderem dem vorgegebenen KfW-Standard entsprechen (zum Beispiel der Standard „Altersgerechtes Haus“). Bezuschusst werden auch einzelne Umrüstungen, die der Barrierereduzierung, Barrierefreiheit oder auch dem Einbruchsschutz dienen. Ebenso kann das Vorhaben eines Eigentümers, ein bestehendes Gebäude ohne vorhandenen Wohnraum bewohnbar zu machen, mit einem Programm gefördert werden. Genauso winken Zuschüsse, wenn Häuser oder Wohnungen mit Barrieren erworben wurden. Welcher Antrag am meisten Sinn macht, richtet sich nach der individuellen Situation des Antragstellers.
Was ist KfW-Standard?
Was aber ist laut KfW ein altersgerechtes, also förderfähiges Haus? Der durch die Kreditbank festgelegte Standard enthält folgende Kriterien:
- Der Zugang zur Immobilie muss mindestens barrierereduziert ausgestattet sein. Dazu gehört unter anderem der Einbau von Fahrstühlen oder auch Treppenliften
- Die Küche verfügt über eine barrierereduzierte oder barrierefreie Ausstattung
- Installation von verschiedenen Elementen, die der Sicherheit dienen (Griffe, Stützen, Kommunikationshilfen)
- Das Bad ist barrierefrei oder zumindest barrierereduziert ausgestattet
- Niveauunterschiede im Wohnbereich können mit Hilfe von Rampen oder anderen Installationen leicht überwunden werden
- Wohn- und Schlafräume sind mindestens barrierereduziert gestaltet
Mehr Sicherheit durch verschiedene Maßnahmen
Im Einzelnen betrifft die Förderung der Kosten durch die KfW solche Maßnahmen, die die Sicherheit der Person erhöhen, den Wohnkomfort verbessern und Hindernisse (Barreiren) abbauen. Die Liste der förderfähigen Umbauten oder Umrüstungen ist lang. Unter anderem werden folgende Einzelmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss unterstützt:
- Eingangsbereich des Gebäudes an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen
- Wege, die zum Gebäude oder zu Garagen etc. hinführen, barrierefrei gestalten
- Installationen, um Treppen und Stufen sicher überwinden zu können
- Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, barrierefreies WC, Haltegriffe und Stützen)
- Rutschfester Fußbodenbelag
- Raumgeometrie anpassen, Abbau von Hindernissen im Raum
- Bedienelemente installieren, ebenso Kommunikationshilfen, Maßnahmen für eine bessere Orientierung umsetzen
- Smart-Home-Installationen
Fazit: Zuschüsse zum altersgerechten Wohnumbau
Unterstützung bekommen Antragsteller unter Umständen nicht nur von der KfW und der Pflegekasse, sondern auch durch spezielle Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand in einzelnen Bundesländer, der Unfallkasse, Versorgungsämtern oder auch Stiftungen. Wer dort eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vor Antragstellung gut über die jeweiligen Modalitäten informieren. Auch Fachunternehmen können bei dem Vorhaben, Wohnraum altersgerecht umzubauen und Barreiren zu beseitigen, helfen und sind normalerweise über die einzelnen Fördermöglichkeiten (Was wird bezuschusst? Über wieviel Jahre läuft mein Kredit) im Bilde.