- Stolperfallen vermeiden: Stürze können schlimme Folgen haben
- Wohnung altersgerecht umbauen: Qualitätsmerkmal schaffen
- „Barrierefrei“ ist nicht unbedingt „rollstuhlgerecht“
- Wohnungen altersgerecht umbauen: KfW fördert
- Rechtzeitig mit den Umbauarbeiten beginnen
- Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus
- Bauliche Barrieren in Altbauten
- Sorgfältig planen
- Pflegekasse: Fördergelder sind an Voraussetzungen geknüpft
- Fazit
Eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht umbauen, ist eine Investition in die Zukunft: Entsprechend ausgestatteter Wohnraum kann den Umzug in ein Seniorenheim verzögern oder sogar verhindern. Auch Personen, die auf ambulante Pflege angewiesen sind, profitieren von Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht. Genauso wie Angehörige und das Pflegepersonal. Weil das Thema vielschichtig ist, und nur unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder fließen, sind rechtzeitige Kenntnisse über die individuellen Möglichkeiten von Vorteil.
Die meisten Menschen möchten bis ins hohe Alter in ihren eigenen vier Wänden und in der gewohnten Umgebung leben – und das so selbstständig wie möglich. Vor diesem Hintergrund ist eine altersgerechte Wohnung beziehungsweise ein altersgerechtes Haus für Senioren von maßgeblicher Bedeutung. Um möglichst barrierefrei und sicher leben zu können, sind in den meisten Fällen entsprechende Umbaumaßnahmen nötig, mit denen ein Wohnumfeld ohne gefährliche Hindernisse ermöglicht wird. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung, damit sich ältere und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Menschen mit so wenigen Einschränkungen und so selbstständig wie möglich, mit oder ohne Rollstuhl, in ihrer Wohnung frei und ohne erhöhtes Unfallrisiko bewegen können.
Stolperfallen vermeiden: Stürze können schlimme Folgen haben
Dazu gehört in erster Linie das Sturzrisiko, welches gerade im höheren Alter schlimme Folgen nach sich ziehen kann, einzudämmen. Auf jeden Fall müssen die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Person und mögliche Stolperfallen genau ermittelt werden, bevor es an die Umbaumaßnahmen geht. Bewegungseingeschränkte Menschen benötigen grundsätzlich mehr Platz und eine angepasste Einrichtung sowie Ausstattung, als Menschen ohne Handicap. Menschen mit Sehbehinderungen benötigen außerdem eine klare Grundrissgeometrie sowie individuelle Farb- und Lichtgestaltungen in ihrem Wohnumfeld.
Wohnung altersgerecht umbauen: Qualitätsmerkmal schaffen
Mittlerweile gibt es sogenannte Technische Mindestanforderungen zur Orientierung für einen barrierefreien Umbau. In Neubauten haben sich diese zu einem Qualitätsmerkmal entwickelt. Bei Altbauten ist es oft schwer, die gewünschte Barrierefreiheit umzusetzen, weil die Umsetzung entweder kostenintensiv ist oder die Gegebenheiten der Immobilie einen entsprechenden Umbau nicht oder nur teilweise zulassen. Trotzdem bestehen häufig Gelegenheiten, Barrieren zumindest zu reduzieren. Hingegen lassen sich die Technischen Mindestanforderungen, die für sieben Wohnbereiche gelten, normalerweise in allen Haus- und Wohnungstypen umsetzen.
Technische Anforderungen sind flexibel umsetzbar
Die technischen Mindestanforderungen werden von der KfW-Bank in folgenden Bereichen gefördert:
- Wege zu Gebäuden
- Stellplätze
- Gebäudezugang/Wohnungszugang
- Überwindung vorhandener Niveauunterschiede
- Maßnahmen an Sanitärräumen und -einrichtungen
- Anpassen der Raumgeometrie
- Gemeinschaftsräume
Selbst wenn nur kleine bauliche Umbaumaßnahmen machbar sind, sind diese ein Gewinn für die Bewohner, weil sie sowohl Wohn- als auch Lebensqualität steigern. Meistens ist es das Bad, der Eingangsbereich sowie äußere Gegebenheiten, die am häufigsten unter altersgerechten Aspekten zu barrierearmen oder barrierefreien Bereichen umgebaut werden. Ein kleines Badezimmer ist oft unbefriedigend, weil es nicht nur bei der ambulanten Pflege, sondern auch bei eingeschränkter Mobilität hinderlich sein kann. Darüber hinaus fehlt es oft an Sicherheit, und die Gefahr eines Sturzes ist erhöht.
„Barrierefrei“ ist nicht unbedingt „rollstuhlgerecht“
Falls Umbaumaßnahmen unmöglich sind und ein Umzug in eine geeignete Wohnung in Erwägung gezogen wird, muss zunächst klar zwischen den Begriffen „barrierefrei“, „rollstuhlgerecht“ und „seniorengerecht“ unterschieden werden. Wer als künftiger Mieter zum Beispiel eine „altersgerecht“ oder „seniorengerecht“ beschriebene Wohnung im Auge hat, besitzt nicht automatisch einen Anspruch auf Barrierefreiheit. Diese beiden Begriffe sind nicht definiert, obwohl sie häufig mit Barrierefreiheit, die im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) festgeschrieben ist, in Zusammenhang gebracht werden.
Altbauten stellen andere Anforderungen an Planungen als Neubauten
„Barrierefrei“ darf nur das genannt werden, was mit einer entsprechenden Norm im BGG festgelegt worden ist. Daneben ist „barrierefrei“ wiederum nicht gleichbedeutend mit „rollstuhlgerecht“. Welche Wohnform im Einzelfall geeignet ist und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner und nach der Machbarkeit. Ein Altbau zum Beispiel stellt andere Anforderungen an die Planungen als eine Wohnung oder ein Haus neueren Datums. Das wirkt sich häufig auch eine mögliche Förderung aus.
Wohnungen altersgerecht umbauen: KfW fördert
Die notwendigen Umbaumaßnahmen der Wohnung, aber auch des Wohnumfelds (Zugang zum Haus oder zur Wohnung), die individuell nicht nur auf die bewegungseingeschränkte, sondern auch auf andere dort lebende Personen abgestimmt werden müssen, sind häufig kostenintensiv, werden jedoch vom Staat bezuschusst (zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW). Mit diesem Förderprogramm können Zuschüsse, beziehungsweise ein Kredit zu attraktiven Konditionen für geplante Umbauten beantragt werden, die barrierefreies oder barrierearmes Wohnen zum Ziel haben (Barrierereduzierung durch Investitionszuschüsse) und mit denen die Sicherheit erhöht werden kann.
Auch die Pflegekasse gibt Zuschüsse
Attraktiv ist das Programm besonders für Menschen, die in ihrer eigenen Immobilien leben, jedoch wegen ihres Alters keinen Kredit von der Bank bekommen – oder die sich nicht verschulden möchten. Wohnungsunternehmen, Kleinvermieter und Genossenschaften können außerdem zinsgünstige Kredite für mehr Barrierefreiheit von der KfW erhalten. Viele Umbaumaßnahmen sind auch bei der Pflegekasse über einen Antrag auf Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Grundsätzlich sind unter altengerechtem Wohnen eine passgenaue Ausstattung und eine spezielle Einrichtungen der Wohnung oder des Wohngebäudes zu verstehen. Darüber hinaus gibt es bei den unterschiedlichsten Banken noch weitere Möglichkeiten auf Förderung.
Rechtzeitig mit den Umbauarbeiten beginnen
Mit den notwendigen und meistens aufwendigen Umbaumaßnahmen des Wohnumfeldes sollte rechtzeitig begonnen werden. Im Grunde wäre ohnehin von Vorteil, bei notwendigen Umbaumaßnahmen einer Immobilie das Alter mit einzuplanen. Dabei sind viele Faktoren zu bedenken, die nicht nur die Wohnung selbst betreffen. Zum Beispiel sollte der Wohnraum sicher zu erreichen sein, ohne im Eingangsbereich erst Schwellen oder Stufen überwinden zu müssen. Auch beidseitige Handläufe im Treppenhaus sowie eine ausreichende, rollstuhlgerechte Breite spielen hier eine Rolle, genauso die barrierefreie Erreichbarkeit von Terrasse oder Balkon. Gerade an diesen neuralgischen Punkten kommt es häufig zu Unfällen, weil die Gefahrenquellen bei der Planung außerhalb des eigentlichen Wohnbereiches nicht in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Rampe hilft über Hindernisse hinweg
Nicht zu vernachlässigen ist dabei auch eine deutlich hörbare Klingel. Wenn der Zugang zur Wohnung oder zum Haus Stufen hat, kann der Einbau einer Rampe ins Auge gefasst werden, damit Menschen mit einem Rollator oder Rollstuhlfahrer die entsprechenden Hindernisse überwinden können. Auf dem Markt sind viele unterschiedliche Rampen-Arten erhältlich, deshalb sollte sich vorher genau über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle informiert werden.
Sind nur wenige Stufen vorhanden und diese auch nicht besonders hoch, bietet sich möglicherweise eine mobile Rampe an. Auch hier gibt es diverse Ausführungen. Manchmal können Rampen auch über die gesetzliche Krankenkasse ausgeliehen werden. Müssen mehrere Stufen überwunden werden, sind andere Lösungen zum Beispiel aus Steinen, Holz, Metall oder Beton gefragt. Wenn eine Rampe installiert werden soll, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, zum Beispiel die Neigung des Längsgefälles, die richtige Rampenlänge oder der Bodenbelag. Deshalb sollten sich Interessenten an einer Rampe umfassend vom Fachmann beraten lassen.
Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus
In der Wohnung selbst sollte beim Umbau zum Beispiel auf folgende Aspekte geachtet werden:
Allgemeine Ausstattungsmerkmale
- Türöffnungen sollten 80 bis 90 Zentimeter breit sein, damit die Räume mit einem Rollstuhl oder Rollator erreicht werden können
- Kabel sollten in einem Kabelkanal liegen (Stolperfalle)
- Fenster sollten ungehindert und leicht geöffnet werden können
- Bei Teppichen auf Rutschfestigkeit achten
- Lichtschalter, Steckdosen und Türgriffe sollten in einer Höhe von rund 85 Zentimetern angebracht sein, damit sie gut erreicht werden können
- Der Eingangsbereich sollte über eine Rampe verfügen, die nicht nur Rollstuhlfahrern den Zugang ermöglicht, sondern die allgemeine Sturzgefahr reduziert
Küche
- Eine Herdüberwachung mit Abschaltautomatik installieren
- Eine Sitzgelegenheit sollte vorhanden sein
- Schränke und Geräte sollten gut erreichbar sein
- Unterfahrbare Arbeitsplatte und Kochstelle, falls ein Rollstuhl benötigt wird
- Rutschfestigkeit des Bodens überprüfen
Auf ausreichend Bewegungsfläche achten
Insbesondere sollten bei der Planung einer barrierefreien oder barrierereduzierten Küche ausreichend Bewegungsflächen bedacht werden. Drehbewegungen und Körperwendungen müssen zu jederzeit möglich sein. Empfohlen wird eine Bewegungsfläche vor den Küchenschränken von mindestens 120 x 120 Zentimetern. Bei einem Rollstuhlfahrer gilt eine Fläche von 150 x 150 Zentimetern. Außerdem sind viele weitere Faktoren wichtig. Zum Beispiel diese:
- Freiraum für die Beine bei sitzenden Tätigkeiten
- Bequeme Bedienhöhen und Arbeitshöhen
- Gute Erreichbarkeit sämtlicher Oberschränke
- Rollcontainer als Unterschränke
- Rutschhemmender Bodenbelag
- Kurze Arbeitswege
Badezimmer
- Eine bodengleiche und leicht begehbare Dusche einbauen
- Die Badezimmertür sollte nach außen aufgehen und von außen entriegelt werden können
- Sitzgelegenheit am Waschtisch ermöglichen, bei dem ein Blick in den Spiegel möglich ist
- In der Dusche sollte ein Hocker oder Klappsitz vorhanden sein
- Haltegriffe am WC und in der Dusche einbauen
- Sichere Badematten oder Wannen-/Duschaufkleber verwenden
- Höhe des Toilettensitzes überprüfen
- Vor dem WC und dem Waschbecken sollte ausreichend Fläche bedacht werden (mindestens 1,20 x 1,20 Meter)
Individuelle Anforderungen bedenken
Besonders wichtig ist bei den Planungen, dass die individuellen Anforderungen des Bewohners bei der Planung des Bads genauestens berücksichtigt werden. Haltegriffe zum Beispiel müssen auf die Größe der Nutzer ausgerichtet sein. Sind sie zu niedrig oder zu hoch, ist die Unfallgefahr erhöht. Darüber hinaus muss ein Bad auch in der Zukunft nutzbar sein, denn Bedürfnisse können sich ändern. In der Norm DIN 18040-2 sind Grundlagen für eine durchdachte Planung definiert. Und „Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“.
Wohn-/Schlafzimmer
- Auf die richtige Höhe des Betts achten, um leicht aufstehen zu können
- Bett sollte von drei Seiten zugänglich sein (im Fall von Pflege)
Treppenlifte: Unzählige Varianten
Spätestens dann, wenn es eine Erkrankung oder Verletzung erfordert oder sich das Alter mehr und mehr bemerkbar macht, sollten Senioren in Betracht ziehen, ihren Wohnraum in punkto Barrierefreiheit und Sicherheit an die eigenen Bedürfnisse anpassen zu lassen. Viele Menschen statten ihren Wohnraum jedoch bei allgemeinen Umbauarten bereits altersgerecht aus. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Wenn zum Beispiel Treppensteigen zu einer Herausforderung wird, ist die Installation eines Treppenlifts ratsam. Mit dieser Maßnahme kann möglicherweise sogar der Umzug in ein Seniorenheim abgewendet werden. Ob Sitzlift, Hublift, Plattformlift oder Stehlift – die Auswahl ist groß und auf die unterschiedlichsten baulichen Gegebenheiten angepasst. Durch die Benutzung eines Treppenlifts können Aufgänge und Abgänge problemlos und zügig überwunden werden. Lifte lassen sich, weil sie Maßanfertigungen sind, an alle möglichen Treppen anbringen, jedoch sollten die Stufen mindestens 70 Zentimeter breit sein.
Bauliche Barrieren in Altbauten
Gerade in vielen Altbauten bestehen häufig bauliche Barrieren, die das Leben von bewegungseingeschränkten Senioren erschweren. Die Hindernisse sorgen dafür, dass Aktionen und Handlungen nicht uneingeschränkt durchgeführt werden können. Je mehr Barrieren im Wohnraum vorhanden sind, desto eingeschränkter sind die Bewohner. Bauliche Barrieren sind unter anderem:
- Treppenstufen
- Badewannenränder
- Geringe Türbreiten, enge Durchgänge
- Enge Flure
- Fehlende Handläufe oder Griffe
Trockenbauweise in Betracht ziehen
Viele dieser Hindernisse lassen sich ohne große Umbaumaßnahmen beseitigen, indem barrierefreie Alternativen eingebaut werden (Badewannen etc.) oder nachgerüstet (Handläufe, Knäufe, Handgriffe) wird. Bei räumlichen Barrieren sieht es häufig anders aus: Viele Zimmer in Altbauten sind zum Beispiel relativ klein und mit engen, schmalen Durchgängen ausgestattet, was es schwerer macht, sich frei in den Wohnräumen bewegen zu können. Diese Aspekte sollten bei einem altengerechten Umbau unbedingt berücksichtigt werden.
Entsprechende Maßnahmen werden als Wohnraumanpassung bezeichnet. Welche Umbauten möglich sind, hängt von den Gegebenheiten und nicht zuletzt auch vom Budget ab. Klug ist es, beim Umgang auf Trockenbauweise zurückzugreifen. Diese Wände können relativ schnell errichtet und auch unkompliziert wieder zurückgebaut werden, falls andere Maßnahmen notwendig werden.
Altersgerechte Bodenbeläge
Auch Bodenbeläge können und sollten sorgfältig gewählt werden, wenn Sie die Wohnung altersgerecht umbauen möchten: Diese sollten vor allem rutschhemmend sein. Allerdings gelten bei Rollatoren und Rollstühlen Ausschlusskriterien Kriterien wie etwa Bodenbeläge mit Rollwiderstand. Wichtig dabei ist, den Bodenbelag fest zu verlegen, so dass es zu keiner Faltenbildung kommt. Holzfußböden wie Parkett sind fußwarm und werden von vielen Senioren auch deshalb als geeignet empfunden. Leichte Gebrauchsspuren, die durch Rollstühle oder Rollatoren entstehen, können außerdem problemlos abgeschliffen werden. Ob Vinyl, Laminat, Holzdielen oder Teppich mit einem geringen Rollwiderstand: Möglichkeiten für eine optimale Fußbodengestaltung gibt es viele. Linoleum eignet sich eher nicht, da dieser Bodenbelag in der Regel relativ glatt ist.
Sorgfältig planen
Vor den geplanten Maßnahmen ist zunächst eine sorgfältige Planung nötig. Dazu sollten Sie sich über barrierefreies Wohnen ausgiebig informieren und Ihre Ziele und Wünsche möglichst konkret definieren. Wichtig ist dabei, das Gebäude auf seinen Zustand und seine Substanz zu überprüfen, damit gewährleistet ist, dass die geplanten Maßnahmen auch umsetzbar sind. Die Einhaltung der Norm des BGG ist bei privaten Wohnungen oder Häusern nicht zwingend notwendig. Werden allerdings finanzielle Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein. Welche Kosten für den Umbau erstattet werden beziehungsweise welcher Zuschuss gewährt wird, hängt von den jeweiligen Anträgen ab. Grundsätzlich werden jedoch folgende Kosten berücksichtigt:
- Beratungskosten
- Genehmigungsgebühren
- Lohnkosten
- Materialkosten
- Fahrtkosten o.ä. bei Hilfeleistungen durch Freunde oder Angehörige
- Zuschüsse für Neubauten bei Mehrkosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegekasse: Fördergelder sind an Voraussetzungen geknüpft
Um Fördergelder zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewohner des Hauses oder der Wohnung muss, wenn er Fördermittel von der Pflegekasse beantragt, zunächst einen Pflegegrad nachweisen können und verdeutlichen, dass die Umbaumaßnahme der selbstständigen Lebensführung beziehungsweise der Erleichterung der häuslichen Pflege dient. Für eine Umbaumaßnahme zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für jede pflegebedürftige Person, jedoch nicht mehr als 16000 Euro, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben. Dabei werden nur jene Umbaumaßnahmen unterstützt, die einen momentanen Bedarf abbilden. Sollte sich die Situation verändern, ist es möglich, einen weiteren Antrag auf Förderung zu stellen.
Fazit
Wer seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, muss an viele Dinge denken und verschiedene Vorschriften beachten. Eine sorgfältige Recherche kann sich aber lohnen. Nicht nur in Bezug auf die Wohnqualität, sondern auch im Hinblick auf verschiedene Förderungen durch KfW oder die Krankenkassen.